Ende 1996 legte der Kanton Graubünden das Altersleitbild vor. In umfassendem Sinne berührte er sämtliche Teile der Alterspolitik, konzentrierte sich jedoch schwergewichtig auf die Probleme des Wohnens im Alter, also auf Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex-Dienste. Diesbezüglich stellte es die Grundlage dar, die Finanzierung dieser Institutionen neu zu regeln, was kürzlich mit dem Krankenpflegegesetz geschah. Neben diesem traditionellen Bereich wurde ausgeführt, dass komplementäre Wohn- und Betreuungsformen, Pflegegruppen und Pflegefamilien sowie private Organisationen in der Altershilfe gefördert werden sollen. Hier war die Rede von Bürger- und Kirchgemeinden, jedoch auch von der Pro Senectute. Zudem sollten Förderpreise ausgerichtet werden, und eine Fachkommission sollte die Regierung in der Umsetzung der neuen Alterspolitik des Kantons unterstützen. Diese sollte ihre Arbeit bis Ende 2001 abschliessen. Über die Umsetzung dieser Bereiche (abgesehen von Heimen und Spitex) ist wenig bekannt. Bekannt ist, dass mit der Pro Senectute Graubünden, einer Stiftung des privaten Rechtes, ein Leistungsvertrag vereinbart werden soll, und das Budget für Beiträge an die Pro Senectute für das Jahr 2002 von Fr. 60'000. auf Fr. 150'000. erhöht werden soll.
Angesichts der Tatsache, dass bereits heute 15 % der Bündner Bevölkerung im Rentenalter stehen und die demographische Entwicklung eine bedeutende Herausforderung darstellen wird, zeigt sich, wie wichtig private Organisationen und Angebote neben Heimen und Spitex-Organisationen sind. Mit fünf Regionalstellen betätigt sich die Pro Senectute Graubünden mit Unterstützung des Kantons und des Bundesamtes für Sozialversicherung in der individuellen Sozialberatung und Finanzhilfe, in der Information, Prävention, Bildung im Alter, Sport im Alter, Selbsthilfegruppen und Besucher- und Mahlzeitendienste. Sie übernimmt die gesamten Aufgaben der Sozialdienste ab Alter 65 (Ausnahmen teilweise Chur und Davos). Bei rückläufigen Bundeseinnahmen dürfte es schwierig werden, ohne ausreichende kantonale Unterstützung das bestehende Dienstleistungsangebot aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der dargestellten Situation fragen die Interpellantinnen und Interpellanten die Regierung an:
1. Welche Bilanz zieht die Regierung in der Umsetzung seit der Publikation des Altersleitbildes 1996, insbesondere in den Bereichen ”komplementäre Wohn- und Betreuungsformen” und ”Pflegegruppen und Pflegefamilien”?
2. Welchen Stellenwert haben private Organisationen, allen voran die Pro Senectute, in ideeller und finanzieller Hinsicht bezüglich Altershilfe und Sozialberatung und wie können diese gefördert werden?
3. Welches sind die Schlüsse der Fachkommission zur Umsetzung der neuen Alterspolitik im Kanton Graubünden?
4. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen müsste der Kanton rechnen, falls die privaten Organisationen nicht mehr in der Lage wären, ihre Leistungen zu erbringen und wie beabsichtigt der Kanton, die Leistungen sicherzustellen?
Chur, 27. November 2001
Name: Hess, Zindel, Cathomas, Ambühl, Barandun, Brüesch, Capaul, Catrina, Caviezel, Christ, Christoffel, Claus, Conrad, Davaz, Donatsch, Farrér, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giacometti, Giuliani, Hanimann, Hardegger, Jäger, Joos, Juon, Kehl, Keller, Kessler, Lardi, Locher, Looser, Luzio, Maissen, Marti, Meyer, Nick, Noi, Parolini, Pfenninger, Pfiffner, Pitsch, Quinter, Righetti, Robustelli, Roffler, Scharplatz, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schmutz, Schütz, Stiffler, Toschini, Trepp, Tuor (Trun), Wettstein, Zanolari
Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Interpellation