Während die Schweiz für ausländische natürliche Personen im Rahmen von Pauschalierungen attraktive Lösungen bietet, ist die steuerliche Situation für vermögende Schweizer mit Ausnahme der Niedrigsteuer-Kantone wie Schwyz und Zug unbefriedigend.
Die Schaffhauser Kantonsregierung hat daher kürzlich dem Kantonsrat einen Bericht mit einer geplanten Revision des Steuergesetzes mit dem Ziel vorgelegt, mehr sehr gut Verdienende anzulocken, wobei das Konzept vom sozialdemokratischen Finanzdirektor Herrmann Keller initiiert wurde. Mit degressiv sinkenden statt progressiv steigenden Steuersätzen für Einkommen über einer halben Million und Vermögen über Fr. 10 Mio. sollen ab 2004 sehr gute Steuerzahler zur Wohnsitznahme animiert werden. Der Tarif macht Schaffhausen für hohe Einkommen attraktiver als Zürich und nur wenig teurer als Zug und Schwyz. Für hohe Vermögen würde man in Schaffhausen sogar weniger zahlen als in Zug.
Mit dem Kanton Graubünden sind zahlreiche vermögende Schweizer verbunden und besitzen hier Grundeigentum. Auf dieser Grundlage und mit einer gezielten Steuerpolitik könnte der Kanton Graubünden daher ebenfalls interessante Steuerzahler anziehen und sein Steuersubstrat verbessern. Dies würde dazu beitragen, Steuererhöhungen zu vermeiden. Überdies bestünde auch die Chance des Nachzuges unternehmerischer Tätigkeiten.
Es erscheint daher als prüfenswert, steuerlich attraktive Möglichkeiten zu eruieren, um einkommens- und vermögensstarke Personen für eine Wohnsitznahme in Graubünden zu gewinnen (beispielsweise Reduktion der Progression bei den Einkommens- und/oder Vermögenssteuern, Reduktion der Vermögenssteuern auf bestimmten Vermögenswerten wie Unternehmensbeteiligungen etc., Festlegung einer maximalen Steuergesamtbelastung, beispielsweise in Prozenten des erzielten Einkom-mens, sowie weitere Möglichkeiten).
Die Regierung wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gross wäre ein allfälliger Steuerausfall von bereits ansässigen Steuerpflichtigen im Einkommens- und Vermögenssegment, wie sich dies aus dem Vorschlag des Kantons Schaffhausen ergibt?
2. Stehen grundsätzliche Überlegungen oder unüberwindbare Steuerhindernisse einer Steuergesetzesrevision ähnlich dem Vorschlag des Kantons Schaffhausen entgegen?
3. Erachtet die Regierung allenfalls ein auf den Kanton Graubünden angepasstes Modell wie der Schaffhauser Vorschlag als sinnvoll?
4. Was für steuerliche oder anderweitige Möglichkeiten erachtet die Regierung als sinnvoll, um unserem Kanton eng verbundene, einkommens- und vermögensstarken Personen eine Wohnsitznahme im Kanton Graubünden beliebt zu machen?
Chur, 13. Juni 2003
Name: Brüesch, Wettstein, Cathomas, Bachmann, Bär, Biancotti, Bleiker, Brunold, Büsser, Butzerin, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Casanova (Chur), Cavigelli, Conrad, Dudli, Fleischhauer, Göpfert, Gredig-Hug, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Hübscher, Janom Steiner, Jeker, Keller, Krättli-Lori, Lemm, Luzio, Märchy-Michel, Montalta, Parolini, Parpan, Portner, Quinter, Righetti, Sax, Stiffler, Thomann, Trachsel, Tramèr, Tscholl, Tuor, Vetsch, Zanolari, Zarro, Zegg
Session: 13.06.2003
Vorstoss: dt Anfrage