Die Regierung hat auf die Vorstösse Loepfe betreffend Entwicklung im Sonderschulbereich vom 29.1.2002 und betreffend Finanzierung der Sonderschulung nach Einführung des NFA vom 19.10.2004 zur Thematik eines Sonderschulkonzepts Stel-lung genommen. Im Kernprogramm Bündner Volksschule 2010 des EKUD wurde zudem eine Integrationskonzept skizziert (Rahmenkonzept für eine umfassende Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen im Kanton Graubünden). Dazu liegt inzwischen eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen vor. Darin wird das skizzier-te Integrationskonzept in der Stossrichtung begrüsst, zugleich aber auf die Wichtigkeit einer sorgfältig zeitlich abgestimmten Vorgehensweise zwischen den Schulträgern, den Gemeinden und den Sonderschulinstitutionen hingewiesen. Insbesondere wurde auf die Schwierigkeiten der Schulen zur Umsetzung des Integrationskonzepts zeitgleich mit allen anderen Verände-rungsprojekten im Kernprogramm hingewiesen.
Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen über die Ausführungsgesetzgebung zur Umsetzung der NFA im Kanton Graubün-den, Seite 25 der Erläuterungen, ist mit einer entsprechenden Vorlage an den Grossen Rat im Übergang vom Jahr 2009 ins 2010 zu rechnen. Die Arbeiten zum Rahmenkonzept Integration selbst sollen bis Mitte 2007 abgeschlossen werden. Parallel dazu bereitet die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine interkantonale Rahmenvereinbarung vor, welche Standards und Finanzierungsgrundsätze festlegt sowie die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Sonderschulung regelt. Zum Konkordatsentwurf wird zurzeit eine Vernehmlassung durchgeführt.
Die Anfragenden stellen nun fest, dass all die obgenannten Arbeiten im Departement praktisch unter Ausschluss aller interes-sierten Kreise und an der Sonderschulung Beteiligten ausgeführt werden. Um Klarheit für das Parlament sowie für die interes-sierten Kreise und die Öffentlichkeit zu schaffen, bitten die Anfragenden die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des bereits mehrfach versprochenen Sonderschulkonzepts?
2. Warum wurden die direkt betroffenen, an der Sonderschulung Beteiligten bisher dermassen spärlich informiert und nicht zur Mitarbeit und zum Mitdenken eingeladen.
3. Warum wurden die interessierten Kreise und die direkt betroffenen, an der Sonderschulung Beteiligten nicht zur Teilnahme an der Vernehmlassung zur interkantonalen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich eingeladen?
4. Inwiefern besteht für das kantonale Parlament überhaupt noch die Gelegenheit, gegebenenfalls korrigierend einzugreifen, wenn das Rahmenkonzept Mitte 2007 fertig gestellt wird, die interkantonale Rahmenvereinbarung zur Sonderschulung dann bereits ausgearbeitet ist und die Vorlage erst gegen Ende 2009 dem Grossen Rat vorgelegt wird?
5. Welchen Stellenwert misst die Regierung der eigenen Verwaltungsorganisation im Bereich Sonderschulung tatsächlich zu, wenn zwar eine umfassende Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in der gesamten Volks-schule angestrebt wird, zugleich aber eine einzige Fachstelle für Sonderschulung ohne Ersichtlichkeit im Organigramm des EKUD vorhanden ist?
Chur, 17. Oktober 2006
Name: Loepfe, Cavigelli, Feltscher, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Berther (Disentis), Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Casutt, Dermont, Farrér, Florin-Caluori, Geisseler, Hardegger, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Menge, Meyer-Grass (Klosters), Nick, Niederer, Noi-Togni, Parpan, Rathgeb, Sax, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Locher Benguerel, Märchy-Caduff (Domat/Ems)
Session: 17.10.2006
Vorstoss: dt Anfrage