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Session: 28.03.2001

In ganz Europa wächst die Lust auf Ferien auf dem Bauernhof, eine Tätigkeit, die bereits 2% des Einkommens aus dem landwirtschaftlichen Sektor ausmacht.

In der Schweiz nehmen bereits 8% der Landwirtschaftsbetriebe an den Ferien auf dem Bauernhof teil (in Finnland und Schweden wurde bereits ein Maximum von ca. 20% erreicht).

Ferien auf dem Bauernhof werden also einerseits zu einem verbreiteten wirtschaftlichen Faktor und zu einem mächtigen Hilfsmittel landwirtschaftlicher Entwicklung, andererseits zu einem kreativen und kulturellen Instrument und sollte auch in unserem Kanton als mögliche und wirksame Integration der verschiedenen landwirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche, die es zu erreichen gilt, betrachtet werden:

a. Schutz des landwirtschaftlichen Einkommens,
b. Förderung der Rolle der Landwirtschaft bei der Bewirtschaftung und beim Schutz der Landschaft,
c. die Diversifizierung und somit die Erweiterung des Fremdenverkehrs.

Mit Inkrafttreten der neuen Landwirtschaftspolitik müssen sich die Bauern trotz weniger Beiträgen und niedrigeren Preisen der Produkte einen Weg finden, um so die Qualität des gesamten Betriebes zu verbessern.

Es ist also von grösster Bedeutung, gesunde Betriebe auf unserem Gebiet zu erhalten, die in der Lage sind, eine moderne Bewirtschaftung zu betreiben und die Umwelt zu schützen.
Ihre Strukturen sollten klein sein, die Hauptaktivität des Betreibers sollte im landwirtschaftlichen Bereich liegen und daher nicht in Konflikt geraten mit der traditionellen Hotellerie; sie sollten eigentlich Synergien schaffen.

Der Wachstumstrend der Nachfragen auf schweizerischer Ebene soll die kantonale Behörde vom zusätzlichen Wert überzeugen, den die Angebote von Ferien auf dem Bauernhof heute immer mehr darstellen.
Die gesamte Wirtschaft des Kantons sollte davon profitieren können, und die Folgen dieser "neuen" Wirtschaftschance wären eine Zunahme des regionalen Handels, die Schaffung oder auch nur die Konsolidierung von Arbeitsplätzen sowie höhere Steuereinnahmen.

Der Regierung werden somit folgende Fragen gestellt:

1. Wie unterstützt und fördert der Kanton die Ferien auf dem Bauernhof?
2. Ist sie der Meinung, der gesetzliche Rahmen sei ausreichend, oder braucht es spezifische gesetzliche Grundlagen?


Namen: Pedrotti, Keller, Peretti, Battaglia, Beck, Capaul, Cavigelli, Giacometti, Giovannini, Giuliani, Gross, Hanimann, Joos, Koch, Lardi, Maissen, Noi, Plozza, Portner, Schmid (Vals), Thurner, Zanolari, Zarro

Session: 28.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Seit Jahrzehnten beherbergen Bündner Bauernfamilien Feriengäste auf ihren Höfen. Bereits in den Achtzigerjahren drängte sich das Sichtbarmachen dieses Angebots auf, weil die Gäste mehr über das bäuerliche Umfeld wissen wollten und viele Bauernfamilien sich von der etwas unpersönlichen Parahotellerie abzusetzen wünschten. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem damaligen Verkehrsverein Graubünden (VVGR), heute Graubünden Ferien (GRF), entstand ein Konzept für das Angebot „Ferien auf dem Bauernhof“. Die erste Broschüre erschien im Sommer 1987. In Abständen von ca. zwei Jahren wurde die Broschüre seither neu aufgelegt.

Zu den ursprünglichen Angeboten von Ferienwohnungen und von Zimmern mit Frühstück auf Bauernhöfen kam bald auch die Vermietung von Maiensässen hinzu. Pferde- und Maultierzüchter boten zudem Trekkingferien für Reitbegeisterte an. Fast gleichzeitig breitete sich das Projekt „Schlaf im Stroh“ von der Westschweiz nach Graubünden aus. Zur Bekanntmachung und zur Vermarktung ihrer Angebote wünschten alle diese Anbieter die Mitarbeit von Graubünden Ferien. Das Resultat dieser Bemühungen war eine gemeinsame Broschüre für Ferien auf und um den Bauernhof, Wanderreiten, Pferde- und Maultiertrekking. Im Sommer 2000 wurde die bisherige Broschüre durch einen Internetauftritt abgelöst. Unter der Internetadresse : Bauernhof sind eine „Angebotsübersicht“, „Ferien auf dem Bauernhof“, „Maiensässe“, „Schlaf im Stroh“ oder „Trekking/Wanderreiten“ abrufbar.

Beantwortung der einzelnen Fragen:

1. Die Ferien auf dem Bauernhof werden durch Leistungen des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes (LBD) und durch Graubünden Ferien unterstützt und gefördert. Die Bauernfamilien werden jährlich über den „Bündner Bauer“ auf den Internetauftritt und das Angebot aufmerksam gemacht. Heute werden im Internet ca. 40 Familien beim Angebot „Ferien auf dem Bauernhof“ und 16 unter „Schlaf im Stroh“ von Graubünden Ferien betreut. Die Kosten für diese Anbieter im Internet belaufen sich jährlich pro Angebot auf 60 bis 150 Franken. In diesem Betrag sind die Besichtigungen der Wohnungen oder Maiensässe, das Besprechen der Ausschreibung durch den landwirtschaftlichen Beratungsdienst und die Eingabe und das Aufschalten im Internet durch Graubünden Ferien inbegriffen. Bei „Schlaf im Stroh“ kommt die Besichtigung und Beratung durch einen Vertreter der Gebäudeversicherung und des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes dazu. Der landwirtschaftliche Beratungsdienst bietet jährlich ein bis drei Weiterbildungstage zum Thema Gästebeherbergung auf dem Bauernhof an. Die Kurskosten pro Tag und Person betragen 50 Franken. Die Unterstützung und Förderung der „Ferien auf dem Bauernhof“ von Seiten des Kantons erfolgt damit insbesondere durch die Betreuung und Weiterbildung der Bauernfamilien durch den landwirtschaftlichen Beratungsdienst und Graubünden Ferien.

2. Für die Gästebeherbergung auf dem Bauernhof sind nebst der Gastwirtschafts- und Lebensmittelgesetzgebung insbesondere die raumplanerischen Vorschriften über das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu beachten. Mit der am 1. September 2000 in Kraft getretenen Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Angeboten im Bereich „Ferien auf dem Bauernhof“ spürbar verbessert worden. Von Bedeutung ist insbesondere Art. 24b RPG, wonach landwirtschaftliche Gewerbe zwecks Erschliessung zusätzlicher Einkommensquellen in bestehenden Gebäuden nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe, zu denen u.a. gerade auch Gästebeherbergungen gezählt werden können, einrichten dürfen. Das Departement des Innern und der Volkswirtschaft hat in Anwendung des neuen Art. 24b RPG bereits einigen Bauvorhaben für Ferien auf dem Bauernhof die notwendige Zustimmung erteilen können. Dabei hat es sich gezeigt, dass die - ohnehin abschliessende - Bundesgesetzgebung im Raumplanungsbereich und die übrige Gesetzgebung für die Unterstützung und Förderung von „Ferien auf dem Bauernhof“ ausreichend ist.