Navigation

Inhaltsbereich

Session: 11.06.2003
Die Kommission "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" hat in ihrer Analyse das regierungsrätliche Massnahmenpaket und den damit verbundenen Leistungs- und Stellenabbau durchaus sehr positiv gewürdigt und schlägt diese Massnahmen dem Parlament mit wenigen Änderungen zur Annahme vor.
Sparmassnahmen sind schmerzhaft. Regionen, Gemeinden und andere Trägerschaften haben ihre subjektiv verständlichen Einwände gegen die Sanierungsvorschläge gemacht und wehrten sich gegen allfällige übermässige Abwälzungen von Aufgaben und Kosten. Nach Auffassung der Kommission sind diese Verlagerungen in einem vertretbaren Umfang, der im Sinne der Opfersymmetrie liegt.
Der von Verwaltung und Regierung vorgeschlagene Leistungs- und Stellenabbau ist nach Auffassung der Kommission nicht in allen Bereichen der kantonalen Verwaltung mit der gleichen Intensität erfolgt. Die differenzierte Auseinandersetzung mit den über 200 Massnahmen, die Recherchen der Kommissionsmitglieder, die vielen Gespräche mit Verwaltung, Regierung und GPK, aber auch mit dem Volk, haben die Kommission überzeugt, dass das Sparvolumen im Personalbereich um mindestens weitere 70 Stellen grösser sein müsste, als von der Regierung in der Botschaft vorgeschlagen. Dabei muss in Kauf genommen werden, dass dadurch in einzelnen Bereichen ein weiterer Leistungsabbau nötig werden könnte.
Es ist nicht die Aufgabe des Parlamentes als politisch-strategisches Gremium, sich in operative Entscheidungen einzumischen und die Stellenreduktionen konkret zu bezeichnen. Beispielhaft seien hier nur folgende Bereiche erwähnt: Landwirtschaftliche Betriebsberatung, Amt für Raumplanung, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Amt für Umwelt, Pädagogische Fachhochschule, Untergymnasium (Führung u. Services), Strafanstalten, Amt für Zivilschutz, Hochbauamt, Bezirkstiefbauämter, Amt für Wald. Eine adäquate Begleitung der Arbeit durch das Parlament kann die Regierung vorschlagen.
Der Stellenabbau von total rund 140 Stellen (170 brutto, 140 heute besetzte) soll sozialverträglich und über 3 Jahre bis Ende 2007 erfolgen. Die konkrete Umsetzung dieser Massnahme muss sorgfältig realisiert und zusammen mit Regierung, Verwaltung und Parlament konzipiert werden.
Die Regierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Parlament Massnahmen zu erarbeiten, die bis 2007 zur Reduktion von zusätzlich 70 Stellen in der kantonalen Verwaltung führen.

Chur, 11. Juni 2003

Name: Feltscher, Cavigelli, Maissen, Nigg, Parpan, Donatsch, Geisseler, Hanimann, Plozza, Suter, Trachsel, Tscholl, Vetsch

Session: 11.06.2003
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Die Stellenplan-Richtzahl beträgt 2'415,5 Einheiten (Stand 1. Mai 2003). Wenn sämtliche Massnahmen in der Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts umgesetzt werden, können im Stellenplan bis zum Jahr 2007 rund 100 Stellen abgebaut werden. Bei einigen wenigen Massnahmen ist allerdings offen, ob die Einsparungen im Sach- oder im Personalaufwand erzielt werden.

Bei der Erarbeitung des Sanierungsprogrammes hat die Regierung Wert darauf gelegt, dass jedes Departement entsprechend seinen Möglichkeiten den erforderlichen Sparbeitrag leistet. Zum Stellenabbau wurden jedoch keine Vorgaben gemacht. Stellen Es sollten dort eingespart werden, wo Leistungen abgebaut und Strukturen vereinfacht werden können. Departemente und Dienststellen, deren Aufwändungen hauptsächlich im Personalbereich liegen, brachten situationsbedingt tendenziell mehr Vorschläge zu Stelleneinsparungen ein. formulierten vor allem Einsparungen im Stellenbereich. Andere Dienststellen konnten sich demgegenüber in erster Linie auf Reduktionen bei Sachkosten, Beitrags- oder Ertragspositionen konzentrieren. Der im Struktur- und Sanierungspaket vorgesehene Abbau von rund 100 Stellen erfolgtdeshalb in 22 23 von insgesamt 55 51 Dienststellen (inklusive kantonale Gerichte und Departementssekretariate).

Ziel des Auftrages ist es, in der Zentralverwaltung insgesamt 170 Stellen (rund 7 %) abzubauen. Im Kommissionsauftrag erwähnt werden 11 Organisationseinheiten, in denen nach Auffassung der Kommission Stellen eingespart werden könnten. Es wird jedoch darauf verzichtet aufzulisten,ist jedoch nicht konkret ausgeführt welche Leistungen in diesem Zusammenhang abgebaut werden sollen. Es ist daher zunächst eine Analyse vorzunehmen, um den möglichen Leistungsabbau konkret bezeichnen und beziffern zu können. Die Regierung stellt sicher, dass neben den im Kommissionsauftrag erwähnten auch weitere Bereiche und Dienststellen in die Analyse einbezogen werden. Damit besteht Gewähr dafür, dass Stellen in erster Linie dort gestrichen werden, wo es ein Verzicht auf die entsprechende Tätigkeit aus der Sicht der Gesamtinteressen des Kantons und seiner Bevölkerung am ehesten vertretbar ist.

Ein Stellenabbau von insgesamt 170 Stellen kann in jedem Fall nur erzielt werden, wenn sämtliche Massnahmen, welche in der Botschaft zur Haushaltssanierung aufgeführt sind, umgesetzt werden und wenn im Weiteren die erwähnte Analyse ein zusätzliches Einsparpotenzial von 70 Stellen ergibt. In einigen Fällen ist zudem die Zustimmung des Grossen Rates oder der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Voraussetzung. die zuständigen Entscheidungsinstanzen müssen diese Massnahmen ebenfalls sanktionierenDamit das anvisierte Abbauziel erreicht werden kann, ist ausserdem zwingend erforderlich, dass Eine weitere Bedingung für diesen Stellenabbau ist, dass der Verwaltung keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden. Neue Aufgaben bedingen in der Regel mehr Personalressourcen. Im Abbau enthalten sind schliesslich auch 23 budgetierte, aber seit geraumer Zeit nicht besetzte Stellen.

Die Regierung ist unter diesen Bedingungen und Konkretisierungen bereit, den Auftrag entgegenzunehmenDie Analyse wird zeigen, ob und wie weitere 70 Stellen abgebaut werden können. Ausnahmsweise können entsprechende Einsparungen auch auf dem Aushilfenkredit erzielt werden. Die personalpolitischen Leitplanken für den Stellenabbau, wie sie in der Botschaft erwähnt sind, gelten auch für eine zusätzliche Stellenreduktion.

Im Übrigen wird die Regierung darauf hinwirken, dass bei den ausgegliederten Organisationen und subventionierten Betrieben ein angemessener Teil dieser Einsparungen realisiert wird.

Die Regierung erstattet Bericht im Rahmen des Vollzugscontrollings. Sie ist bereit, den Auftrag im Sinne der Ausführungen entgegenzunehmen.

Datum: 8. Juli 2003