Anfrage Noi betreffend Entlassung von Frau Dr. Corina Canova seitens des Kantonsspitals Graubünden
Session: 14.02.2006
Wie in den letzten Monaten der Presse entnommen werden konnte, ist eine Ärztin mit Spezialisierung in Angiologie, die über die besten Fähigkeiten und Qualifikationen verfügt und die verantwortungsvolle Stelle als Chefärztin Innere Medizin Kreuzspital Chur und Leiterin Angiologie SCAG inne hatte, durch den Stiftungsrat des Kantonsspitals Graubünden entlassen worden. Hervorgehoben werden muss, dass die betroffene Ärztin bei den Patientinnen und Patienten besonders beliebt war und sie zu ihren Mitarbeitern ein sehr gutes Verhältnis hatte.
Da eine Frauenorganisation die Einsetzung einer neutralen Kommission verlangt hat, welche die Gründe dieser Entlassung - die alles andere als klar sind - überprüfen soll, und weil mehrmals die Wahl von Frauen für verantwortungsvolle Posten gefordert worden ist, sowie aufgrund der Tatsache, dass die Fusion der Spitäler - welche auch das im Jahr 1916 von Anna von Planta dem Kanton geschenkte Frauenspital Fontana mit einschliesst - vom Grossen Rat beschlossen worden war, stelle ich der Regierung folgende Fragen:
1. Was hindert die Regierung daran, sich als Vermittlerin dafür einzusetzen, damit eine hochqualifizierte Ärztin wie Frau Dr. Canova dem Kanton erhalten werden kann?
2. Die für die Entlassung von Frau Dr. Canova vorgebrachten Gründe scheinen rein subjektiver und emotionaler Natur zu sein. Weshalb kann die Regierung nicht eingreifen und, falls sie es für angebracht hält, die Einsetzung einer Kommission unterstützen, welche sich neutral dieser wenig erbaulichen Angelegenheit annehmen soll?
Chur, 14. Februar 2006
Name: Noi
Session: 14.02.2006
Vorstoss: dt Auftrag
Antwort der Regierung
Der Verwaltungsrat der Spitäler Chur AG hat Ende November des vergangenen Jahres auf Grund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses, welches nach seiner Auffassung auch den Spitalalltag beeinträchtigte, das Arbeitsverhältnis mit Dr. med. Corina Canova auf den 31. Mai 2006 gekündigt. Dr. med. Corina Canova hat gegen die von der Spitäler Chur AG ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dr. med. Corina Canova erachtet die Kündigung als missbräuchlich. Die Gründe, die die Spitäler Chur AG zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst haben, bilden Gegenstand dieses Verfahrens.
Die mit der Anfrage anvisierte Überprüfung personeller Entscheide der Spitalorgane durch die Regierung ist im Krankenpflegegesetz nicht vorgesehen. Gemäss dem Krankenpflegegesetz fördert der Kanton durch Beratung, Koordination und Gewährung von Beiträgen an die Spitäler eine bedarfsgerechte, zweckmässige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, Pflege und Behandlung von kranken Personen. Die beitragsberechtigten Institutionen unterstehen ausschliesslich in Bezug auf diese Bereiche der Aufsicht der Regierung. Das Aufsichtsrecht der Regierung beinhaltet insbesondere das Recht der Kontrolle der Ordnungsmässigkeit der Betriebs- und Rechnungsführung, soweit dies für die Beitragsgewährung des Kantons von Rele-vanz ist, nicht aber die Überprüfung personeller Entscheide. Letzteres obliegt den Gerichtsinstanzen.
Für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ist entscheidend, dass die medizinische und insbesondere die angiologische Versorgung im Einzugsgebiet der Spitäler Chur AG auch nach dem Weggang von Dr. med. Corina Canova gewährleistet bleibt. Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement hat in diesem Sinne bereits Ende des vergangenen Jahres den Verwaltungsrat der Spitäler Chur AG aufgefordert, die hiefür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Die Regierung beantwortet die konkret gestellten Fragen wie folgt:
1. Angesichts der dezidierten Haltung des Verwaltungsrates der Spitäler Chur AG sieht die Regierung keine Möglichkeit, dass Dr. med. Corina Canova bei der Spitäler Chur AG beziehungsweise beim Kantonsspital Graubünden weiterhin tätig sein kann.
2. Die Regierung mischt sich gemäss konstanter Praxis in Nachachtung der gel-tenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen zwischen dem Kanton und den Spitalträgerschaften nicht in personelle Entscheide der Spitäler ein. Entsprechend unterstützt sie auch nicht die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Gründe, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Dr. med. Corina Canova durch die Spitäler Chur AG geführt haben. Die Regierung bedauert, dass nach erfolgter Kündigung keine Frau mehr in der Geschäftsleistung der Spitäler Chur AG vertreten ist.
Datum: 2. Mai 2006