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Session: 27.11.2001

Die starke Zunahme des Schwerverkehrs auf der A13 und auf unseren Kantonsstrassen erfordern mehr Kontrollen über die Betriebssicherheit der Lastwagen. Zusätzlich soll aber auch das Ladegewicht, die Arbeits- und Ruhezeit überprüft und die Bremskraft ermittelt werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass bei Unfällen mit Lastwagen vielfach gravierende technische Mängel an den Bremsen die Ursache waren.
Gemäss Antwort der Regierung auf die schriftliche Anfrage von Grossrätin Augustin ist im Richtplanentwurf ein Schwerverkehrskontrollzentrum im Domleschg geplant. Weitere Zentren sind nicht geplant und somit können Lastwagen nur auf der A13 bei Rothenbrunnen kontrolliert werden, d.h. Lastwagen auf anderen Bündner Kantonsstrassen können nur unzureichend überprüft werden. Nach Meinung der Unterzeichnenden sollen Kontrollen über die Einhaltung der Gewichtslimiten, der Arbeits- und Ruhezeitverordnung und der Betriebssicherheit aber auch auf der Julierstrasse, im Prättigau, im Engadin usw. überprüft werden können.
Die Kantonspolizei Zürich ist im Besitz der ersten "mobilen Kontrolleinheit" der Schweiz zur Überprüfung von Bremsen und Gewicht von Lastwagen. Weitere Kantone überlegen sich die Anschaffung einer solchen Anlage. Die "mobile Kontrolleinheit" kann von zwei Personen in 15 Minuten an jedem beliebigen Ort einsatzbereit aufgestellt werden. Die Hauptbestandteile bestehen in einer portablen Radlastwaage und einem mobilen Bremsprüfstand. Mit der mobilen Waage wird jeweils das Gewicht des Lastwagens gemessen und auf dem mobilen Bremsprüfstand kann die Bremskraft ermittelt werden. Mit dieser "mobilen Kontrolleinheit" könnten täglich selektive Lastwagenkontrollen irgendwo in unserem Kanton durchgeführt werden.
Die Kosten, inklusive Transport-Anhänger,und Stromaggregat, belaufen sich auf ca. Fr. 180'000.-. Auf unseren Kantons- und Nebenstrassen müssen in Zukunft vermehrt Kontrollen durchgeführt werden können. Mit der Anschaffung dieser "mobilen Kontrolleinheit" können wir einen effizienten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Bündner Strassen leisten und wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist dies unbedingt auch nötig.

Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung umgehend, d.h. nach Möglichkeit bis Ende März 2002, eine "mobile Kontrolleinheit" anzuschaffen. Die Kreditgewährung kann gegebenenfalls über das Nachtragskreditverfahren erteilt werden.

Chur, 27. November 2001

Name: Looser, Pfenninger, Jäger, Arquint, Beck, Bucher, Casanova (Chur), Feltscher, Frigg, Jäger, Keller, Locher, Meyer, Noi, Pfiffner, Schmutz, Schütz, Trepp, Zindel

Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Die Verkehrspolizei Graubünden verfügt seit 1995 über eine mobile dynamische Achslastwaage, welche als Vorselektionswaage bei Schwerverkehrskontrollen auf der A13 und dem übrigen kantonalen Strassennetz eingesetzt werden kann. Zusätzlich zu der dynamischen Achslastwaage sind sämtliche Verkehrszüge, die Verkehrstechnik und der Polizeiposten Ilanz im Besitze von jeweils zwei geeichten portablen Radlastwaagen. Diese gelten als amtliche Waage im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und werden bei den regelmässig durchgeführten Schwerverkehrskontrollen zur Erhebung der definitiven Überlast in Betrieb genommen. Diese Radlastwaagen sind handlich, leicht und sofort einsetzbar und können auch auf kleineren Plätzen zur Feststellung des Betriebsgewichtes eingesetzt werden. Der Wiegeplatz muss lediglich einen festen und ebenen Untergrund aufweisen.
Für das Jahr 2002 wird eine neue Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton abgeschlossen, welche eine erweiterte Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen beinhaltet. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, zwei spezielle Fahrzeuge anzuschaffen und diese unter anderem mit zwei Wägeeinheiten (Radlastwaagen) zu bestücken. Diese beiden Einheiten entsprechen zum Teil der im Postulat erwähnten "mobilen Kontrolleinheit".
Für die Verkehrspolizei drängt sich deshalb zur Zeit die Anschaffung einer ganzen "mobilen Kontrolleinheit" nicht auf. Mit der Realisierung des Schwerverkehrskontrollplatzes Rothenbrunnen kann auf der vorgesehenen Wiegestation der wichtigste Alpentransitverkehr (San Bernardino und Julier) sowie ein grosser Teil des Regionalverkehrs jederzeit und systematisch kontrolliert werden.

Entlang anderer mit Schwerverkehr stark frequentierter Routen stehen derzeit wenige geeigneten Kontrollplätze zur Verfügung, welche die Betreibung einer solchen "mobilen Kontrolleinheit" zur Wägung von schweren Motorwagen zulassen.

Gravierende technische Mängel an den Bremsen sind meistens augenscheinlich. Bei der Überprüfung des Fahrzeugzustandes werden unter anderem immer auch die Bremsanlagen hinsichtlich Druckluftverlusten, Stellungen der Ausstossstangen von Radbremszylindern sowie deren Zustand und Funktion wie auch die eingestellte Position bei manuell einstellbaren Bremskraftreglern von Anhängern geprüft. Zudem muss in jedem Fall bei einer mangelhaften Bremsanlage ein Sachverständiger der Ursache auf den Grund gehen und eine Nachprüfung vornehmen. Dies kann nicht auf dem Kontrollplatz geschehen, weshalb das Fahrzeug ohnehin in eine Garage oder zum Strassenverkehrsamt überführt werden muss.

Die Regierung geht mit den Unterzeichnenden des Postulats darin einig, dass die wirksame Kontrolle des Schwerverkehrs die Verkehrssicherheit erhöht. Sollte sich herausstellen, dass die hierfür vorhandenen Einrichtungen und Geräte die flächendeckende Kontrolle nicht sicherstellen können, behält sich die Regierung vor, im Rahmen des Budgetsverfahrens gegebenenfalls auch die Anschaffung einer mobilen Kontrolleinheit in Erwägung zu ziehen.

Zusammenfassend sieht die Regierung aus den dargelegten Überlegungen im heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung für die Anschaffung der verlangten "mobilen Kontrolleinheit". Sie lehnt folglich die Überweisung des Postulates ab.