Mit 162,5 Millionen Franken stellt der Bereich Gesundheit laut Staatsrechnung 2000 den viertgrössten Ausgabeposten dar. Dies entspricht einem Anteil von 9 Prozent der Gesamtausgaben. Die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 1.1.1996 hat eine Neuausrichtung des Gesundheitswesens zur Folge. Diese beiden Tatsachen rechtfertigen eine Analyse der Situation auf kantonaler Ebene. Insbesondere geht es um die Transparenz bei der Kostenentwicklung im Kanton Graubünden.
Wir stellen deshalb der Regierung folgende Fragen:
1. Wie haben sich folgende Kerngrössen im Kanton Graubünden entwickelt:
- Aufwand der subventionierten Spitäler, Kliniken und Heime?
- Ertrag der subventionierten Spitäler, Kliniken und Heime?
- Kantonsbeiträge für subventionierte Spitäler, Kliniken und Heime?
- Kantonale Durchschnitts-Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung?
- Beiträge an ausserkantonale Hospitalisationen und Platzierungen?
2. Hauptsächlichste Träger der Kosten im Gesundheitswesen sind der Kanton und die Krankenversicherer. Haben seit Einführung des KVG Kostenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Krankenversicherern oder umgekehrt stattgefunden? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
3. Der Kanton Graubünden wird in Zukunft mit namhaften Kostensteigerungen konfrontiert sein. Beispiele:
- Unter dem Stichwort ”Stillhalteabkommen” stehen Gerichtsentscheide an, welche den Kanton zur Kostenübernahme von 15 bis 20 Millionen Franken verpflichten werden.
- Diverse Neuregelungen im seit 1. August 2000 in Kraft befindende Arbeitsgesetz in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten und Mutterschutz führen zu Kostensteigerungen. Allein die Beschränkung der Arbeitszeit für die Assistenz- und Oberärzte verursacht im Kanton Graubünden einen Kostenschub von voraussichtlich vier bis sechs Millionen Franken jährlich.
- Verbesserung der Anstellungsbedingungen des Personals im Gesundheitswesen. Hier ist mit anfänglichen Kosten von rund fünf Millionen Franken zu rechnen. Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen, um die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mit dem Unterland wieder herzustellen?
- Auswirkungen der KVG-2-Revision.
Allein diese Beispiele machen eine Kostensteigerung von rund 30 Millionen Franken aus. Dies sind rund 10 Prozent der Steuereinnahmen der natürlichen Personen des Kantons Graubünden.
Wieviel betragen die heute bekannten und zu erwartenden Kosten nach Schätzung der Regierung insgesamt? Welche Handlungsfelder bestehen für die Regierung betreffend Umgang mit diesen Kosten respektive Verteilung unter den Kostenträgern?
Chur, 31. Mai 2001
Nick, Portner, Hardegger, Battaglia, Bischoff, Bühler, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Cathomas, Catrina, Cavegn, Cavigelli, Christ, Christoffel, Claus, Dalbert, Demarmels, Federspiel, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giuliani, Gross, Jäger, Jenny, Joos, Juon, Kehl, Keller, Kessler, Koch, Kollegger, Lardi, Lemm, Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Marti, Parpan, Peretti, Pfenninger, Quinter, Righetti, Rizzi, Robustelli, Sax, Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schmutz, Schütz, Suenderhauf, Suter, Thomann, Trachsel, Tremp, Tuor (Trun), Valsecchi, Vetsch, Walther, Wettstein, Zanolari, Zegg, Zindel
Session: 31.05.2001
Vorstoss: dt Interpellation