Eine gute Erschliessung des Kantons Graubünden mit Schiene und Strasse ist für die dezentrale Besiedlung sowie in volkswirtschaftlicher Hinsicht (Handel und Tourismus) von zentraler Bedeutung. Insbesondere spielt dabei der Umstand eine Rolle, dass der Verkehr sowohl für Gäste als auch für Einheimische sicher und flüssig erfolgen kann. Den Gästen wird die Anfahrt in die Tourismusregionen laufend erleichtert. Dies ist zu begrüssen, wobei als Folge davon die Bewegungsfreiheit der Einwohnerschaft in unseren Tälern zusehends eingeschränkt wird. In vielen Gemeinden des Kantons kommen sich Schiene und Strasse in die Quere und beeinträchtigen den flüssigen Verkehr. Sehr oft führt dieser Umstand zu Staus, Wartezeiten und Ärger, und was besonders schlimm ist, auch zu Unfällen.
Mit der Eröffnung der Vereina-Linie sind auf der Strecke Landquart Klosters unhaltbare Zustände entstanden. Zu erwähnen sind Bahnübergänge in Malans, Seewis, Grüsch, Küblis und Klosters. Aber auch in anderen Kantonsteilen, z.B. in der Surselva (Ilanz), im Domleschg (Rodels), im Puschlav (Le Prese, S. Antonio) oder im Engadin (Samedan, Celerina, La Punt, Cinuos-chel) werden ganze Gemeinden oder Dorfteile immer öfters durch geschlossene Eisenbahnbarrieren zeitweise getrennt, was katastrophale Auswirkungen haben kann (z.B. bei Bränden, Unfällen, medizinischen Notfällen etc.). Diese Behinderungen und die Risiken müssen raschmöglichst eliminiert werden. In Zukunft ist mit einem erheblich grösseren Verkehrs-
aufkommen sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse zu rechnen, was das Problem verschärfen wird. Es muss auch damit gerechnet werden, dass in Bezug auf den Lärmschutz das Mass des Zumutbaren für die an den Verkehrslinien wohnenden Anstösser teilweise überschritten wird.
Die Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen. Es ist nach Ansicht der Postulanten auch nicht deren Aufgabe. Dies ist Sache des Kantons, da der volkswirtschaftliche Nutzen zum grössten Teil einzelnen Regionen bzw. dem Kanton zugute kommt. Das Risiko und die Nachteile haben aber in aller Regel die Bewohner entlang der Transitstrecke zu tragen.
Aufgrund der dargestellten Lage fordern die Postulanten die Regierung auf:
1. eine Übersicht über die Friktionen zwischen Strasse und Schiene im Kanton Graubünden zu erstellen;
2. Möglichkeiten und Mittel aufzuzeigen, welche die Situation nachhaltig verbessern;
3. einen Finanzierungsplan zu erstellen. Neben der Finanzierung soll daraus auch ersichtlich sein, innert welchem Zeitraum das Problem gelöst werden kann;
4. darzulegen, inwieweit sich der Bund an dieser Finanzierung beteiligt, ohne dass damit die Höhe der Strassenbeiträge beeinträchtigt wird;
5. aufzuzeigen, mit welchen Lärmschutzmassnahmen die Anwohner geschützt werden können und wie Lärmschutzmassnahmen finanziert werden können.
Chur, 28. November 2001
Name: Hardegger, Rizzi, Thöny, Augustin, Battaglia, Beck, Brüesch, Campell, Donatsch, Göpfert, Hübscher, Lemm, Luzi, Möhr, Montalta, Parolini, Suenderhauf, Trachsel, Tremp, Vetsch, Zinsli
Session: 28.11.2001
Vorstoss: dt Postulat