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Session: 30.08.2005
Am 1.7.2005 ist das neue Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) in Kraft getreten. Aus den Medien ist bekannt, dass die Polizei allgemein zeitlich stark belastet ist. Verschiedene Polizeikorps sind in der letzten Zeit deshalb auch personell aufgestockt worden. In Graubünden wurde demgegenüber im Rahmen der Haushaltssanierungsbeschlüsse eine kurz vorher beschlossene Aufstockung des Polizeikorps, die sohin aber gar nie umgesetzt werden konnte, zurückgenommen. Die Polizei ihrerseits sieht sich mit ständig zunehmenden Herausforderungen konfrontiert, währenddessen der Bestand in den kommenden Jahren aufgrund natürlicher Pensionierungsabgänge nochmals stark reduziert wird. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Welches ist der effektive derzeitige Bestand der KAPO (ohne Zivilangestellte)? Mit wie vielen mutmasslichen Pensionierungen ist pro 2005, 2006, 2007, 2008 zu rechnen?

2. Trifft es zu, dass die KAPO in den letzten Jahren mit immer neuen zusätzlichen Aufgaben konfrontiert wurde und zudem die bisherigen Tätigkeiten aufgrund der Technologieentwicklung anspruchsvoller geworden sind? Lässt sich zu dem eine Aussage bzgl. künftiger Entwicklung der polizeilichen Arbeit in qualitativer bzw. quantitativer Natur machen?

3. Wieso wurde die dem Polizeikommando in Auftrag gegebene und dort zuhanden des Departementes bzw. der Regierung erarbeitete Verzichtsplanung schubladisiert statt umgesetzt? (Die Regierung ist dabei ersucht, dem Parlament Einblick in die Detailvorschläge Verzichtsplanung zu geben, da nur gestützt darauf eine entsprechende politische Diskussion möglich ist).

4. Ist die Regierung bereit (und gegebenenfalls auf welchen Zeitpunkt), die früher beschlossene und in der Folge zurückgenommene Korpsbestandeserhöhung wiederum auf die Traktandenliste zu setzen und eine Aufstockung zu beschliessen?

5. Gemäss öffentlichem Communiqué des Bündnerischen Polizeibeamtenverbandes (BPBV) besteht in gewissen Kreisen offenbar die (zwar unausgesprochene) Absicht, gestützt auf Art. 5 Abs. 3 des neuen PolG mit einer Vielzahl von Gemeinden Vereinbarungen analog Poschiavo zu treffen. Trifft diese öffentliche Verlautbarung der Polizeigewerkschaft zu oder ist sie falsch?

6. Ist die Regierung bereit, dem Parlament und damit der Öffentlichkeit und der KAPO zu erklären und sohin zu garantieren, dass keine Absichten bestehen, in Graubünden eine Einheitspolizei - weder kurzfristig noch längerfristig und auch nicht über den Umweg von Art. 5 Abs. 3 PolG - einzuführen?

Chur, 30. August 2005

Name: Augustin, Barandun, Bleiker, Capaul, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Dermont, Farrér, Fasani, Hanimann, Hardegger, Portner, Righetti, Robustelli, Stiffler, Zanetti, Campell

Session: 30.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

1. Am 1. September 2005 belief sich der aktuelle Bestand der Kantonspolizei auf 402,1 Stelleneinheiten (davon 37 Zivilangestellte). Für das Jahr 2005 rechnet die Kantonspolizei mit gesamthaft 25 Austritten. In den Folgejahren geht sie von jährlich rund 20 Austritten aus. Damit sinkt der effektive Bestand bereits im Verlauf des Jahres 2006 unter den Sollbestand von 378,6 Stelleneinheiten. Der Sollbestand wird bei einer jährlichen Ausbildung von rund 15 Polizeiaspirantinnen und -aspiranten in der Ostschweizerischen Polizeischule in Amriswil nicht zu halten sein. Deshalb drängen sich eine Erhöhung des Bündner Kontingents für die Ostschweizer Polizeischule sowie zusätzliche Rekrutierungen, beispielsweise durch Übertritte aus anderen Polizeikorps, auf.

2. Wie beinahe überall in der Verwaltung hatte auch die Kantonspolizei in den vergangenen Jahren neue zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Zu nennen sind insbesondere die Interventionen bei häuslicher Gewalt, die Bewältigung des Schwerverkehrs und die Dosierungsmassnahmen auf der A 13. Besonders personalintensiv sind zudem sicherheitspolizeiliche Einsätze (WEF, Konkordatseinsätze, Personenschutzaufgaben sowie die bevorstehende EURO 08). Zudem wird die kriminalpolizeiliche Tätigkeit anspruchsvoller und die Anforderungen an die IT-Ermittlung nehmen laufend zu. Höhere Anforderungen werden heute auch an das polizeiliche Ermittlungsverfahren gestellt.

3. Die mit der Reduktion des Sollbestandes um 33 Stelleneinheiten verbundenen Massnahmen und der Verzicht auf die Polizeischule 2006 wirken sich erst auf den 1. Januar 2007 aus. Die Verzichtsplanung wurde deshalb noch nicht umgesetzt. Die Kantonspolizei muss jedoch aufgrund der effektiven Bestandsentwicklung laufend Schwergewichte bilden und Anpassungen bei der Auftragserfüllung vornehmen. In der Verzichtsplanung schlägt die Kantonspolizei einen Verzicht auf die Kontrolle von Hotelmeldescheinen, einen Verzicht auf die Verkehrserziehung, auf Sicherheitsmassnahmen im Grossen Rat und auf die Sicherheitsberatung vor. Ein qualitativer Abbau ist nach Auffassung der Kantonspolizei zum Beispiel bei der Präsenz und der Prävention sowie den Schalteröffnungszeiten der Polizeiposten denkbar. Eine Aufgabenverlagerung auf andere Verwaltungsstellen oder Private sei bei Transportbegleitungen, Chauffeurdiensten, Kontrollschildereinzügen, Zustellungen, Vorführungen und beim Einbürgerungsverfahren möglich. Die Regierung wird diese Vorschläge im Laufe des Jahres 2006 prüfen und die Verzichtsplanung bis am 1. Januar 2007 umsetzen.

4. Eine Bestandeserhöhung kommt wegen der Sparbeschlüsse des Grossen Rates frühestens auf den 1. Januar 2008 in Frage. In Berücksichtigung der Rekrutierungs- und Ausbildungsdauer der Polizeiaspirantinnen und -aspiranten wird eine Bestandeserhöhung erst ab dem Jahre 2009 beziehungsweise 2010 Wirkung zeigen. Aus diesem Grund hat die Regierung die Kantonspolizei beauftragt, bis Ende 2005 einen Bericht für eine zukünftige Bestandesdiskussion zu erstellen.

5. Art. 5 Abs. 3 des Polizeigesetzes sieht die Möglichkeit vor, dass die Regierung auf Ersuchen einer Gemeinde die dauernde Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei gegen Entschädigung vertraglich regeln kann. Die Regierung hat bereits in der Botschaft zum Polizeigesetz darauf hingewiesen und ausgeführt, dass die Entschädigung für die Anstellung zusätzlicher Kräfte bei der Kantonspolizei zu verwenden ist. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates hat dieses Vorgehen am 9. Februar 2005 bewilligt.

6. Die Einführung einer Einheitspolizei in Graubünden ist nicht geplant. Eine Zusage, dass darauf auch langfristig verzichtet wird, lässt sich nicht machen. Die Einführung einer flächendeckenden Einheitspolizei im Kanton Graubünden, wie sie gegenwärtig in anderen Kantonen (z.B. Bern) umgesetzt wird, würde in jedem Fall eine Revision des Polizeigesetzes bedingen.

Datum: 17. Oktober 2005