Die Öffnung des Strommarktes macht auch vor Graubünden nicht halt und wird in absehbarer Zeit auch unsere lokalen und regionalen Elektrizitätswerke konfrontieren. Für die Bündner Elektrizitätswerke heisst das, sich rechtzeitig auf diesen tiefgreiffenden Wandel in der Branche einzustellen. Kürzere, schnellere Entscheidungswege und grössere Handlungsfreiräume sind elementare Bedingungen, um sich im künftigen Umfeld einigermassen zu behaupten. Um diesen elementaren Anforderungen zu genügen, wählen immer mehr EW's die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. In Graubünden haben diesen Schritt unter anderem das Elektrizitätswerk der Landschaft Davos und das Elektrizitäts-werk Arosa vollzogen; weitere Elektrizitätswerke (beispielsweise Industrielle Betriebe der Stadt Chur, Elektrizitätswerk Flims und Elektrizitätswerk Scuol) bereiten sich darauf vor.
Wirtschaftlich agierende und effizient betriebene Elektrizitätswerke helfen, das Risiko der Marktöffnung abzufedern. Sie tun dies sicherlich auch im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons Graubünden, hängen doch von gut funktionierenden Bündner Elektrizitätswerken nicht nur Arbeitsplätze sondern auch Einnahmen für die öffentliche Hand ab. Im Gegenzug aber handeln sich diese privatisierten EW's einen steuerlichen Nachteil ein. Zu den bereits sehr hohen Abgaben in Form von Wasserzinsen, Wasserwerksteuern, etc. und den ebenfalls hohen Auflagen (z.B. Restwassersanierung) kommt neu auch noch eine Steuerpflicht auf Gewinn und Kapital hinzu. Es ist mit folgenden zusätzlichen Belastungen zu rechnen: Emissionsabgabe, direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuer, Handänderungssteuer/Grundstückgewinnsteuer.
Dadurch wird kantonsintern ein Ungleichgewicht der Wettbewerbspositionen geschaffen, indem öffentlich-rechtliche Elektrizitätswerke auch nach der Marktöffnung von einer Steuerpflicht befreit sein sollen - und damit für ihre passive Rolle finanziell noch belohnt werden - während aktivere EW's zusätzliche finananzielle Bürden auferlegt bekommen. Diese Wettbewerbsungleichheit erstaunt umsomehr, sind doch die privatrechtlichen Unternehmen per Leistungsauftrag an die gleichen öffentlichen Aufgaben gebunden wie die öffentlich-rechtlichen Gemeinde-EW's.
Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist sich die Regierung dieser Problematik bewusst?
2. Sieht die Regierung in dieser Problematik einen Handlungsbedarf?
3. Bietet das bestehende Kantonale Steuergesetz einen Handlungsspielraum mit welchem dieses Ungleichgewicht behoben werden kann? Wenn ja, welchen?
Chur, 1. Juni 2001
Namen: Kollegger, Butzerin, Brüesch, Battaglia, Brunold, Christ, Christoffel, Crapp, Godly, Göpfert, Gross, Hess, Kehl, Luzio, Tremp
Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation