Am 1.7.2005 ist das neue Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) in Kraft getreten. Aus den Medien ist bekannt, dass die Polizei allgemein zeitlich stark belastet ist. Verschiedene Polizeikorps sind in der letzten Zeit deshalb auch personell aufgestockt worden. In Graubünden wurde demgegenüber im Rahmen der Haushaltssanierungsbeschlüsse eine kurz vorher beschlossene Aufstockung des Polizeikorps, die sohin aber gar nie umgesetzt werden konnte, zurückgenommen. Die Polizei ihrerseits sieht sich mit ständig zunehmenden Herausforderungen konfrontiert, währenddessen der Bestand in den kommenden Jahren aufgrund natürlicher Pensionierungsabgänge nochmals stark reduziert wird. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Welches ist der effektive derzeitige Bestand der KAPO (ohne Zivilangestellte)? Mit wie vielen mutmasslichen Pensionierungen ist pro 2005, 2006, 2007, 2008 zu rechnen?
2. Trifft es zu, dass die KAPO in den letzten Jahren mit immer neuen zusätzlichen Aufgaben konfrontiert wurde und zudem die bisherigen Tätigkeiten aufgrund der Technologieentwicklung anspruchsvoller geworden sind? Lässt sich zu dem eine Aussage bzgl. künftiger Entwicklung der polizeilichen Arbeit in qualitativer bzw. quantitativer Natur machen?
3. Wieso wurde die dem Polizeikommando in Auftrag gegebene und dort zuhanden des Departementes bzw. der Regierung erarbeitete Verzichtsplanung schubladisiert statt umgesetzt? (Die Regierung ist dabei ersucht, dem Parlament Einblick in die Detailvorschläge Verzichtsplanung zu geben, da nur gestützt darauf eine entsprechende politische Diskussion möglich ist).
4. Ist die Regierung bereit (und gegebenenfalls auf welchen Zeitpunkt), die früher beschlossene und in der Folge zurückgenommene Korpsbestandeserhöhung wiederum auf die Traktandenliste zu setzen und eine Aufstockung zu beschliessen?
5. Gemäss öffentlichem Communiqué des Bündnerischen Polizeibeamtenverbandes (BPBV) besteht in gewissen Kreisen offenbar die (zwar unausgesprochene) Absicht, gestützt auf Art. 5 Abs. 3 des neuen PolG mit einer Vielzahl von Gemeinden Vereinbarungen analog Poschiavo zu treffen. Trifft diese öffentliche Verlautbarung der Polizeigewerkschaft zu oder ist sie falsch?
6. Ist die Regierung bereit, dem Parlament und damit der Öffentlichkeit und der KAPO zu erklären und sohin zu garantieren, dass keine Absichten bestehen, in Graubünden eine Einheitspolizei - weder kurzfristig noch längerfristig und auch nicht über den Umweg von Art. 5 Abs. 3 PolG - einzuführen?
Chur, 30. August 2005
Name: Augustin, Barandun, Bleiker, Capaul, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Dermont, Farrér, Fasani, Hanimann, Hardegger, Portner, Righetti, Robustelli, Stiffler, Zanetti, Campell
Session: 30.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage