In der Oktober-Session 2000 hat der Grosse Rat der Totalrevision der Verordnung über die Kantonale Pensionskasse zugestimmt. Der Deckungsfehlbetrag per 1. Januar 2005 ist durch die obligatorisch angeschlossenen Arbeitgeber abzutragen. Durch diese Ausfinanzierung ergeben sich für den Kanton und die Gemeinden enorme finanzielle Verpflichtungen. In der vorgelegten Botschaft der Regierung (Heft Nr. 3/2000-2001) war der damalige Deckungsfehlbetrag mit 312 Mio. Franken beziffert worden.
In den letzten zweieinhalb Jahren haben sich die damit verbundenen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Der Deckungsfehlbetrag hat sich beinahe verdoppelt und liegt per Stichtag 31. Dezember 2002 auf 616 Mio. Franken (resp, 554 Mil. zur Marktwert). Die Belastungen für den Kanton und die Gemeinden werden entsprechend ansteigen. Allein der Kanton wird einen Betrag von 375 - 400 Mio. Franken aufbringen müssen, hinzu kommen noch die Beiträge der Gemeinden von rund 150 Mio. Franken und jene der selbstständigen Anstalten von ca. 110 Mio. Franken. Pro Gemeindeangestellter wurde damals mit der Summe von Franken 50 000.- gerechnet. Ende 2002 war diese Summe schon auf 84 000.- angestiegen. Der Kanton steht bekanntlich vor gewaltigen finanziellen Problemen und schnürt gegenwärtig ein einschneidendes Sparpaket. In zahlreichen Gemeinden präsentiert sich die Situation auch nicht wesentlich komfortabler, nachdem ihnen immer mehr Aufgaben überbürdet werden. Die landesweit entfachten Diskussionen über die Verhältnisse in der 2. Säule lassen ebenfalls aufhorchen.
In Anbetracht der riesigen Summen, welche da den Finanzhaushalten entzogen und welche die Finanzlagen tiefgreifend und nachhaltig belasten werden, drängt sich eine erneute und generelle Überprüfung der Zahlungsmodalitäten der Kantonalen Pensionskasse dringend auf. In diesem schwierigen Umfeld soll die Regierung auch alternative Möglichkeiten der Finanzierung aufzeigen, beispielsweise sind Fragen von Garantieverpflichtungen oder Darlehen mit hohen Laufzeiten zu prüfen. Solche Anlagen dürften selbst für eine Pensionskasse nach den Erfahrungen der letzten Jahren nicht uninteressant sein. Zudem soll die Regierung insbesondere auch die finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden beleuchten, zumal andere Kantone aus ähnlichen Gründen in Schieflage geraten sind. Als Minimum sollte die Regierung überprüfen‚ ob nicht wenigstens eine verlängerte Frist von fünf Jahren für die Rückzahlung der Kantons- und Gemeindebeiträge gewährt werden kann.
Chur, 11. Juni 2003
Name: Capaul, Parolini, Zarro, Bär, Beck, Berther (Sedrun), Biancotti, Bundi, Casanova (Vignogn), Cathomas, Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Kleis-Kümin, Luzio, Maissen, Parpan, Pfister, Crapp, Demarmels, Dermont, Fallet, Farrèr, Federspiel, Geisseler, Giacometti, Hardegger, Hartmann, Hess, Quinter, Rizzi, Schmid,Tomaschett, Tramèr, Tuor, Zanetti, Zanolari, Zindel
Session: 11.06.2003
Vorstoss: dt Auftrag