In diesem Sommer wird der zweite Ausbildungslehrgang für Schulleiter starten. Dies hat zur Folge, dass im Moment viele Bündner Gemeinden mit der Installierung ihrer Schulleitungen beschäftigt sind. Dass keine kantonalen Vorgaben und Hilfen vorhanden sind, erschwert die Aufgaben der Schulverantwortlichen massiv. Alle Grundlagenpapiere müssen eigenständig zusammengesucht oder erarbeitet werden. Oft ist eine externe (und teure) Betreuung durch Beratungsfirmen nötig. Andere Kantone bieten ihren Gemeinden Fachpersonen für die Begleitung an und stellen diverse Richtlinien oder Merkblätter zur Verfügung. Darin sind Angaben zur Berechnung von Führungspensen, Wahlverfahren, Anstellungsbedingungen, Musterpflichtenheft für Schulleiter, neue Aufgaben und Pflichten des Schulrates in geleiteten Schulen usw. enthalten.
1. Findet es die Regierung nicht sinnvoll, die Gemeinden in ihren Bemühungen zu unterstützen?
2. Plant die Regierung eine Expertengruppe, die sich mit der Installierung von Schulleitungen auseinander setzt und Empfehlungen zuhanden der Gemeinden ausarbeitet?
3. Wie weit ist die Revision der Lehrerbesoldungsverordnung vorangeschritten? Ist eine Entschädigung an die ”Führungspensen” der Schulleitungen ab Schuljahr 2004/05 vorgesehen?
(Wir nehmen Bezug auf die Antwort der Regierung auf eine Interpellation von M. Feltscher im Oktober 2001.)
Chur, 25. März 2003
Name: Pfiffner, Feltscher, Bucher, Arquint, Bischoff, Brasser, Caviezel (Chur), Frigg, Hess, Jäger, Locher, Looser,Meyer, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Robustelli, Schmutz, Schütz, Zindel
Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Interpellation