Die vergangenen Budgets und Jahresrechnungen haben gezeigt, dass das konventionelle Sparen ausgereizt ist und dennoch keine nur annähernd ausgeglichene Rechnung erreicht werden kann. Unter Berücksichtigung der unter dem Jahr aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen regelmässig auftretenden Mehrausgaben verschlechtert sich die Finanzlage unseres Kantons zusätzlich. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Folgerichtig müssen auch Strukturanpassungen und Aufgabenüberprüfungen zwingend diskutiert werden. Dabei genügt eine wie in Aussicht gestellt sektorielle Überprüfung der Staatsaufgaben keineswegs. Vielmehr ist die Verwaltungstätigkeit als Ganzes mit dem Ziel der Kosteneinsparung ohne Abbau der erforderlichen Dienstleistungen zu untersuchen. Und sofern Dienstleistungen aus Kostengründen abgebaut werden sollen, ist dieser Entscheid politisch in Kenntnis zu anderen Alternativen zu fällen.
In der Novembersession 1999 und 2000 wurde von verschiedenen Votanten eine umfassende Strukturreform unter gleichen Parametern über die gesamte Verwaltung gefordert. Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf sicherte zu, dass die Regierung gedenke, solche strukturellen Massnahmen umzusetzen. Im Jahresprogramm wird die systematische Überprüfung der Staatsaufgaben in bestimmten Teilbereichen in Aussicht gestellt. Eine Strukturreform kann jedoch nicht auf einzelne Ämter beschränkt sein. Zum einen sind Ungerechtigkeiten und damit einhergehende Spannungen bei den MitarbeiterInnen unausweichlich, zweitens bedürfen neue Strukturen einer Gesamtschau und schliesslich fehlt die Zeit, um etappenweise Teilprojekte zu realisieren. In Anbetracht der Tatsache, dass viele neue und kostenintensive Aufgaben auf den Kanton zukommen (z.B. Telekommunikation) und berechtigte Anliegen, insbesondere der kantonalen Angestellten, erfüllt werden müssen, kann nur eine Strukturreform über alle Staatsaufgaben von Erfolg gekrönt sein.
In der Maisession 1998 hat Grossrat Zegg ein von 37 ParlamentarierInnen unterzeichnetes Postulat eingereicht. In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie die Sorgen des Postulanten teilen würde. Unter Begründung der damals laufenden Reformprojektvorhaben (VFRR, Projekt GRiforma, Umsetzung Massnahmeplan Haushaltgleichgewicht 1999), die zum heutigen Zeitpunkt umgesetzt oder eingeführt sind, nahm die Regierung den Vorstoss nicht in der eingereichten Form entgegen, stellte aber in Aussicht, die Frage einer umfassenden, systematischen Überprüfung der kantonalen Aufgaben und Leistungen erneut aufzugreifen, falls die Ergebnisse der Reformprojekte unbefriedigend ausfallen oder sich bezüglich des kantonalen Finanzhaushaltes dramatischere Entwicklungen abzeichnen sollten. Aktuell sind wir so weit. Obwohl Notmassnahmen (ohne nachhaltige Einsparungen) getroffen wurden, rechnet der Voranschlag 2002 wie in den vergangenen Jahren mit einem erheblichen Fehlbetrag. Damit ist der dringende Handlungsbedarf ausgewiesen, zumal das Budgetdefizit ursprünglich über Fr. 100 Mio. betragen hat und eine konjunkturell bedingte Entspannung der prekären finanziellen Lage des Kantons Graubünden nicht abzusehen ist. Ein anhaltendes Haushaltgleichgewicht kann nur mittels einer grundsätzlichen, umfassenden Überprüfung und Anpassung der Strukturen erreicht werden.
Die Regierung wird deshalb aufgefordert, eine sämtliche Staatsaufgaben umfassende Aufgaben- und Strukturreform ohne Verzug an die Hand zu nehmen.
Chur, 27. November 2001
Name: Casanova (Chur), Zegg, Suter, Ambühl, Augustin, Bachmann, Bär Barandun, Brüesch, Bühler, Casanova (Vignogn), Cathomas, Catrina, Caviezel, Cavigelli, Christ, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Giacometti, Giuliani, Gunzinger, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Juon, Kehl, Kessler, Loepfe, Luzio, Maissen, Marti, Nigg, Parpan, Pitsch, Portner, Righetti, Rizzi, Robustelli, Roffler, Scharplatz, Schmid (Sedrun), Schmid (Splügen), Stiffler, Suenderhauf, Telli, Toschini, Trachsel, Tremp, Tuor (Trun), Wettstein
Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Postulat