Nach Annahme der Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Oktobersession 2005) wird wiederum eine gesetzliche Grundlage zur Mitfinanzierung eines Krebsregisters durch den Kanton bestehen. Ein Krebsregister zu führen, ist eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Gesundheit. (Public Health) Ohne diesen Bündnerischen Beitrag wäre es nicht mehr möglich, den auch für die ganze Schweiz wichtigen Teil des Krebsregisters weiterzuführen. Die jetzige notdürftige Zwischenlösung, die provisorische Weiterführung der Aufgaben durch die Leiterin des Krebsregisters der Krebsliga St. Gallen, ist längerfristig nicht tragbar. Der Kanton Graubünden muss seine Verantwortung in Sachen Krebs und Public Health selbst wahrnehmen. Nur wenn wir die Häufigkeit der verschiedensten Krebsarten registrieren, können wir den Erfolg oder auch Misserfolg unserer Bemühungen bezüglich Prävention, Früherkennung und Therapie messen. Immerhin erkranken 40% der Schweizer im Verlaufe ihres Lebens an irgendeiner Krebserkrankung. Bei Frauen beträgt der Krebsanteil an zu früh verlorenen Lebensjahren 38%, bei Männern 27%.
Im Berggebiet gibt es, durch die Geologie bedingt, spezielle Faktoren, wie die überdurchschnittliche Radonbelastung, die bezüglich Tumorenstehung eine Rolle spielen können. So ist eine erhöhte Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen europaweit für 9 % der Lungenkrebstodesfälle und für 2 % aller Krebstodesfälle verantwortlich. Der Bericht des Kantonalen Labors und Lebensmittelkontrolle, „Radon in Graubünden“ 2004, zeigt genau auf, wo erhöhte Belastungen vorkommen und wie allenfalls Gebäude saniert werden können. 67 von 208 Gemeinden gelten als Radongebiete. Zur langfristigen Erfolgskontrolle all dieser aufwendigen Massnahmen, ist die Führung eines Krebsregisters eine unverzichtbare Voraussetzung.
Das Nationale Krebsprogramm für die Schweiz 2005-2010, das im Auftrage des Bundesamtes für Gesundheit und in Absprache mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz ausgearbeitet wurde, hat das Ziel die Zahl der Krebskranken zu senken und die Lebensqualität der Erkrankten zu verbessern. Ein Register zu führen ist dafür eine Grundvoraussetzung, dieses muss lokal in den Kantonen erstellt werden, dort wo pathologische Institute bestehen. Damit die wichtige Datensammlung nicht unterbrochen wird, bittet KGS die Regierung, die frühere Unterstützung des Krebsregister Graubünden/Glarus mindestens im bisherigen Rahmen wieder aufzunehmen und einen entsprechenden Beitrag ins Budget 2006 aufzunehmen.
Chur, 19. April 2005
Name: Trepp, Augustin, Christ, Hardegger, Luzio, Parolini, Portner
Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Auftrag