Im Verlaufe des Jahres 2002 hat der Bund die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) eingeleitet. Die vorgesehene Revision betrifft insbesondere die neue Regelung im Bereiche der Natur- und Landschaftsparks von nationaler Bedeutung. Das Gesetz sieht neu die Erweiterung der Parkkategorien vor, welche in National-, Landschafts- und Naturparks gegliedert werden. Im Hinblick auf die dem Kanton zukommende Rolle bei der Errichtung und beim Betrieb neuer Parks hat sich die Regierung zuhanden des Bundes vernehmen lassen, wobei auch die Stellungsnahmen der ERFA-Regio schwergewichtig berücksichtigt wurde.
Für die im kantonalen Richtplan vorgesehenen und zurzeit in Ausarbeitung stehende Projekte, Nationalpark-Adula und die beiden Landschaftsparks Parc Ela Mittelbünden und Parc Schamserberg ist eine umgehende Umsetzung im Anschluss an die Inkraftsetzung der entsprechenden Bundeserlasse und programme, welche für das Jahr 2005 vorgesehen sind, von grösster Bedeutung. Vor dem Hintergrund des kant. Richtplanes hat auch die Bündner Vereinigung für Raumplanung (BVR) gefordert, dass aus der Sicht der Raumentwicklung nebst Natur- und Heimatschutz auch regionalwirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele gleichwertig miteinbezogen werden.
Damit die Verwirklichung dieser Projekte daher nicht, auf Grund der dannzumal, voraussichtlich noch fehlenden kant. Anschlussgesetzgebung, verzögert und sogar gefährdet werden kann, ist hiefür eine eigentliche gesamtkantonale Strategie für das konkrete Vorgehen unabdingbar. In Anbetracht der grossen regionalwirtschaftlichen Bedeutung dieser Parkprojekte kann, nach der Genehmigung der entsprechenden Bundeserlasse und programme, kein Aufschub der Realisierung als Folge der fehlenden kant. Gesetzgebung in Kauf genommen werden.
Aus diesem Grunde ersuchen die Postulanten die Regierung:
1. Die Mitfinanzierung der laufenden Projektierungsarbeiten bis zur Genehmigung der entsprechenden Bundeserlasse zuzusichern.
2. Eine Übergangsregelung auszuarbeiten, welche eine unterbruchslose Umsetzung der Parkprojekte nach dem Erlass des Bundesgesetzes ermöglicht. Die finanzielle Beteiligung des Kantons an die Errichtung und den Betrieb des Parks soll demzufolge bereits vor der Genehmigung der Anschlussgesetzgebung gewährleistet sein.
Chur, 25. März 2003
Name: Cathomas, Brüesch, Hess, Ambühl, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Büsser, Capaul, Casanova (Vignogn), Cathomas, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Crapp, Dalbert, Dermont, Frigg, Gross, Hardegger, Jäger, Keller, Kessler, Lardi (Le Prese), Lardi (Poschiavo), Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Märchy, Montalta, Noi, Parpan, Patt, Peretti, Pfenninger, Plozza, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Schütz, Thöny, Trachsel, Trepp, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Valsecchi, Zanolari, Zindel
Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Postulat