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Session: 20.10.2003
Im Rahmen der sog. „Doha-Runde“ wird in der Welthandelsorganisation (WTO) derzeit das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) neu verhandelt. Die „Doha-Runde“ begann Ende 2001 und soll am 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. Die GATS-Verhandlungen bezwecken nicht nur weitere Marktöffnungen in Bereichen wie Bankwesen, Versicherungen, Gross- und Detailhandel, Tourismus, Transport, sondern auch bei Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie und Abfallbewirtschaftung. Bereiche also, die in der Schweiz traditionell in den kantonalen bzw. kommunalen Kompetenzbereich fallen und öffentlich geregelt sind.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), das für die Schweiz die GATS-Verhandlungen führt, hat rund 60 Ländern in allen Kontinenten Liberalisierungsbegehren gestellt und auch eine Liste mit jenen Bereichen veröffentlicht, in denen die Schweiz ihrerseits zu weiteren Liberalisierungen bereit ist. Die vorerst bilateralen, später multilateralen Verhandlungen mit allen WTO-Mitgliedsländern laufen bis Ende 2004. Die Resultate münden in ein erweitertes GATS-Abkommen, dem sich nach erfolgter Ratifizierung durch das Parlament die Schweizer Gesetzgebung anpassen muss.

Die Verhandlungsresultate betreffen direkt auch den Kompetenzbereich des Kantons und der Gemeinden und könnten das Leben der Bevölkerung markant beeinflussen: Das GATS ist für alle Verwaltungsebenen verpflichtend und stellt deshalb das Subsidiaritätprinzip in Frage. Tangiert sind Schlüsselbereiche, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Umwelt, Transporte, Abfallwirtschaft.

Auch wenn die Schweiz bisher beim Service public weder Liberalisierungsbegehren gestellt noch Liberalisierungsangebote offeriert hat, ist keineswegs garantiert, dass dieser mittelfristig nicht doch der internationalen Konkurrenz geöffnet werden muss. Denn bei der GATS-Unterzeichnung 1995 verpflichteten sich die Staaten, es periodisch neu auszuhandeln, um bei ausnahmslos allen Dienstleistungen den Liberalisierungsgrad zu erhöhen. So zeigt eine Studie des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (Dossier BBW 1/2003), dass die Zugeständnisse, welche die Schweiz im Bereich des Bildungswesens bereits eingegangen ist, die öffentliche Schule nicht ausreichend schützen.

Bedroht ist nicht nur der Service public, sondern auch das in der Schweiz verankerte Subsidiaritätsprinzip: Das GATS schränkt namentlich die Möglichkeit der lokalen Behörden ein, im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben und Dienstleistungen autonom zu verwalten und oder zu regulieren.

Der neue Art. 55 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 sieht die Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden vor. Diese müssten nicht nur „rechtzeitig und umfassend“ informiert werden; ihren Stellungnahmen müsse auch „besonderes Gewicht“ zukommen, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. Die Kantone sind zwar Anfang dieses Jahres vom Seco zu den Gebieten, die in ihren Kompetenzbereich fallen, konsultiert worden. Doch diese Konsultation betraf nur die Verwaltungsebene; weder die Legislativen/Parlamente noch die Gemeinden wurden offenbar einbezogen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sind der Regierungsrat und das zuständige Departement über die Angebote und Begehren informiert und konsultiert worden, welche die Schweiz im Rahmen der laufenden Verhandlungen über das GATS-Abkommen der WTO gemacht bzw. gestellt hat?

2. Hat der Regierungsrat mit anderen Kantonen, z.B. im Rahmen einer Regierungskonferenz, die Erwartungen und Befürchtungen im Zusammenhang mit den GATS-Verhandlungen ausgetauscht oder ein gemeinsames Vorgehen besprochen?

3. Welche Bereiche, die in den kantonalen Zuständigkeitsbereich fallen, sind von künftigen Liberalisierungen betroffen und welches sind die möglichen Folgen?

4. Stimmt es, dass die in der WTO laufenden Verhandlungen zur Frage der Subventionen den Service public bedrohen könnten, nämlich insofern, als die WTO-Regeln es bei der Ausrichtung von Subventionen untersagen, private ausländische Unternehmen gegenüber öffentlichen schweizerischen Betrieben zu diskriminieren? Welche geeigneten Massnahmen dagegen sieht die Regierung vor?

5. Ist der Regierungsrat insbesondere bereit, vom Bundesrat Garantien zu verlangen, dass die in der WTO verabschiedeten Abkommen ausländischen Investoren nicht Rechte geben, die die kantonale und kommunale Souveränität verletzen?

6. Der Gemeinderat der Stadt Paris hat diese am 25. Februar 2003 zur „GATS-freien Zone“ erklärt. Die Gemeinderäte von Wien und Genua verabschiedeten Resolutionen, die den Abbruch der GATS-Verhandlungen fordern. Ist der Regierungsrat allenfalls bereit, angesichts der herrschenden Unsicherheit über die Entwicklung und die Auswirkungen der Verhandlungen über das WTO-Dienstleistungsabkommen, ein ähnliches Zeichen zu setzen?

Chur, 20. Oktober 2003

Name: Peyer, Jaag, Pfenninger, Arquint, Baselgia, Frigg-Walt, Jäger, Meyer Persili, Pfiffner, Trepp, Zindel, Gartmann-Albin, Caviezel (Chur)

Session: 20.10.2003
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Frage 1: Information und Konsultation des Kantons

Die Regierung wurde umfassend über die geplante Schweizer Verhandlungsofferte orientiert und zur Stellungnahme eingeladen. Im Rahmen der von der Konferenz der Kantonsregierungen koordinierten Konsultation der Kantone hat die Regierung zunächst ihre Stellungnahme zur geplanten Verhandlungsofferte der Schweiz verabschiedet und in einem zweiten Schritt der konsolidierten Stellungnahme aller Kantone im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen zugestimmt.

Frage 2: Zusammenarbeit mit anderen Kantonen

Anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 13. März 2003 war die geplante Verhandlungsofferte der Schweiz Gegenstand einer umfassenden Aussprache unter den Vertretern aller 26 Kantonsregierungen. Als Ergebnis dieser Aussprache wurde zuhanden des Bundes eine konsolidierte Stellungnahme der Kantone verabschiedet, welcher auch die Regierung des Kantons Graubünden zugestimmt hat. Die konsolidierte Stellungnahme der Kantone wurde vom Bundesrat bei der Verabschiedung der Schweizer Verhandlungsofferte vollumfänglich berücksichtigt; auch den Anliegen des Kantons Graubünden wurde dabei Rechnung getragen.

Frage 3: Auswirkungen auf den kantonalen Zuständigkeitsbereich

Die Kantone wurden konsultiert, da das GATS den Marktzutritt auch für Dienstleistungen im kantonalen Zuständigkeitsbereich betrifft. WTO-Mitglieder können individuelle Verpflichtungen in den freiberuflichen Dienstleistungen, im Bereich der Energie, im Gesundheitswesen, im Baubereich, in der Verteilung (Handel), im Erziehungswesen, in der Umwelt, in der Freizeit und der Kultur, im Tourismus sowie in den Finanzdienstleistungen (Gebäudeversicherungsmonopole) eingehen. Solche allfälligen individuellen Verpflichtungen betreffen allerdings nur die Frage des Marktzutritts; für die Regulierung dieser Sektoren verbleibt die Zuständigkeit bei den einzelnen WTO-Mitgliedern, d.h. in der Schweiz bei den Kantonen.

Der Bundesrat verfolgt in den laufenden Verhandlungen eine Politik, wonach die Schweiz keine Liberalisierungsverpflichtungen eingeht, welche der schweizerischen Gesetzgebung widersprechen würden. Dies gilt auch für die kantonale und kommunale Gesetzgebung. Folglich hätte ein Verhandlungsergebnis basierend auf der aktuellen Schweizer Verhandlungsofferte grundsätzlich keine Auswirkungen auf den kantonalen Zuständigkeitsbereich. Immerhin ist auch festzuhalten, dass im Rahmen des GATS eingegangene Verpflichtungen in der Folge auch einzuhalten sind.

Frage 4: Subventionen und Service public

Im Rahmen des GATS bestimmt jeder Staat selbst, bis zu welchem Grad er den Handel in einem bestimmten Bereich liberalisieren und folglich gegenüber der ausländischen Konkurrenz öffnen will. Die Schweizer Verhandlungsofferte bewegt sich im Bereich der bestehenden Gesetzgebung. Da eine uneingeschränkte Liberalisierungsverpflichtung seitens der Schweiz tatsächlich dazu führen könnte, dass es bei der Ausrichtung von Subventionen nicht mehr möglich wäre, private ausländische Unternehmen gegenüber öffentlichen schweizerischen Betrieben zu diskriminieren, hat der Bundesrat auf Wunsch der Kantone beispielsweise beschlossen, im Bereich der Kultur kein solches Liberalisierungsangebot vorzulegen.

Frage 5: Garantien gegen die Verletzung der kantonalen Souveränität

Gemäss Art. 55 BV sowie dem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik hat der Bundesrat die Stellungnahme der Kantone einzuholen, bevor er aussenpolitische Verpflichtungen im Bereich der kantonalen Zuständigkeit eingeht. Wie bereits oben erwähnt hat der Bundesrat vor Verabschiedung seiner Verhandlungsofferte im Rahmen des GATS die Stellungnahme der Kantone eingeholt und deren Anliegen bei der Verabschiedung der Verhandlungsofferte Rechnung getragen. Auch bei anderen Abkommen im Rahmen der WTO werden die Kantone konsultiert, sofern ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen berührt sind. Die Regierung sieht daher keine Notwendigkeit für die vorgeschlagene Garantieerklärung.

Frage 6: Resolutionen für eine „GATS-freie Zone“

Die Regierung ist der Auffassung, dass solche Resolutionen einerseits rechtlich nicht möglich sind und andererseits dafür keine Notwendigkeit besteht, da der Bundesrat in den Verhandlungen die Anliegen der Kantone und Gemeinden gebührend berücksichtigt.

Datum: 16. Dezember 2003