Eine nachhaltige Papierbeschaffung in der kantonalen Verwaltung ist für die Regierung bereits seit längerer Zeit ein Thema. So erliess die Regierung am 3. September 1990 Weisungen betreffend die Verwendung von Papieren und Verpackungen sowie die Entsorgung von Altpapier. Das Ziel dieser Weisungen besteht darin, die sparsame, umweltgerechte, den Bedürfnissen der Verwaltung angepasste Verwendung von Papieren und Verpackungen sowie die geordnete Entsorgung nach Gebrauch zu regeln (Art. 2). Die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Weisungen liegt einerseits bei der kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale, welche für eine weisungskonforme Erstellung von Drucksachen und für die Bereitstellung der entsprechenden Papiersorten verantwortlich zeichnet. Für den weisungsgemässen Einsatz von Papieren und Verpackungen sind in ihrem Bereich dann die einzelnen Dienststellen verantwortlich (Art. 8 Abs. 1 und 2).
Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Förderung des Einsatzes von Recyclingpapier ist sowohl aus ökonomischer wie auch aus ökologischer Sicht sinnvoll. Der Preis von Frischfaserpapieren ist um 35 - 240% höher als derjenige von Recyclingpapier. Die Umweltbelastung ist bei den Frischfaserpapieren um den Faktor 3 - 5 grösser als bei den Recyclingpapieren. Das sind gute Gründe, um den Einsatz von Recyclingpapier überall dort zu fördern, wo es von den Anforderungen und Bedürfnissen her möglich ist. Das ist indes nicht überall der Fall. So sind insbesondere für Dokumente, die auf Dauer aufbewahrt werden sollen, nur Frischfaserpapiere zu verwenden, die eine bessere Altersbeständigkeit aufweisen.
2. Der Anteil an Recyclingpapier liegt heute bei rund 40% des Gesamtpapierverbrauchs. Recyclingpapier wird vor allem für Kuverts, Notizblöcke, Übermittlungszettel und auch für Verbrauchsmaterialien an den kantonalen Schulen verwendet. Beim Kopierpapier liegt der Anteil des Recyclingpapiers bei ca. 20%. Neben dem Recyclingpapier werden zu einem Anteil von rund 50% Papiere eingesetzt, deren Zellstoff aus einer umweltgerechten, sozial verträglichen, wirtschaftlich tragfähigen und damit nachhaltigen Waldbewirtschaftung stammt.
3. Der Anteil des Recyclingpapiers am gesamten Papierverbrauch der kantonalen Verwaltung ist in den letzten fünf Jahren leicht angestiegen. Heute liegt er, wie bereits erwähnt, bei rund 40%.
4. Die Drucksachen- und Materialzentrale ist laufend bemüht, bei der Beratung der Dienststellen, wo es der Verwendungszweck erlaubt, den Einsatz von Recyclingpapier zu empfehlen.
5. Bereits nach den bestehenden Weisungen sind die Drucksachen- und Materialzentrale als zuständige Stelle für die Papierbeschaffung und die einzelnen Dienststellen als für den Einsatz von Papieren und Verpackungen Verantwortliche der Zielsetzung einer sparsamen und umweltgerechten Papierverwendung verpflichtet. Dabei haben diese Stellen auch den neuen Entwicklungen, sei es beim Papier, sei es bei den Geräten (Kopierer und Drucker), welche den Einsatzbereich des Recyclingpapiers erweitern, Rechnung zu tragen. Die Drucksachen- und Materialzentrale hat dafür zu sorgen, dass sich der Recyclingpapieranteil sowie generell der Anteil an Papier aus nachhaltiger Produktion in der kantonalen Verwaltung laufend weiter erhöhen wird. Eine Revision der bestehenden Weisungen und der Erlass von weiteren verbindlichen Richtlinien/Empfehlungen wäre dann zu prüfen, wenn die Entwicklung in nächster Zeit nicht in diese Richtung verlaufen würde.
Datum: 27. Juni 2006