Die Förderung und der Ausbau der Wasserkraft sind aus volkswirtschaftlicher, regionalwirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und ökologischer Sicht für Graubünden von grösster Bedeutung. Aufgrund der eigenen Ressourcen ist Graubünden prädestiniert, Energiepolitik zu betreiben. Umso mehr, dass zur Zeit der Stromverbrauch ständig zunimmt und Stromproduktion mit einem Tiefststand der Stauseen im letzten Jahr stark unter dem Durchschnitt lag.
Um die Chancen der einheimischen Energie aus Wasserkraft zu steigern, sind aus Sicht der Interpellanten folgende Schwerpunkte zu setzen:
1. Die massgeblichen Beteiligungen des Kantons und der Gemeinden an den Kraftwerkgesellschaften dürfen nicht als Finanzbeteiligungen behandelt und deshalb auch nicht veräussert werden. Sie sind langfristig für die Energieversorgung des Kantons entscheidend und deshalb volkswirtschaftlich von hoher strategischer Bedeutung.
2. Die Heimfälle sind im Sinne der strategischen Bedeutung in den Dienst der Energiepolitik als Teil der Wirtschaftspolitik und nicht in den Dienst der Finanzpolitik zu stellen. Im Zuge der Heimfälle ist alles zu unternehmen, um die Wertschöpfung aus der Wasserkraft so weit wie möglich nach Graubünden zu verlagern.
3. Die Verfahren, die zur Nutzung der Wasserkraft durchlaufen werden müssen, sind zu beschleunigen. Es ist mit allen politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass über Wasserkraftwerke abschliessend in den Kantonen zu entscheiden ist (z.B. bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung, Schutz- und Nutzplanung etc.).
4. Die Speicherkraft bleibt der Trumpf Graubündens. Bei einer weiteren Wasserkraftnutzung ist die Spitzenerzeugung zu favorisieren. Vorhandene Ausbaumöglichkeiten müssen raschmöglichst realisiert werden.
5. Angesichts der heute schon sehr umfangreichen Schutzbestimmungen sind der Förderung der erneuerbaren Energien entgegengesetzte Bestrebungen aktiv zu bekämpfen (z.B. Renaturierungs-Initiative (Aqua Viva-Initiative) oder die Schwallregelung im Gewässerschutzgesetz (Sunk und Schwall).
6. Der Zugang zu den internationalen Märkten ist für die grossen in Graubünden tätigen Kraftwerkgesellschaften von grösster Bedeutung. Die Wasserkraft braucht die Strommarktöffnung. Rahmenbedingungen, die diese Entwicklung unterstützen, wie das Stromversorgungsgesetz oder das Elektrizitätsgesetz, sind zu unterstützen.
Ist die Regierung der Auffassung, dass
a) die aufgeführten Schwerpunkte die Eckpfeiler der kantonalen Energiepolitik darstellen, für diese wegweisend sein müssen und in einem Bericht der Regierung an den Grossen Rat präzisiert werden müssen?
b) die heutigen kantonalen gesetzlichen Bestimmungen ausreichend sind, um die mit den oben erwähnten Schwerpunkten gesteckten Ziele zu erreichen?
c) das energiepolitische Know how auf allen Ebenen im Kanton zu erhalten und allenfalls sogar auszubauen ist, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen?
d) das GKI-Projekt wie auch weitere Ausbauprojekte im Bereich der Wasserkraftwerke (z.B. Pumpspeicherwerk Curciusa) aus kantonaler Sicht zu unterstützen sind und die notwendigen Vorbereitungsarbeiten jetzt an die Hand genommen werden, damit im Falle einer Interessenz der Elektrizitätswirtschaft rasch gehandelt werden kann?
e) Projekte wie die Renaturierung des Alpenrheins auf Hoheitsgebiet von Graubünden den eigenen energiepolitischen Zielsetzungen diametral entgegenlaufen?
Chur, 13. Februar 2006
Name: Hanimann, Bachmann, Bär, Barandun, Bischoff, Bühler-Flury, Casanova (Chur), Christ, Donatsch, Feltscher, Giacometti, Hartmann, Hess, Jenny, Kessler, Marti, Mengotti, Michel, Perl, Rizzi, Robustelli, Thomann, Tramèr, Wettstein, Bernhard
Session: 13.02.2006
Vorstoss: dt Anfrage FDP