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Session: 26.11.2001

Seit dem 24. Oktober 2001, d.h. seitdem der Gotthardtunnel wegen des wohlbekannten sehr schweren Unglücks gesperrt und der Verkehr auf die San Bernardino-Route umgeleitet wurde, ist die Lage auf der A 13 andauernd kritisch und die Sicherheit der Strecke Thusis-Soazza nach wie vor nicht vollständig garantiert.
Die durch die Regierung erlassenen, in zwei Etappen im Monat November eingeführten Massnahmen konnten die Sicherheitslage verbessern; doch bewirken sie Schwierigkeiten für die betroffene Umgebung. Auch ist der Massnahmeneffekt beschränkt, da die Anzahl Lastwagen im Laufe des Monats November immer grösser geworden ist. Die täglich verkehrenden Lastwagen zählen heute über 3'800 Einheiten.
Der Transit durch Dorfzentren, insbesondere San Bernardino, ist eine provisorische Massnahme, die sich einerseits negativ auf die lokale Wirtschaft auswirkt und die anderseits das Problem nicht angemessen zu lösen vermag. In der Tat, anlässlich des ersten Schneefalls am 23. November 2001 wurde der Lastwagenverkehr untersagt, doch konnten auch die Autos nicht fahren, was zur vollständigen Unbenutzbarkeit der Verkehrsachse A 13 für praktisch den ganzen Tag führte.

Die Risiken dieser Situation betreffen nicht nur die Strecke Thusis-Soazza, sondern die ganze Verkehrsachse A 13 auf dem Bündner Gebiet. Es ist zu befürchten, dass das Vorhandensein der Lastwagen die Zufahrt zu den touristischen Gebieten unseres Kantons erschweren oder sogar verhindern wird.
Es sei hier daran erinnert, dass 2'000 stehende Lastwagen (so viele fahren täglich in eine Richtung) eine Kolonne von 25 Kilometer bilden.
Es ist jetzt unentbehrlich, sämtliche den Privatverkehr sowie wenigstens den lokalen Lastwagenverkehr auf der A 13 gewährleistenden Massnahmen zu treffen. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ab 22. Dezember 2001 die Gotthardstrasse wieder befahrbar sein wird, jedoch nur für Autos und Autobusse.

Aufgrund der dargestellten Lage und der zugrundeliegenden Überlegungen stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

1. Wurden neben den Sicherheitsgefahren auch Gefahren für die Fremdenverkehrswirtschaft der Gebiete entlang der Verkehrsachse A 13 sowie der übrigen kantonalen Gebiete in Erwägung gezogen?
2. Erachtet es die Regierung, soweit zulässig, für notwendig, die Sperrung der A 13-Strecke Thusis-Soazza für die Lastwagen in der Periode zwischen dem 20. Dezember 2001 und dem 6. Januar 2002 zu verordnen sowie während aller Wochenenden in der Winterzeit (ab Freitag, 12.00 Uhr)?
3. Unterstützt die Regierung die Forderung an die Eidgenossenschaft, wonach der Gotthardtunnel so rasch wie möglich in jedem Falle aber gleichzeitig für alle Fahrzeugkategorien wieder zu eröffnen sei?

Chur, 26. November 2001

Name: Keller, Suenderhauf, Righetti, Augustin, Berther (Sedrun), Biancotti, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn),Cathomas, Cavegn, Cavigelli, Demarmels, Farrér, Geisseler, Giuliani, Loepfe, Luzio, Maissen, Parpan, Plozza, Portner, Quinter, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Tremp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Zanolari

Session: 26.11.2001
Vorstoss: dt Dringliche Interpellation