Auf eidgenössischer Ebene (Nationalrat und Ständerat) sind in den letzten Jahren vermehrt Vorstösse betreffend Jagd behandelt bzw. eingereicht worden. In einzelnen Kantonen wurde zudem bereits über Volksinitiativen betreffend Einschränkung oder gar Abschaffung der Jagd abgestimmt. Weitere Initiativen und Vorstösse sind geplant oder bereits eingereicht.
Die Jagdhoheit liegt gemäss eidgenössischem Jagdgesetz bei den Kantonen. Der Kanton Graubünden hat seine jagdlichen Aufgaben in vorbildlicher Weise wahrgenommen. Insbesondere ist die Bündner Jagd ökologisch orientiert, berücksichtigt in hohem Masse wildbiologische Grundsätze und setzt diese auch nachhaltig um. Damit konnten wesentliche Erfolge in Richtung angepasster Wildbestände erreicht werden (Gemsbejagungskonzept, Rehbejagungskonzept, Hirschregulierung usw.). Im Weiteren sind die Wildschäden im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen zurückgegangen. Die Bejagungskonzepte haben dazu geführt, dass heute mit der Bündner Patentjagd nachhaltig gejagt und dennoch ein hoher Jagderfolg erzielt werden kann.
Trotz heute optimaler Umsetzung der an die Bündner Jagd gestellten Aufgaben und hohem Jagderfolg durch die Bündner Jäger sind bei einem Teil der Jägerschaft Unmut und Missstimmung spürbar. Die Uneinigkeit und die mangelnde Solidarität unter den Jägern sowie die negativen Presseberichte aufgrund unwaidmännischem Verhalten einzelner Jäger sind ein idealer Nährboden für unsachliche und emotionale Polemik, auch bei den Nichtjägern.
Das heute geltende Jagdgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 4. Juni 1989 angenommen und wurde teilweise auf den 1. September 1989 und gesamthaft auf den 1. April 1990 in Kraft gesetzt. Verschiedene, wesentliche Punkte sind zu überarbeiten, zu verbessern und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Dies betrifft im Besonderen:
- die Neugestaltung des Jagdregals (Finanzierung des gemeinwirtschaftlichen Auftrages)
- ein beträchtlicher Anteil der Aufgaben der Jagd und des Amtes für Jagd und Fischerei sind heute gemeinwirtschaftlicher Natur. werden aber durch die Jäger finanziert. (z.B. das Monitoring nicht jagdharer Tierarten. Aufgaben im Bereich Ökologie und Naturschutz. Grossraubwild; Uberwachungs- und Kontrollaufgaben im Sinne einer Faunapolizei. ausgeübt durch das AJF)
- die Jagdzeiten
- Probleme im Zusammenhang mit dem Jägernachwuchs; Ausbildung
- die Entkriminalisierung einfacher Jagdvergehen
- die Entlastung des Gesetzes und teilweise Neuregelung auf Stufe Verordnung (Vereinfachung und flexiblere Anpassungsmöglichkeiten)
Vorstehende Ausführungen und die Auflistung (nicht abschliessend) der möglichen Revisionspunkte zeigen entsprechenden Handlungsbedarf auf.
Die Motionäre verlangen deshalb, dass eine Totalrevision der Kantonalen Jagdgesetzgebung eingeleitet wird.
Chur. 25. März 2003
Name: Brunold, Zarro, Schmid (Sedrun), Bär, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Biancotti, Brüesch, Brunold, Büsser, Butzerin, Casanova (Vignogn), Catrina, Claus, Conrad, Dalbert, Giovannini, Göpfert, Gross, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hübscher, Jäger, Jeker, Juon, Kehl, Koch, Lardi (Le Prese), Loepfe, Maissen, Möhr, Montalta, Nigg, Parolini, Parpan, Patt, Peretti, Quinter, Ratti, Righetti, Schmid (Vals), Schütz, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thöny, Trachsel, Tscholl, Valsecchi, Vetsch, Zarro, Zinsli
Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Motion