Mit Zustimmung des Grossen Rates wurde der kantonale Anteil am Erlös aus dem Verkauf der für Währungszwecke nicht mehr benötigten Goldreserven der Schweize-rischen Nationalbank zur vollständigen Abschreibung der Pensionskassenschuld, zum Abbau der Strassenschuld und zur vollständigen Abschreibung der aktivierten Investitionsbeiträge verwendet.
Das mit der Rückzahlung von Dotationskapital der Graubündner Kantonalbank (GKB) verbundene Agio von knapp Fr. 100 Mio. soll für fünf innovative, nachhaltige Projekte, die dem ganzen Kanton und den Gemeinden zugute kommen, eingesetzt werden. Die Regierung hat die Projekte inzwischen bezeichnet und die notwendigen Grundlagen erarbeitet, diese mit der Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) vorbesprochen und sie schliesslich auf Grund von Anregungen der KWAS bereinigt. Diese fünf Projekte werden dem Grossen Rat im Rahmen der Botschaft zur Rechnung 2005 in der Junisession 2006 zur Beschlussfassung vorge-legt.
Unabhängig von der Rückzahlung von Dotationskapital wurde im April dieses Jahres eine weitere Tranche von Dotationskapital im Umfang von Fr. 20 Mio. in Partizipati-onsscheinkapital (PS-Kapital) umgewandelt. Dieses PS-Kapital soll im Zusammen-hang mit der Emission einer Wandelanleihe der GKB am Markt "kursschonend" plat-ziert werden. Die Anleihensnehmenden werden bis zum Ende der Laufzeit der Wandelanleihe ihre Anteile in PS wandeln können. Die Laufzeit der Wandelanleihe beträgt acht Jahre und dauert bis zum 8. Mai 2014. In welchem Umfang und wann Anteile in PS gewandelt werden, hängt von der Entwicklung des Marktes ab. Hier-über sind im heutigen Zeitpunkt nur Mutmassungen möglich. Bei günstigen Markt-verhältnissen ist indessen zu erwarten, dass aus der Transaktion Fr. 180 Mio. bis Fr. 200 Mio. an den Kanton zurückfliessen, wovon Fr. 20 Mio. an Dotationskapital in Ab-zug zu bringen sind.
Zu den Fragen:
1. Die GKB ist als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts von der Steuerpflicht befreit (Art. 78 des Kantonalen Steuergesetzes). Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die Zuschlagssteuer (Art. 5 des Gesetzes über den Interkommuna-len Finanzausgleich). Ob es der Graubündner Kantonalbank dadurch möglich war, in der Vergangenheit erhebliche Reserven zu äufnen, kann nicht abschliessend beurteilt werden. In diesem Zusammenhang ist indessen darauf hinzuweisen, dass die Gewinnablieferung der Bank an den Kanton in den letzten Jahren konti-nuierlich und in erfreulichem Umfang zugenommen hat. Sie betrug im Jahr 2002 Fr. 26.4 Mio., im Jahr 2003 Fr. 38.9 Mio., im Jahr 2004 Fr. 49.9 Mio. und im Jahr 2005 Fr. 59.8 Mio. (inklusive Abgeltung der Staatsgarantie). Eine steuerliche Be-lastung der Bank hätte den Umfang der Gewinnablieferung zweifellos beeinflusst.
2. Da die GKB nicht besteuert wird (siehe Antwort 1), werden ihre Jahresrechnungen von der Steuerverwaltung nicht geprüft, was bedeutet, dass der nach steuerlichen Richtlinien massgebende Gewinn nicht ermittelt wird. Ausgehend von den publi-zierten Jahresrechnungen (ohne spezifische steuerrechtliche Prüfung) wäre im Steuerjahr 2001 indessen eine Zuschlagssteuer von etwa Fr. 7 Mio., im Steuerjahr 2004 von etwa Fr. 9 Mio. und im Steuerjahr 2005 von rund Fr. 11 Mio. angefallen. Diese Beträge wären ausschliesslich den Gemeinden, sei es direkt, sei es über den interkommunalen Finanzausgleich, zugute gekommen.
3. Die Regierung beabsichtigt, die Gemeinden unmittelbar an den Erträgen zu betei-ligen, welche der Kanton dank der Ausgabe von PS mittels einer Wandelanleihe der GKB erwirtschaften wird. Die ausserordentlichen Erträge (das Agio) aus der Rückzahlung von Dotationskapital sollen dagegen, wie ausgeführt, in einige zu-kunftsträchtige Projekte investiert werden. Der Grosse Rat wird anlässlich der Ju-nisession 2006 die Gelegenheit erhalten, die vorgeschlagenen Projekte zu bera-ten.
4. Im Anschluss an die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Kanton - diese Arbeiten laufen zurzeit - muss auch der innerkantonale Finanzausgleich (FAG-Revision II) einer umfassenden Überarbeitung unterzogen werden. Bei diesem Grossprojekt geht es vorwiegend um eine Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Ge-meinden, eine Reform des interkommunalen Finanzausgleichs sowie eine Reform der Gemeindestrukturen.
Die Gemeinden sollen im Rahmen der anstehenden FAG-Revision II mit Mitteln aus der Platzierung der PS unterstützt werden. Daraus ergibt sich, dass die in der NFA verfolgte Kostenneutralität in diesem Folgeprojekt nicht gilt. Die FAG-Revision II wird nach Umsetzung der NFA realisiert werden; der Zufluss der GKB-Mittel ist erst in den nächsten Jahren zu erwarten. Der Eingang der Erträge wird mit dem Zeitpunkt des Bedarfs an Finanzmitteln deshalb zeitlich relativ gut zusammenfallen.
Datum: 24. April 2006