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Session: 27.11.2001
Bei der Prüfung des Voranschlages 2002 stellt der Erstunterzeichnende fest, dass heim Amt für Wald an Beiträgen für die Verhütung und Behebung von Waldschäden nur Fr. 1'140'000.-- vorgesehen sind (Konto 6400 362101). Im Vorjahr waren dafür inkl. Nachtragskredit Fr. 2'100'000.-- notwendig und im Entwurf des Voranschlages 2002 waren Fr. l'800'000.-- eingeplant. Die Reduktion von Fr. 1'800'000.--auf Fr. l'140'000.-- wurde aufgrund einer departementsinternen Sparforderung notwendig.

Grundsätzlich handelt es sich beim Amt für Wald um eine GRiforma-Pilotdienststelle mit entsprechendem Globalkredit. Es liegt jedoch in der Sache, dass bei Globalkrediten von einer Dienststelle die zu erbringenden ”Produkte” definiert werden können.
Den Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden kommt grösste Bedeutung zu, insbesondere in den Schutzwaldungen unseres Kantons. In den letzten Jahren, vor allem aber beim Aufräumen von Schadholz nach dem orkanartigen Sturm ”Vivian” und dem Lawinenwinter 1998/99, haben sich die vom lokalen und kantonalen Forstdienst getroffenen Massnahmen bewährt. Die in diesem Zusammenhang durch Bund und Kanton an die Waldeigentümer bezahlten Beiträge führten zu einer Kostendeckung, welche die Forstbetriebe und damit die Gemeinden massgebend entlastet haben.

Die notwendigen Aufwendungen für die Verhütung betreffen alle vorbeugenden Massnahmen, die ergriffen werden, bevor neue oder weitere Waldschäden entstehen. Sie können auch der Ueberwachung (Monotoring) dienen. Unter Behebung von Waldschäden sind alle Massnahmen mit folgenden Zielsetzungen zu verstehen:

- verhindern oder eindämmen der Ausbreitung schädlicher Organismen, z.B. Borkenkäfer
- beseitigen von direkten Gefahren für Menschen und für erhebliche Sachwerte, z.B. entlang von Kantonsstrassen und RhB-Linie
- beseitigen von indirekten Gefahren, namentlich Verhinderung von Verklausungen in Tobeln und Bacheinhängen
Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung in diesem Zusammenhang zu überprüfen, ob
- die Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden auch in Zukunft sichergestellt werden können;
- die dafür im Voranschlag 2002 vorgesehenen Beiträge ausreichen;
- ev. im Rahmen der Globalbudgetierung im Amt für Wald eine Umverteilung der Mittel notwendig ist.

Chur, 27. November 2001

Name: Patt, Butzerin, Luzi, Ambühl, Bachmann, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Sedrun), Biancotti, Brüesch, Campell, Cathomas, Catrina, Christoffel, Conrad, Dalbert, Davaz, Donatsch, Fallet, Giovannini, Gunzinger, Gubelmann, Hanimann, Hardegger, Hübscher, Joos, Lemm, Parolini, Patt, Pitsch, Rizzi, Roffler, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Stiffler, Trachsel, Tuor (Disentis/Mustér)

Session: 27.11.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

1. Der Kanton unterstützt mit dem Bund Massnahmen zur Verhütung und Behe-bung von Waldschäden (KWaG Art. 35). Waldschäden entstehen, wenn Bäume, von Krankheiten oder Insekten (Borkenkäfer) befallen oder durch Naturereignis-se wie Sturm, Lawinen Schneedruck, Waldbrand etc. geschädigt werden. Die Beseitigung solcher Schäden wird dann unterstützt, wenn davon eine besondere Gefährdung für Menschen oder erhebliche Sachwerte oder für den Wald generell ausgehen, indem etwa die Schutzfunktion beeinträchtigt würde. Hingegen ist das Aufrüsten von geworfenen oder sonst geschädigten Bäumen, von denen keine direkten Folgeschäden ausgehen, oder das vorsorgliche Entfernen von gesun-den Bäumen z.B. entlang von Verkehrsträgern unter dem Titel Behebung von Waldschäden nicht beitragsberechtigt. Nach diesen Richtlinien ist die Regierung auch in Zukunft gewillt, die Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.


2. Die im Voranschlag 2002 vorgesehenen Kantonsbeiträge von Fr. 1'140'000.-- sind tatsächlich knapp bemessen, sollten jedoch in einem "Normaljahr" genügen. Treten allerdings ausserordentliche Naturereignisse auf, die Waldschäden in sehr grossem Ausmass zur Folge haben, sind gegebenenfalls zusätzliche Mittel notwendig. Verzögern sich zusätzlich die Abrechnungsmodalitäten mit dem Bund und müssten im Jahre 2001 ausgeführte Arbeiten mit den für das Jahr 2002 budgetierten Krediten finanziert werden, müssten diese Ausfälle durch Umlage-rungen oder Nachtragskredite kompensiert werden.

3. Eine Kreditumverteilung ist trotz Globalbudgetierung nur in sehr beschränktem Masse möglich, da im Voranschlag 2002 die Beitragspositionen (Pos. 3610 - 3650) in der laufenden Rechnung vom Grossrat neu getrennt von den übrigen Positionen der laufenden Rechnung genehmigt wurden. Wie weit und in welchem Ausmass von einer Kreditumlagerung Gebrauch gemacht werden kann, wird sich erst nach Auszahlung der Massnahmen 2001 und entsprechend der Entwicklung der Waldschadensituation im Jahre 2002 herausstellen. Im Sinne der Erwägun-gen ist die Regierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen.