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Session: 28.11.2001
Der Zivilschutz steht - einmal mehr - vor einer Reform. Mit der Zivilschutzreform 2000 und X sollen im Kanton Graubünden die bisher rund 40 örtlichen Zivilschutzorganisationen auf ca. 8-15 regionale Organisationen redimensioniert werden.
Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu unterstützen. Allerdings gilt es dabei, einige geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Bund wird immer mehr Verantwortung auf die Kantone delegieren. Mit der vorerwähnten Reform ist vorgesehen, das Dienstalter auf 40 Jahre zu senken. Damit wird eine starke Verjüngung der Zivildienstleistenden erreicht. Das erfahrene Zivilschutzkader mit lokalen Kenntnissen hingegen wird der Organisation fehlen.
Um eine möglichst erfolgreiche Zivilschutzorganisation in unserem Kanton zu etablieren, müssen wir die bereits gut funktionierenden örtlichen Organisationsstrukturen in das neue Konzept einbinden. Wir können es uns nicht leisten, unbesehen der dort erarbeiteten Erfahrungen eine Reform zu realisieren. Im Zivilschutz wurden bereits zu viele teure und unnötige Konzepte umgesetzt. Ich erinnere hier z. Bsp. an ganze ”Zivigenerationen”, die in ihrer kantonalen Ausbildung überflüssige Bettgestelle genagelt haben. Auf der anderen Seite sind sehr erfolgreiche Zivilschutzeinsätze zu erwähnen: Beispielsweise die Flüchtlingsbetreuung, die in der Stadt Chur durchgeführt wurde. Dort zeigte sich, dass in einer echten Krisensituation vertiefte Kenntnis der lokalen Gegebenheiten von enormer Bedeutung sind. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die professionellen örtlichen Zivilschutzorganisationen in den letzten Jahren sehr gute Arbeit geleistet haben.

Aus diesen Überlegungen heraus, stellen sich folgende Fragen:

1. Teilt die Regierung die Ansicht, dass neben der kantonalen Verwaltung eine professionelle Organisationsstruktur in den redimensionierten lokalen Organisationen vorhanden sein sollte?
2. Ist die Regierung bereit, bei der Redimensionierung, die bereits heute bestehenden lokalen/regionalen professionellen Organisationen verstärkt in die neuen Strukturen einzubeziehen?

Chur, 28. November 2001

Name: Claus, Casanova (Chur), Tremp, Ambühl, Arquint, Barandun, Battaglia, Berther (Sedrun), Cahannes, Casanova (Vignogn), Catrina, Caviezel, Cavigelli, Christ, Conrad, Dalbert, Davaz, Demarmels, Dermont, Feltscher, Giacometti, Giuliani, Gubelmann, Gunzinger, Hardegger, Hess, Jäger, Joos, Kessler, Lardi, Luzio, Marti, Montalta, Parolini, Pfenninger, Robustelli, Roffler, Schmid (Vals), Schütz, Telli, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Wettstein, Zanolari

Session: 28.11.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die politische und strategische Entwicklung in Europa seit dem Ende des Kalten Krieges hat das Spektrum der Gefährdungen verändert. Herkömmliche zwischen-staatliche Konflikte mit machtpolitischen Ursachen haben an Bedeutung verloren. In-nerstaatliche Konflikte, organisierte Kriminalität und gewalttätiger Extremismus ha-ben demgegenüber zugenommen. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwick-lungen sind für die Sicherheit von Staaten und ihrer Bevölkerung wichtiger geworden. Dies gilt auch für Gefährdungen durch natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen. Diese Faktoren erfordern eine Neukonzeption der Sicherheitspolitik und ihrer Instru-mente.

Das Projekt Bevölkerungsschutz des Bundes ist die konsequente Weiterentwicklung der Reformen der 90-er Jahre, so vor allem in der verstärkten Ausrichtung auf Kata-strophen und Notlagen sowie in der engeren Zusammenarbeit unter den Partneror-ganisationen. Die fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe (EW, Wasser, Gas, Werkgruppen, Telematik etc.) und Zivil-schutz tragen die Verantwortung für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche und unterstüt-zen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Gestützt auf Artikel 61 Absätze 1, 2 und 4 der Bundesverfassung hat der Bundesrat den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zi-vilschutz (BZG) und das Leitbild Bevölkerungsschutz am 17. Oktober 2001 zuhanden des Bundesparlamentes verabschiedet. Die Beratungen im National- und Ständerat sind im Frühjahr 2002 geplant. Das BZG soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Das neue Recht sieht eine Kürzung der Schutzdienstpflicht um 10 Jahre vor. Schutz-dienst soll neu vom 20. bis zum 40. Altersjahr geleistet werden. Die Personalbestän-de werden stark abgebaut. In Graubünden soll die Zahl der Zivilschutzangehörigen von heute rund 8000 Personen auf etwa 3000 Personen reduziert werden. Künftig er-folgt die Rekrutierung gemeinsam mit der Armee. Die Neuausrichtung der Aufgaben führt zu einer Straffung der Strukturen, indem beispielsweise der bisherige Stab weg-fällt und die Organisation nach dem einfacheren Modell einer "Kompanie" gebildet wird. Die Ausbildung im Zivilschutz wird primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Um einen polyvalenten Einsatz der Zivilschutzan-gehörigen zu gewährleisten, sieht der Bund nur noch drei Grundfunktionen vor: den Stabsassistent für die Führungsunterstützung; den Betreuer für verschiedene Be-treuungsaufgaben und den Pionier für die Unterstützung. Entsprechend dem breite-ren Aufgabenfeld der einzelnen Grundfunktionen wird die Grundausbildung gegen-über heute massvoll verlängert. Der Bund bildet das hauptamtliche Instruktions-personal der Kantone aus und stellt somit eine "unité de doctrine" sicher.

Die Gesetzesrevision des Bundes veranlasst den Kanton Graubünden, die Anzahl Zivilschutzorganisationen (ZSO) stark zu reduzieren. Es ist geplant, ab 2003 pro Be-zirk grundsätzlich eine, für den Bezirk Prättigau/Davos zwei ZSO zu bilden. Die heute bestehenden 43 ZSO werden somit auf 12 ZSO abgebaut. Der Regierung wird die politische Führung der Zivilschutzformationen obliegen. Die Gemeindevorstände bzw. Verbandsvorstände werden von den bisherigen ZSO-Führungsaufgaben entla-stet. Die bisher doppelt geführte Kontrolle durch die Gemeinde und den Kanton wird neu nur noch durch den Kanton vollzogen. Die Grund- und Kaderausbildung, die Weiterbildung sowie die Führung der Wiederholungskurse erfolgt durch hauptamtli-ches Instruktorenpersonal des Kantons. Die Führung der ZSO im Katastrophenfall obliegt dem Milizkader, welches durch das Instruktorenpersonal künftig unterstützt wird. Die Wartung der Zivilschutzanlagen zur Werterhaltung erfolgt durch Zivilschutz-pflichtige. Die Mittel der ZSO stehen wie bisher dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zur Verfügung. Die Koordination der Einsätze erfolgt durch das zustän-dige kantonale Amt.

Die Regierung befürwortet die eingeleitete Gesetzesrevision auf Stufe Bund und kann aufgrund des heutigen Kenntnisstandes die Fragen wie folgt beantworten:

1. Die Zivilschutzorganisationen bleiben Milizorganisationen. Vollzeitliche Mitarbeiter sind für die Führung einer ZSO infolge der massiven Bestandesreduktion nicht vorgesehen.

2. Die teil- und vollzeitlichen Chefs der heutigen Zivilschutzorganisationen werden wenn möglich in die neuen Strukturen integriert. Der Arbeitsaufwand wird auf 10 - 20 Prozent einer Vollzeitstelle geschätzt.