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Session: 01.06.2001

Der Mensch wurde nicht geboren, um Rauch einzuatmen, dies scheint allen klar zu sein und doch sterben in der Schweiz täglich 20 Menschen, weil sie geraucht haben. Die meisten nicht etwa an Lungenkrebs, sondern an Herzkreislauferkrankungen. Nikotin hat ein ähnliches Suchtpotenzial wie Kokain oder Heroin und die Rückfallquoten sind ebenso hoch.

Jede 2. Raucherin und jeder 2. Raucher möchten mit Rauchen aufhören, jeder und jedem vierten bis fünften gelingt dies auch.

Dass auch Passivrauchen schädlich ist, gehört inzwischen zum Allgemeinwissen. Jeder Arbeitgeber hat von Gesetzes wegen eine Verpflichtung (Art. 19 der bundesrätlichen Verordnung über das Arbeitsgesetz) seine ArbeitnehmerInnen nach Möglichkeit vor schädlichen Immissionen zu schützen. Rauchfreiheit am Arbeitsplatz führt nachweislich zu einer Reduktion des Zigarettenkonsums und damit zu weniger Krankheit und weniger Krankheitskosten.

Wirtschaftlich konnte in einer Studie in den USA folgendes gezeigt werden:
Rauchfreie Betriebe mit Rauchinseln bringen auch viele andere als gesundheitliche Vorteile, wie Verkürzung der Reinigungszeit, Verminderung der Unfall- und Brandgefahr, Schonung des Materials und anderes mehr. Allein für Reinigung und Materialschäden müssen für Raucherarbeitsplätze jährlich 250 Dollar mehr aufgewendet werden.

Bisher bestehen lediglich in den Kantonen Genf, Fribourg und Tessin Verordnungen über Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Wichtig ist ein nicht diskriminierendes Vorgehen. RaucherInnen sollen an speziell fürs Rauchen vorgesehenen Orten die Möglichkeit haben, ihre Nikotinsucht zu befriedigen (sogenannte Raucherstübli oder Raucherecken).

Am heutigen Aktionstag des Nichtrauchens bitten die PostulantInnen die Regierung, ein Konzept mit dieser Zielsetzung auszuarbeiten und innert Jahresfrist umzusetzen.

Chur, 31. Mai 2001

Namen: Trepp, Lemm, Capaul, Ambühl, Augustin, Biancotti, Bucher, Bühler, Casanova (Chur), Catrina, Farrér, Frigg, Gross, Hardegger, Hartmann, Hess, Jäger, Jenny, Joos, Kehl, Koch, Kollegger, Lardi, Locher, Looser, Luzio, Meyer, Nick, Noi, Parolini, Pfenninger, Pfiffner, Portner, Ratti, Righetti, Robustelli, Schmid (Sedrun), Schmutz, Schütz, Wettstein, Zanolari, Zarro, Zindel

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Postulat


Antwort der Regierung

Die Qualität des Klimas in den Räumlichkeiten eines Gebäudes ist nicht nur abhängig von den verwendeten Baumaterialien für den Innenausbau und von der Möblierung, sondern auch von der Belegung und Nutzung der Räume sowie vom Verhalten der Benützer. Das Rauchen gehört zur bedeutendsten Beeinträchtigung des Raumklimas. Nicht nur Rauchen an sich gefährdet die Gesundheit, sondern auch die oft unfreiwillige Rauchexposition, das Passivrauchen. Je länger eine Person Passivrauch ausgesetzt ist, desto höher wird das Risiko, respiratorische Symptome zu entwickeln. Die ganze Problematik wurde unter anderem in einer in der Schweiz verfassten Studie über Luftverschmutzung und Atemwegserkrankungen bei Erwachsenen (SAPALDIA) untersucht. Dabei konnte ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und vermehrten Lungenwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis und Dispnoe (schwere Atemnot) nachgewiesen werden.
1999 gab das Bundesamt für Gesundheit eine weitere Studie in Auftrag, welche die Situation der Tabakprävention bei den kantonalen Verwaltungen untersuchte (Demierre-Orduz). Gewisse Kantone verfügen über Vorschriften, Weisungen oder Richtlinien zum Schutz der Nichtrauchenden in der Verwaltung bzw. verfolgen Massnahmen, die auf internen mündlichen Abkommen beruhen. Das kantonale Hochbauamt hat bei verschiedenen Kantonen entsprechende Unterlagen eingeholt. Während der Kanton Freiburg im Jahre 1996 eine staatsrätliche Weisung "zum Schutz der Nichtraucher in der Kantonsverwaltung" erlassen hat, versucht der Kanton Genf mittels eines comic-artigen Merkblattes mit dem Titel "sans fumée, mais pas sans fumeurs" die Mitarbeitenden der Verwaltung auf die Probleme von Nichtraucher und Raucher aufmerksam zu machen.

Für unsere kantonale Verwaltung gibt es keine Regelung betreffend Rauchen bzw. Nichtrauchen am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden. Da viele Mitarbeitende über Einzelbüros verfügen und in anderen Fällen nach Möglichkeit bei der Bürobesetzung berücksichtigt wird, ob jemand Raucher oder Nichtraucher ist, ist das Bedürfnis nach rauchfreien Zonen bzw. Raucherecken bisher kaum artikuliert worden. Es kommt aber dennoch vor, dass etwa aufgrund des Angebotes von Teilzeitbeschäftigung mehrere Personen in einem gemeinsamen Büro arbeiten müssen, von denen einzelne Raucher sind. In diesen Fällen haben sich meist Toleranz, Rücksichtnahme und Selbstbeschränkung der Raucher bewährt. In wenigen Ausnahmefällen, in welchen eine Einigung unter den Mitarbeitenden nicht möglich war, konnten die Differenzen jeweils mit geeigneten Führungsmassnahmen bereinigt oder beseitigt werden.
Ähnlich präsentiert sich die Situation in den der Bevölkerung zugänglichen Räumen, Korridoren und Schalteranlagen in öffentlichen Gebäuden. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, dass Besucherinnen und Besucher öffentlicher Gebäude durch Rauchen in diesen Gebäulichkeiten zu Belästigungen oder Beanstandungen Dritter Anlass gegeben hätten.
Trotz dieser eher positiven Erkenntnisse anerkennt die Regierung die Bedeutung eines Konzeptes, welches die Rauchfreiheit in kantonalen, öffentlichen Gebäuden bezweckt und eine Regelung für Raucher trifft. Sie erachtet es als zweckmässig, dem Koordinationsteam, welches für die Umsetzung der Richtlinie 6508 der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) in der kantonalen Verwaltung eingesetzt worden ist, den Auftrag zu erteilen, ein solches Konzept an die Hand zu nehmen. Dies rechtfertigt sich insbesondere deshalb, weil mit der Umsetzung der EKAS-Richtlinien nicht nur die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, sondern auch die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz verfolgt wird. Das Konzept muss jedoch von der Absicht ausgehen, auf freiwilliger Basis eine "rauchlose" kantonale Verwaltung zu gewährleisten, ohne die Raucher zu diskriminieren.
Der Zeitplan für die Umsetzung des Konzeptes hängt vom zusätzlichen Raumbedarf für Raucherzonen und den erforderlichen finanziellen Mitteln für die entsprechenden baulichen Massnahmen ab.