Am 15. November 2003 wurde das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Januar 2004 erhalten die Anbieter wie Krippen, Kindertagesstätten und Tagesfamilienvereine vom Kanton und von den Wohnsitzgemeinden Beiträge an die anerkannten Normkosten. Die Regierung hat den Beitragssatz für das Jahr 2006 unverändert auf dem gesetzlichen Minimum von je 15 % belassen.
Die finanzielle Situation der Anbieter familienergänzender Kinderbetreuung im Kanton Graubünden ist auch zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sehr schwierig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Auf der Kostenseite fällt vor allem der Personalaufwand ins Gewicht. Die geforderte Betreuungsqualität erlaubt es den Anbietern jedoch nicht, den Personalaufwand zu reduzieren, zumal die heute bezahlten Löhne sehr niedrig sind. Ausserdem werden die Anbieter aufgrund der gestützt auf das neue Berufsbildungsgesetz erlassenen und am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen eidgenössischen Verordnung über die berufliche Grundausbildung „Fachfrau/Fachmann Betreuung“ in diesem Bereich mit deutlichen Mehrkosten rechnen müssen. Sie werden die Auflagen dieser Verordnung (höherer Anteil schulischer Ausbildung, intensive Betreuung durch Fachkräfte) erfüllen müssen, um auch künftig Lehrstellen anbieten zu können. Weitere Probleme ergeben sich je nach Region aus der stark schwankenden saisonalen Auslastung und den zum Teil sehr hohen Mietkosten.
Auf der anderen Seite sind die Anbieter gesetzlich gezwungen, die Tarife nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abzustufen. Dies bedeutet für die Fürsorgebehörden eine grosse Entlastung, für die Anbieter jedoch ein enormes Risiko. Die aktuellen niedrigen Tarife sind nämlich trotz der Beiträge von Kanton und Gemeinden bei weitem nicht kostendeckend. Die Rechnung der Anbieter kann nur aufgehen, wenn auch genügend gut verdienende Eltern die Angebote nutzen. Bereits heute beklagen indessen viele Eltern die hohen Tarife und sind nicht bereit, noch höhere Tarife zu bezahlen.
Verschiedentlich wird überdies bemängelt, dass die Umsetzung des Gesetzes den Betrieben einen übermässigen administrativen Aufwand beschert, was wiederum die Personalkosten erhöht. Insbesondere erweist sich die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung, die alljährlich zusammen mit den Gemeinden ausgearbeitet werden muss, als sehr schwierig.
Die Regierung wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Welche Vorkehrungen plant die Regierung, damit der administrative Aufwand für die Anbieter familienergänzender Kinderbetreuung vereinfacht werden kann?
2. Wann gedenkt die Regierung, der schwierigen finanziellen Situation der Anbieter durch eine Erhöhung des Beitragssatzes Rechnung zu tragen, damit sichergestellt werden kann, dass die Betriebe auch künftig in der Lage sind, die begehrten Lehrstellen für Fachpersonen Betreuung in genügender und angemessener Zahl anzubieten?
Chur, 6. Dezember 2005
Name: Robustelli, Meyer Persili (Chur), Hardegger, Arquint, Augustin, Bachmann, Barandun, Berther (Sedrun), Bischoff, Bucher-Brini,Bühler-Flury, Cahannes, Capaul, Casanova (Chur), Casty, Cavegn-Kaiser, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christ, Claus, Dermont, Fasani, Feltscher, Frigg-Walt, Hanimann, Hess, Jaag, Jäger, Jenny, Joos, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Michel, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Rizzi, Stiffler, Thomann, Tramèr, Trepp, Blarer, Brasser, Caviezel (Chur), Hartmann (Chur), Pitsch, Toschini
Session: 06.12.2005
Vorstoss: dt Anfrage