Die Interpellanten sind der Ansicht, die Graubündner Kantonalbank (GKB) betreibe bei ihren Filialen eine Schliessungsstrategie. Sie begründen ihre Ansicht mit der Aufhebung einer Anzahl von Zweigstellen im Laufe der letzten knapp sechs Jahre. Diese Strategie sei mit Art. 2 des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank (GKBG) nicht mehr vereinbar.
Für die Beurteilung der Ausgestaltung des Geschäftsstellennetzes der GKB sind einerseits die rechtlichen Grundlagen, andererseits aber auch die tatsächlichen Entwicklungen im Banksektor, das veränderte Bankumfeld und die neuen Technologien von Bedeutung.
Der in Art. 2 GKBG formulierte Leistungsauftrag der Bank darf nicht so eng verstanden werden, dass sämtliche Bankdienstleistungen für jedermann überall im Kanton jederzeit zur Verfügung stehen müssen. Der Leistungsauftrag ist vielmehr aus einer Gesamtsicht der Interessen der Bank und des Kantons zu erbringen (Botschaften 1997-1998, S. 393 ff.). Die Bank ist nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und hat einen angemessenen Ertrag zu erzielen (Art. 4 Abs. 1 GKBG). Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, muss die Bank ihr Niederlassungsnetz den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den Kundenbedürfnissen immer wieder anpassen, wobei „Anpassen“ - wie noch darzustellen ist - meist nicht einem Rückzug aus den Regionen gleichzusetzen ist.
Neue Kundenwünsche und Bedürfnisse, wie der Zahlungsverkehr mit Karten (Kreditkarten, Bancomat-Karten etc.), der Wunsch nach vermehrter Beratung bei Finanzplanung und Vermögensverwaltung, aber auch E- und Internet-Banking usw. haben die Organisation der Bank in den letzten Jahren stark mitgeprägt.
Im Zeitraum von 1995 - 2000 sind neben den bestehenden 27 Geldausgabegeräten in Graubünden 53 Bancomaten zusätzlich eingerichtet worden.
Während sich in diesem Zeitraum Konkurrenzbanken der GKB aus einzelnen Gegenden des Kantons zurückgezogen haben oder ihre Niederlassungen reduzierten oder zusammenlegten, hat die GKB den Umfang ihrer Dienstleistungen in den neun Regionen spürbar verstärkt. Ausweis hierfür ist das Investitionsvolumen
der GKB in den Regionen von rund Fr. 52 Mio. (immer bezogen auf den erwähnten Zeitraum), das weitgehend von einheimischen Unternehmerinnen und Unternehmern bewältigt werden konnte.
Bei den in der Interpellation erwähnten Niederlassungen handelt es sich zu einem erheblichen Teil um sogenannte „Stubenagenturen“, deren Schliessung oft mit altersbedingten und anderen natürlichen Abgängen in Zusammenhang stand. Personal für diese Art der Niederlassung ist heute kaum noch zu rekrutieren. Bei den seit 1996 geschlossenen Zweigstellen fand im Übrigen insgesamt ein Arbeitsplatzabbau von bloss 0,9 Stellen statt. Diesem Abbau von Niederlassungen stehen 186 neu geschaffene qualifizierte Stellen, insbesondere in den Regionalsitzen, gegenüber.
Am Beispiel Valbella, das in der Interpellation ebenfalls genannt wird, kann verdeutlicht werden, dass mit der Reduktion der Anzahl Niederlassungen nicht gleichzeitig ein Abbau von Bankdienstleistungen einhergeht. In derselben Gemeinde wurde nämlich nur wenige Kilometer vom fraglichen Standort entfernt mit Investitionen von rund Fr. 6,4 Mio. ein Neubau mit dem Status eines Regionalsitzes errichtet. An diesem neuen Standort entstanden gleichzeitig mehrere zusätzliche Arbeitsplätze.
Schliesslich ist auf Art. 3 Abs. 2 GKGB hinzuweisen, wonach die Bank Geschäfte auch ausserhalb des Kantons tätigen kann, soweit die Zweckerfüllung im Kanton dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es liegt auf der Hand, dass die Kunden der GKB nicht nur in Graubünden wohnen. Einem massvollen Ausbau des Geschäftsnetzes ausserhalb des Kantons ist daher nichts entgegenzuhalten, solange dieses Vorgehen neue Ertragsmöglichkeiten eröffnet, die letztlich der Stärkung des eigentlichen Heimmarktes dienen.
Zu den Fragen:
1. Angesichts dieser Fakten und der in jeglicher Hinsicht erfreulichen Entwicklung der GKB, aber auch gestützt auf die Bestimmungen im GKBG (Art. 2 in Verbindung mit Art. 4) vertritt die Regierung die Ansicht, dass die vorgenommene Ausgestaltung des Zweigstellennetzes in den letzten Jahren mit der Zweckbestimmung des GKBG durchaus vereinbar ist.
2. Es ist belegt, dass die GKB ihre Dienstleistungen in den letzten gut fünf Jahren vor allem auch in den Regionen kontinuierlich ausgebaut hat. Zudem wurden in diesem Zeitraum über 180 Stellen geschaffen. Sodann hat die GKB in dieser Zeit in ihre Regionalsitze und in das restliche Zweigstellennetz annähernd Fr. 80 Mio. investiert. Nach Ansicht der Regierung drängen sich demzufolge keine Massnahmen auf, wie sie die Interpellanten anregen.