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Session: 29.08.2005
Mit dem Bericht der Regierung über eine Revision des kantonalen Steuergesetzes vom 28.6.2005 ist eine weit angelegte Steuerdiskussion beabsichtigt. In diesem Zusammenhang drängen sich folgende Feststellungen auf. Die Mobilität der Menschen nimmt ständig zu. Dabei scheint - prima vista jedenfalls - die steuerliche Belastung ein immer bedeutenderer Faktor für den Wechsel des Wohnortes zu sein. Kein geringerer als Bundesfinanzminister Hans-Rudolf Merz konstatierte deshalb jüngst, dass nicht nur das Kapital, sondern auch gut verdienende Arbeitskräfte zu mobilen, ja flüchtigen Grössen geworden seien. Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Wie viele natürliche Personen nahmen seit dem Jahre 2000 pro Kalenderjahr neu Steuerwohnsitz in Graubünden? Wie viele Personen verliessen gleichzeitig pro Jahr den Steuerwohnsitz Graubünden?

2. Welche Auswirkungen hatte diese Migrationsbilanz pro Jahr auf das Steueraufkommen in Graubünden oder anders gefragt: Lässt sich pro Jahr (ab 2000) und im Ergebnis (2000 - 2004) eine Aussage und gegebenenfalls welche darüber machen, wie viele ganz schlechte, schlechte, mittlere, gute, sehr gute Steuerzahler nach Graubünden zuwanderten bzw. abwanderten? Welche waren die entsprechenden Steueraufkommen?

3. Wie beurteilt die Regierung diese Steuer-Migrationsbilanz für den Kanton Graubünden?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Steuer-Migrationsbilanz?

Chur, 29. August 2005

Augustin, Bachmann, Bär, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Biancotti, Bundi, Büsser, Capaul, Cavigelli, Crapp, Dermont, Fallet, Farrér, Fasani, Keller, Maissen, Parpan, Portner, Quinter, Sax, Schmid, Tremp, Tuor, Zanetti, Zanolari, Thurner

Session: 29.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage



Antwort der Regierung

Mit der Anfrage Augustin wird die Regierung beauftragt, die Anzahl der Steuerpflichtigen aufzulisten, die in den Jahren 2000 bis 2004 aus dem Kanton weggezogen und in den Kanton zugezogen sind. Die Regierung hat die Abklärungen auf die Jahre 2001 bis 2004 eingeschränkt. Das Bemessungsjahr 2000 fällt in die Bemessungslücke, die durch den Wechsel zur Gegenwartsbemessung entstanden ist. Das Steuerjahr 2000 ist noch im alten EDV-Programm erfasst, welches die erforderlichen statistischen Elemente noch nicht umfasst. Eine Neuprogrammierung in einem alten Programm kann aus Kostengründen nicht verantwortet werden.

 

Auf die konkreten Fragen kann die Regierung wie folgt antworten:

1. In den Jahren 2001 bis 2004 erfolgten die folgenden Zu- und Wegzüge
 

Jahr Zuzüger Wegzüger
2001 1'303 2'511
2002 1'156 2'277
2003 1'627 2'314
2004 1'676 2'375
Total 5'762 9'477

2. Die Auswirkungen auf das Steueraufkommen pro Jahr waren nicht sehr gross. Beachtet man aber die ganze Periode von 2001 bis 2004 kann festgestellt werden, dass die Zuzüger eine Steuerleistung von Fr. 11.3 Mio und die Wegzüger eine solche von Fr. 18.9 Mio. erbracht haben. Die Details können in tabellarischer Form dargestellt werden:
 

Zuzüger in den Jahren 2001 - 2004
Steuerleistung
(nur Kantonssteuern)
Anzahl Pflichtige Steuerbetrag total
bis 1'000 2'940 751'565
1'001 bis 5'000 2'344 5'694'070
5'001 bis 20'000 456 3'673'588
über 20'000 22 1'152'965
5'762 11'272'188

Wegzüger in den Jahren 2001 - 2004
Steuerleistung
(nur Kantonssteuern)
Anzahl Pflichtige Steuerbetrag total
bis 1'000 4'639 1'108'250
1'001 bis 5'000 4'022 9'794'226
5'001 bis 20'000 778 6'051'273
über 20'000 38 1'946'910
9'477 18'900'659

3. Die Erhebungen zeigen, dass die Zahl der Wegzüger weit grösser ist als die Zahl der Zuzüger. Bezogen auf die Gesamtzahl der rund 112'500 Primärsteuerpflichtigen per Ende 2004 sind die Zahlen aber gering.

Aus der Migrationsbilanz könnte der Schluss gezogen werden, dass in steuerlicher Hinsicht ein Handlungsbedarf verneint werden kann. Ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung 1992-2002 des Bundesamtes für Statistik zeigt ein etwas anderes Bild. Der Kanton Graubünden verzeichnete in dieser Zeit eine Bevölkerungszunahme von 3.9%, davon 0.6% durch Wanderungsgewinne. In steuerlich günstigeren Kantonen fallen die Wanderungsgewinne weit höher aus. So führt der Kanton Zug mit 11.3% die Liste der Kantone mit den höchsten Zuwachsraten an. Dies zeigt, dass der Steuerbereich nicht vernachlässigt werden darf und dass Handlungsbedarf besteht, zumal sich die in den Jahren 1992–2002 erfassten Wanderungsgewinne zwischenzeitlich in einen Wanderungsverlust gewandelt haben.

4. Die Migrationsbilanz zeigt, dass auch im Bereich der natürlichen Personen Steuerentlastungen notwendig sind und dass die im Bericht über eine Revision des Steuergesetzes vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden müssen.

10. Oktober 2005