Gemäss der Verordnung über die Organisation, Besoldung und Geschäftsführung der Bezirksgerichte vom 5. Oktober 1999 werden die Betriebskosten der Bezirksgerichte zu gleichen Teilen vom Kanton und den Bezirksgemeinden getragen. Die Budgets der jeweiligen Gerichte sind durch das Kantonsgericht zu genehmigen und sind für das betroffene Gericht verbindlich. Die Abrechnung muss durch die kant. Finanzkontrolle geprüft werden und ist für die finanzierenden Stellen verbindlich, sobald des Kantonsgericht sie gestützt auf diesen Bericht genehmigt hat.
Diese Regelung bewirkt, dass die Gemeinden und auch der Kanton, welche zusammen die Kosten tragen, keinerlei Einfluss auf die Zusammensetzung und Höhe dieser Kosten haben. Es ist sicher richtig, dass das Kantonsgericht aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung gut beurteilen kann, welche personellen und infrastrukturellen Bedürfnisse ein Bezirksgericht hat; es trifft aber zweifellos auch zu, dass hier ein beträchtlicher Ermessens-Spielraum besteht. Kanton und Gemeinden sollten deshalb ein eminentes Interesse daran haben, bei der Budgetgenehmigung wenigstens mitzuwirken.
Im Weiteren haben die Gemeinden bisher nicht einmal Einblick in die Berichte der kant. Finanzkontrolle erhalten, so dass ihnen selbst diese minimale Prüfungsmöglichkeit verwehrt ist. Dadurch sind sie über die Kostenentwicklung sowie die Ursachen von Kostensteigerungen nicht orientiert; in einem konkreten Fall wurden sie auch über ihnen zustehende finanzielle Ansprüche gegenüber „ihrem“ Bezirksgericht entgegen den klaren Auflagen der Finanzkontrolle während Jahren nicht informiert.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Ist die Regierung auch der Auffassung der Unterzeichnenden, dass die Gemeinden den Bericht der kant. Finanzkontrolle ebenfalls erhalten sollten?
Welche zusätzlichen Massnahmen sieht die Regierung, um eine genügende Kostenkontrolle bei den Bezirksgerichten sicher zu stellen?
Teilt die Regierung die Auffassung, dass die für das Gerichtswesen zuständige grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit die Rechenschaftsberichte sämtlicher Bezirksgerichte erhalten und künftig vor der Budget- und Rechnungsgenehmigung durch das Kantonsgericht die Möglichkeit haben sollte, sich zu den Anträgen zu äussern?
Ist die Regierung auch der Auffassung, dass im Rahmen einer nächsten umfassenden Aufgaben- und Lastenentflechtung geprüft werden muss, ob die Finanzierung und die Zuständigkeit in Bezug auf die Bezirksgerichte ausschliesslich den Gemeinden oder dem Kanton zugewiesen werden sollte?
Chur, 17. Juni 2005
Name: Wettstein, Demarmels, Feltscher, Augustin, Bachmann, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bundi, Casty, Caviezel (Pitasch), Conrad, Crapp, Dermont, Dudli, Fasani, Federspiel, Giacometti, Hanimann, Hardegger, Hess, Jenny, Joos-Buchli, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Lemm, Loepfe, Marti, Mengotti, Michel, Parolini, Portner, Ratti, Rizzi, Stiffler, Telli, Tomaschett, Tramèr, Tremp, Tuor, Wettstein, Zarn, Hartmann, Janett, Jecklin-Jegen, Kunz, Mainetti, Nay, Waidacher
Session: 17.06.2005
Vorstoss: dt Anfrage