Es besteht eine "Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)". Dieser Staatsvertrag zielt darauf ab,
- dass die in unserem Kanton bestehenden sozialen Einrichtungen für Kinder/Jugendliche und für behinderte erwachsene Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton offen stehen sollen und umgekehrt;
- dass die Angebotsoffenheit eine Kostenübernahme durch den Wohnsitzkanton des Kindes/Jugendlichen bzw. des behinderten erwachsenen Menschen voraussetzt; und
- dass die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen vertieft wird.
Die IVSE fördert im interkantonalen Bereich die Rechtssicherheit für alle betroffenen Menschen und deren Angehörige sowie für die Institutionen ganz erheblich. Sie ist ein wirksames Instrument, um sowohl hinsichtlich der Leistungserbringung durch die Institutionen (Qualitätsstandard) als auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit derselben (Kostenrechnung; Leistungspau-schalen-System) interkantonal anerkannte Massstäbe zu fördern und durchzusetzen.
Der deutlich überwiegende Teil der Schweizer Kantone ist der IVSE in den meisten vom Staatsvertrag erfassten Bereichen beigetreten, nicht so der Kanton Graubünden. Der Bündner Spital- und Heimverband hat sowohl aus der Sicht der Institutio-nen, die im Kinder- und Jugendbereich als Kinderheime und/oder Sonderschulen tätig sind, als auch aus der Sicht jener Insti-tutionen, die im Bereich erwachsener behinderter Menschen als Heim- und/oder Arbeitsbeschäftigungsstätten tätig sind, den Beitritt zur IVSE angeregt (letztmals Vernehmlassung Behindertengesetz/Finanzierungssystem und Vernehmlassung NFA-Umsetzung/Sonderschule).
Wir ersuchen die Regierung vor diesem Hintergrund um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welches ist die Haltung des Kantons Graubünden zur IVSE bzw. zu den darin geregelten Bereichen?
2. Beabsichtigt der Kanton Graubünden, der IVSE vollständig oder zumindest in Teilen beizutreten? Wenn dies nur in Teilen geschehen soll, dann in welchen?
3. Wie stellt der Kanton Graubünden im Rahmen der Bewertung der Ausgangslage sicher, dass die Sicht der von der IVSE betroffenen Menschen und Institutionen berücksichtigt wird?
4. Je nach Antwort auf die vorstehenden Fragen: Wann wird der Kanton Graubünden der IVSE vollständig oder zumin-dest teilweise beitreten? Wie sieht die diesbezügliche strategische Planung aus?
5. Je nach Antwort auf die vorstehenden Fragen: Welche Alternativen zu einem vollständigen oder teilweisen Beitritt zur IVSE bestehen? Wie sieht, gegebenenfalls, die diesbezügliche strategische Planung der Regierung aus?
Chur, 17. Oktober 2006
Name: Cavigelli, Nick, Hardegger, Barandun, Baselgia-Brunner, Berni, Bleiker, Bondolfi, Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Campell, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Claus, Darms-Landolt, Dermont, Donatsch, Fallet, Farrér, Fasani, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hanimann, Hartmann (Champfèr), Keller, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Loepfe, Menge, Meyer-Grass (Klosters), Montalta, Niederer, Parolini, Peyer, Pfiffner-Bearth, Portner, Rathgeb, Sax, Tenchio, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Vetsch (Klosters), Zanetti, Capeder, Locher Benguerel
Session: 17.10.2006
Vorstoss: dt Anfrage