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Session: 04.12.2006
Strassen sind eine wichtige Rahmenbedingung für die Entwicklung der Bündner Volkswirtschaft und insbesondere für die Attraktivität der peripheren Kantonsteile als Wohn- und Arbeitsort von entscheidender Bedeutung. Gemäss Voranschlag 2007 gehen die Investitionen für den Ausbau der Hauptstrassen im Vergleich zu den Vorjahren markant zurück. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Grossprojekte abgeschlossen sind oder sich in der Endphase befinden und andererseits der Bund in der Übergangsphase zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) beitragsberechtigte Projekte nicht mehr bewilligt (Budget 2007, Seite A 104,6221).

Die in der Investitionsrechnung 2007 vorgesehene Mittelzuteilung für die einzelnen Hauptstrassen wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Allerdings ist unklar, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien und Prioritäten diese Mittelzuteilung erfolgte. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Mittelzuteilung für die folgenden Jahre nicht nach einem auf volkswirtschaftlicher Politik basierenden Gesamtkonzept erfolgen sollte, das die heutigen und zukünftigen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Prioritäten berücksichtigt. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist in diesem Strassenkonzept entsprechend zu berücksichtigen.

Es wird immer wieder darüber diskutiert, nach welchen Standards die verschiedensten Strassen auszubauen seien. Auch diesbezüglich könnte mit einem Gesamtkonzept, das die Ausbaustandards und Gewichtslimiten für die einzelnen Strassentypen und -Abschnitte definiert, Klarheit geschaffen werden.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich die wirtschaftlichen Bedürfnisse und damit die Anforderungen an die Strassen ändern. So wird z.B. die Inbetriebnahme des neuen Holzsägewerkes Stallinger in Domat/Ems die Holztransportwege und -Mengen verändern, und damit ändern sich auch die Anforderungen an bestimmte Strassen, um die vermehrten und veränderten Holztransporte abwickeln zu können. Ein Strassenkonzept muss demzufolge mittelfristig alle ca. zehn Jahre überprüft und angepasst werden.

Gemäss NFA wird der Bund in Zukunft nur noch pauschale Beiträge für den Strassenbau und nicht mehr projektbezogene Beiträge für Hauptstrassen leisten. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob noch weiterhin zwischen Hauptstrassen und Verbindungsstrassen unterschieden werden muss. Aus den genannten Gründen ersuchen die Unterzeichneten die Regierung eine Vorlage zuhanden des Grossen Rates zu erarbeiten, um damit eine politische Diskussion zu ermöglichen. Diese hat insbesondere folgende Schwerpunkte zu beinhalten:

- Eruierung der Bedürfnisse der einzelnen Talschaften und Regionen bezüglich ihrer Erschliessung und Verkehrsanbindung.
- Festlegung derjenigen Strassen, die in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen.
- Priorisierung nach Entwicklung und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Regionen und Talschaften.
- Definition der zugelassenen Tonnagen für die einzelnen Strassen bzw. -Abschnitte.
- Festlegung von Ausbaustandards für die einzelnen Strassentypen.

Chur, 4. Dezember 2006

Name: Hanimann, Claus, Bachmann, Barandun, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Casparis-Nigg, Caviezel (Pitasch), Clavadetscher, Feltscher, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kessler, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Nick, Peer, Perl, Pfäffli, Ragettli, Rizzi, Thomann, Toschini, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Cattaneo, Gunzinger

Session: 04.12.2006
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die beiden Aufträge befassen sich im Kern mit dem gleichen Thema, indem sie eine Auslegeordnung darüber verlangen, nach welchen Kriterien und Prioritäten der Kanton sein Strassennetz ausbaut und unterhält. Aus diesem Grunde scheint es nur sachgerecht, die beiden Vorstösse zu vereinigen und gemeinsam zu beantworten.

1. a) Die Grundsätze zur Verkehrsinfrastruktur unseres Kantons sind im kantonalen Richtplan, erlassen von der Regierung am 19. November 2002, verankert. Darin werden einerseits die Aufgaben des Strassennetzes umschrieben, andererseits die Leitüberlegungen zum Strassenbau und zur Strassenerhaltung formuliert. Die Leitplanken der Verkehrsinfrastrukturpolitik lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen:
- die Erreichbarkeit sicherstellen,
- die Funktionalität der Verkehrsinfrastrukturen für Gesellschaft und Wirtschaft erhalten,
- ein günstiges Kosten-Nutzenverhältnis schaffen,
- die Qualität der Verbindungen verbessern,
- den Verkehr sicher machen,
- die Umweltbelastungen senken sowie natürliche Ressourcen schonen,
- die Siedlungsentwicklung unterstützen.

b) Dem Grossen Rat wurde schon bisher alle zwei Jahre in Verbindung mit dem Voranschlag das Strassenbauprogramm, beinhaltend die Projektierungs- und Bauarbeiten, zur Kenntnis gebracht. Jährlich werden mit dem Voranschlag die massgeblichen laufenden Aufwendungen und die Investitionsausgaben der Spezialfinanzierung Strassen auch objektbezogen erläutert.

c) Zur Festlegung der Prioritäten und des Ausbau-Standards dient der Regierung eine durch das Tiefbauamt aufgebaute, strukturierte, EDV-gestützte Zustandserfassung, welche nebst dem eigentlichen baulichen Zustand auch funktionelle Aspekte wie Netzfunktion, durchschnittlicher Verkehr, Schwerverkehrsanteil, alternative Verbindungsmöglichkeiten, Benutzung durch den öffentlichen Verkehr, wirtschaftliche und touristische Bedeutung der Strasse und anderes mehr miteinschliesst. Daraus leitet sich das mittelfristige Strassenbauprogramm des Kantons ab.

2. Es trifft zu, dass sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) die Finanzierungsvoraussetzungen im bündnerischen Strassenbau bundesseits verändern werden. Zum einen wird der Kanton von der Mitfinanzierung im Nationalstrassenbau entlastet, zum anderen wird er neu von nichtobjektgebundenen Globalbeiträgen für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Hauptstrassen profitieren können. Eine solche Finanzierungsart wird den politischen Handlungsspielraum zweifellos vergrössern. Nebenbei bemerkt führt der Umstand, dass der Bund auch in Zukunft Beiträge an die Hauptstrassen ausrichten wird, dazu, dass die Klassierung als Haupt- bzw. als Verbindungsstrasse nicht fallen gelassen werden kann.

3. Im Ergebnis ist die Regierung bereit, gleichzeitig mit dem Regierungsprogramm 2009 bis 2012 dem Grossen Rat eine Übersicht über die mittelfristigen Strassenbauvorhaben zu unterbreiten. Eine solche Gesamtschau soll einen Beitrag dazu leisten, die Prioritäten und den Ausbaustandard im Strassenbau in erster Linie nach dem Gesamtnutzen festzulegen und regionalpolitische Überlegungen nachvollziehbar zu machen. Eine solche Darstellung der Strassenbauvorhaben soll in einem nächsten Schritt als Grundlage für die Erarbeitung des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans (IAFP) im Investitionsbereich dienen. Im Sinne vorstehender Erwägungen ist die Regierung bereit, die Aufträge entgegenzunehmen.

Datum: 5. März 2007