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Session: 09.12.2003
Die Tele Rätia AG (TRAG) wurde im Jahre 1980 gestützt auf einen Beschluss des Grossen Rates als Aktiengesellschaft der öffentlichen Hand mit dem Zweck gegründet, den Kanton Graubünden mit ausländischen Fernseh- und lokalen Radioprogrammen zu versorgen.
Mit über 18 TV-Sendestationen bzw. TV-Umsetzern und 21 UKW-Umsetzern versorgt heute die TRAG 115 von 209 Bündner Gemeinden mit ausländischen TV-Programmen, dem Lokalfernsehen Tele-Südostschweiz sowie den Lokalradios Grischa und Piz.
Eine Erweiterung der Programmpalette ist mit der heutigen analogen TV-Versorgung aus frequenztechnischen Gründen nicht möglich. Aus diesen Gründen möchte die TRAG die neue DVB-T Technologie (digital video broadcasting-terrestrial) einführen, die neue attraktive Möglichkeiten eröffnet (exzellente Bild- und Tonqualität, grosse Programmvielfalt in allen Regionen unseres Kantons, lokale Info-Kanäle etc.).
Gerüchten zufolge plant die Regierung die TRAG zu verkaufen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an die Regierung:
1. Beabsichtigt die Regierung den Verkauf der TRAG bzw. sind entsprechende Verhandlungen in Gange? Wenn ja, stellen sich folgende Subfragen:
- Mit welchen Interessenten?
- Ist die Regierung der Auffassung, sie sei für einen allfälligen Verkauf der Aktien der TRAG allein zuständig oder bedarf es dafür der Zustimmung des Grossen Rates?
- Wie wird der Verkaufspreis der TRAG festgelegt und wie lauten die eventuellen weiteren vertraglichen Bedingungen?
- Wie will die Regierung bei einem Verkauf der TRAG die in der Frage 2 definierten Ziele, Strategien und Massnahmen erfolgreich umsetzen?
- Wie will die Regierung die heutige Versorgung gemäss den Versorgungsverträgen mit Regionen, Kreisen und Gemeinden mit Privaten sicherstellen?
- Welche finanziellen Mittel benötigen private Eigentümer für den DVB-T Ausbau vom Kanton und Bund? Wie garantieren private Eigentümer die Rückzahlung von IH-Krediten?
- Liegt von Seite der privaten Interessenten ein DVB-T Ausbaukonzept vor und wird von privater Seite eine flächendeckende DVB-T Versorgung garantiert?
- Wie werden die Regionen und Gemeinden bei einem privaten Unternehmen eingebunden?
- Wie schätzt die Regierung die Reaktionen der SRG SSR idée suisse und RTR auf die heutige enge Zusammenarbeit ein (Projektierung, gemeinsamer Ausbau SF1,SF2,TSI1,TSR1)?

2. Wie beurteilt die Regierung das von der TRAG vorgelegte DVB-T Konzept für eine flächendeckende Versorgung des Kantons Graubünden, und zwar einerseits unter dem Blickwinkel der Vorgaben der Regierung im Regierungsprogramm 2001 bis 2004 (Ziele/Strategie/Umsetzung) und andererseits im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie (NIKT-Gesamtstrategie für den Kanton Graubünden) gemäss Auftrag der Regierung in den RB vom 5.3.2002 und 18.3.2003
- Unter welchen Voraussetzungen ist die Regierung bereit, die Finanzierung gemäss dem Vorschlag der TRAG sicherzustellen und eine flächendeckende DVB-T Versorgung in Etappen zu realisieren?


Chur, 9. Dezember 2003

Name: Quinter, Thomann, Parpan, Arquint, Bachmann, Bär, Beck, Bleiker, Brüesch, Bucher-Brini, Büsser, Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Crapp, Dudli, Fallet, Farrér, Feltscher, Frigg-Walt, Gredig-Hug, Hardegger, Hess, Jaag, Jäger, Jeker, Joos-Buchli, Kleis-Kümin, Loepfe, Luzio, Maissen, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Peyer, Portner, Rizzi, Schütz, Stiffler, Stoffel, Tremp, Tuor, Zanetti, Gartmann, Gunzinger, Nay

Session: 9.12.2003
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung


Die Tele Rätia AG (TRAG) wurde im Jahre 1980 mit dem Zweck gegründet, den Kanton Graubünden mit ausländischen Fernsehprogrammen zu versorgen. Das heutige TRAG-Angebot (4 ausländische Programme bzw. ARD, ZDF, Ö1 und Ö2 sowie TSO und die Lokalradios) ist nicht mehr zeitgemäss und kann die Bedürfnisse der Bevölkerung bei weitem nicht mehr abdecken. Die analoge Technologie wird nur noch wenige Jahre in Betrieb sein können. Die SRG wird bis ins Jahre 2008 auf die neue digitale DVB-T-Technologie (Digital Video Broadcasting -Terrestrial) umsteigen. Die TRAG steht damit vor der Herausforderung, entweder ein neues konkurrenzfähiges Angebot auf der Basis von DVB-T zu entwickeln oder das Unternehmen in den nächsten Jahren zu liquidieren.

Die Regierung hat sich intensiv mit den verschiedenen Zukunftsvarianten der TRAG auseinandergesetzt. Priorität hat für die Regierung die Realisierung einer DVB-T-Erschliessung des Kantons durch private Investoren. Der Kanton hat schon verschiedentlich erwähnt, dass er mit privaten Investoren in Kontakt steht. Die Regierung ist in diesem Zusammenhang auch bereit, den Aktienanteil des Kantons an der TRAG von 84.4 % an Private zu verkaufen. Wegen der vereinbarten Vertraulichkeit sind nähere Angaben über die laufenden Verhandlungen nicht möglich.

Die Beteiligung an der TRAG gehörte von Beginn an zum Verwaltungsvermögen des Kantons. In der Zwischenzeit hat eine rasante technologische Entwicklung eingesetzt. Die Verbreitung von ausländischen Fernsehprogrammen in der Form, wie es die TRAG heute macht, entspricht keiner öffentlichen Aufgabe mehr. Werden Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dauernd nicht mehr benötigt, überträgt die Regierung diese zum Verkehrswert ins Finanzvermögen (Art. 9 Abs. 5 des Finanzhaushaltsgesetzes). Damit ist die Regierung für die Überführung von Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen und für einen allfälligen späteren Verkauf der Beteiligung abschliessend zuständig.
Die privaten Interessenten haben die Absicht, den Kanton mit DVB-T zu erschliessen. Die Art und Weise sollen die Investoren nach ihren eigenen Vorstellungen festlegen können. Auf die Vertragsverhältnisse der Regionen, Kreise und Gemeinden mit der TRAG bzw. auf den derzeitigen Auftrag der TRAG hat ein Wechsel im Aktionariat keinen direkten Einfluss. Die Regierung will im Rahmen eines Verkaufs von Aktien keinen Leistungsauftrag an die TRAG bzw. an private Investoren erteilen und damit nicht weiterhin eingebunden sein. Die Regierung ist aber bereit, die zukünftigen Investitionen der TRAG in die DVB-T-Erschliessung mit IH-Darlehen des Bundes und mit der entsprechenden kantonalen Äquivalenzleistung zweckgebunden zu unterstützen. Sollten keine privaten Kapitalgeber gefunden werden können, prüft die Regierung die kantonale Beteiligung an der ersten Ausbauphase und stellt allenfalls dem Grossen Rat einen entsprechenden Kreditantrag. Über die weiteren Etappen würde dann erst nach erfolgreicher Erschliessung dieser ersten Pilotregion befunden. Wenn keine geeignete Finanzierung des DVB-T-Projektes in den nächsten Monaten gefunden werden kann, ist die Liquidation der TRAG an die Hand zu nehmen.

Die Strategie der Regierung beinhaltet die Förderung von Kabelprojekten in einzelnen dichtbesiedelten Gemeinden und der Erschliessung mit DVB-T in den nichtverkabelten Gebieten. Die Regierung sieht in der DVB-T-Technologie interessante Möglichkeiten im Bereich der portablen und mobilen Dienste und die Grundlage für die Verbreitung von lokalen und regionalen Inhalten in den nichtverkabelten Gebieten. Die Erschliessung muss rasch erfolgen, solange viele Haushalte noch die terrestrischen Empfangsanlagen in Betrieb haben. Für die einzelnen Projekte sollen die jeweiligen Investoren zuständig und verantwortlich sein. Der Kanton soll sich nach Möglichkeit auf die Unterstützung der Projekte mit den Instrumenten der Wirtschaftsförderung beschränken. Diese Förderstrategie deckt sich mit dem Regierungsprogramm 2001 2004 und mit der Botschaft der Regierung zur Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes. Darum ist eine direkte kantonale Beteiligung nicht zwingend erforderlich.

Datum: 9. Februar 2004