Seit Beginn des Schuljahres 1992/93 wurde der koedukative Handarbeitsunterricht stufenweise eingeführt. In diesem Unterricht werden die Mädchen und Buben obligatorisch in den Fächern ” Handarbeit textil” und ”Werken” gemeinsam unterrichtet.
Nach mittlerweilen fast 10 Jahren Umsetzung in der Primarstufe stellen die Postulanten fest, dass der Ansatz der strikten Gleichstellung im Sinne eines Zwanges zwar in der Theorie verfängt, in der Praxis aber bei den Eltern der Schüler zunehmend auf Ablehnung stösst. Die Postulanten ziehen daraus den Schluss, dass der Zwangansatz zu hinterfragen sei. Es ist aber klar festzuhalten, dass sich die Postulanten nicht gegen die Koedukation an sich stellen, sondern gegen den Zwang für die Schüler, sowohl Handarbeit textil wie Werken besuchen zu müssen. Die Postulanten erachten es als stossend, dass beispielsweise Knaben gegen ihren eigenen Willen und denjenigen der Eltern stricken lernen müssen. Dies umso mehr, als dass diese Fähigkeit sich auch aus gesellschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht nicht als notwendig erwiesen hat.
Die Postulanten laden daher die Regierung ein, die entsprechenden Bestimmungen derart anzupassen, dass der koedukative Handarbeitsunterricht auf freiwillige Basis gestellt wird. Dies kann allenfalls durch eine entsprechende Abwahlmöglichkeit realisiert werden.
Chur, 24. März 2003
Name: Loepfe, Butzerin, Geisseler, Battaglia, Brunold, Büsser, Capaul, Casanova (Vignogn), Cathomas, Conrad, Dalbert, Donatsch, Farrér, Federspiel, Giovannini, Göpfert, Gross, Hartmann, Hübscher, Kehl, Lemm, Luzio, Maissen, Marti, Möhr, Nigg, Parolini, Plozza, Ratti, Righetti, Sax, Schmid (Vals), Stoffel, Thomann, Trachsel, Tscholl, Walther, Zegg
Session: 24.03.2003
Vorstoss: dt Postulat