Dem Kanton Graubünden könnte in wenigen Jahren ein schwerwiegender Mangel an Hausärzten blühen. Seit einigen Jahren bekunden vor allem abgelegenere Talschaften immer häufiger Mühe damit, pensionierte oder wegziehende Hausärzte zu ersetzen. In fünf bis zehn Jahren werden zahlreiche Bündner Landärzte pensioniert, und spätestens dann droht in den betroffenen Regionen ein akuter Ärztemangel. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig: Sie reichen von fehlenden finanziellen Anreizen (nach dem Wallis schlechtester Taxpunktwert, keine Entschädigung für den Notfalldienst u. a.) über die zu hohe Arbeitsbelastung (häufiger Pikettdienst: Landarzt rund 140 Tage pro Jahr, Stadtarzt nur rund 10 bis 14 Tage pro Jahr) bis zum grundsätzlichen gesellschaftlichen Trend (Sogwirkung der Zentren).
In der Folge kann in absehbarer Zeit die ärztliche Grundversorgung und somit auch der ärztliche Notfalldienst in den Talschaften nicht mehr oder nur ungenügend im Sinne eines Service public sichergestellt werden. Die Probleme daraus sind vorprogrammiert. Zudem wird auch die Attraktivität der abgelegenen Talschaften für die ständigen Einwohnerinnen und Einwohner aber auch für die Feriengäste abnehmen. Feriendestinationen ohne einen gut funktionierenden Notfalldienst erleiden einen Imageschaden.
Auf den 1 Januar 2000 ist die Vereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement, und dem Bündner Ärzteverein betreffend Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes im Kanton Graubünden in Kraft getreten. In der Ziffer 6 der Vereinbarung wird festgehalten, dass verschiedene Punkte, wie Pikettdienstentschädigung, Inkonvenienzentschädigung für die Notfallärzte in Regionen mit geringer Notfallarztdotation, Zusammenarbeit zwischen den Notfallärzten und den Regionenspitälern etc. in der Vereinbarung nicht abgehandelt wurden. Die Vertragsparteien erklärten sich im Jahre 2000 bereit, nach Abschluss dieser Vereinbarung Verhandlungen über die offenen Punkte aufzunehmen mit dem Ziel einer entsprechenden Anpassung der Vereinbarung. Bis heute sind diese Pendenzen jedoch immer noch nicht erledigt.
In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist heute die ärztliche Grundversorgung in allen Talschaften im Kanton Graubünden noch sicher gestellt?
2. Wie soll die ärztliche Grundversorgung in den Talschaften im Kanton Graubünden in Zukunft sichergestellt werden bzw. welche Möglichkeiten sieht die Regierung, eine drohende Unterversorgung zu verhindern?
3. Wie soll in Zukunft der flächendeckende ärztliche Notfalldienst sichergestellt werden?
4. Wann wird die Pikettdienstentschädigung bzw. die Inkonvenienzentschädigung in den Regionen mit geringerer Notfallarztdichte geregelt?
Chur, 19. April 2005
Name: Quinter, Tramèr, Hardegger, Beck, Berther (Sedrun), Büsser, Cahannes, Casanova (Vignogn), Cavegn, Cavigelli, Christ, Christoffel, Crapp, Dermont, Donatsch, Farrér, Fasani, Fleischhauer, Hübscher, Jaag, Jäger, Jeker, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Lemm, Luzio, Märchy-Michel, Meyer Persili (Chur), Parpan, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Pfister, Plozza, Portner, Righetti, Schütz, Stiffler, Stoffel, Tomaschett, Tremp, Trepp, Wettstein, Zanetti, Zanolari, Zarn, Zegg, Zindel, Bezzola, Buchli, Campell, Caviezel (Chur), Florin-Caluori, Foffa, Gubelmann, Hartmann (Chur), Nay, Zehnder
Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage