Strassen sind eine wichtige Rahmenbedingung für die Entwicklung der Bündner Volkswirtschaft und insbesondere für die Attraktivität der peripheren Kantonsteile als Wohn- und Arbeitsort von entscheidender Bedeutung. Gemäss Voranschlag 2007 gehen die Investitionen für den Ausbau der Hauptstrassen im Vergleich zu den Vorjahren markant zurück. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Grossprojekte abgeschlossen sind oder sich in der Endphase befinden und andererseits der Bund in der Übergangsphase zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) beitragsberechtigte Projekte nicht mehr bewilligt (Budget 2007, Seite A 104,6221).
Die in der Investitionsrechnung 2007 vorgesehene Mittelzuteilung für die einzelnen Hauptstrassen wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Allerdings ist unklar, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien und Prioritäten diese Mittelzuteilung erfolgte. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Mittelzuteilung für die folgenden Jahre nicht nach einem auf volkswirtschaftlicher Politik basierenden Gesamtkonzept erfolgen sollte, das die heutigen und zukünftigen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Prioritäten berücksichtigt. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist in diesem Strassenkonzept entsprechend zu berücksichtigen.
Es wird immer wieder darüber diskutiert, nach welchen Standards die verschiedensten Strassen auszubauen seien. Auch diesbezüglich könnte mit einem Gesamtkonzept, das die Ausbaustandards und Gewichtslimiten für die einzelnen Strassentypen und -Abschnitte definiert, Klarheit geschaffen werden.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich die wirtschaftlichen Bedürfnisse und damit die Anforderungen an die Strassen ändern. So wird z.B. die Inbetriebnahme des neuen Holzsägewerkes Stallinger in Domat/Ems die Holztransportwege und -Mengen verändern, und damit ändern sich auch die Anforderungen an bestimmte Strassen, um die vermehrten und veränderten Holztransporte abwickeln zu können. Ein Strassenkonzept muss demzufolge mittelfristig alle ca. zehn Jahre überprüft und angepasst werden.
Gemäss NFA wird der Bund in Zukunft nur noch pauschale Beiträge für den Strassenbau und nicht mehr projektbezogene Beiträge für Hauptstrassen leisten. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob noch weiterhin zwischen Hauptstrassen und Verbindungsstrassen unterschieden werden muss. Aus den genannten Gründen ersuchen die Unterzeichneten die Regierung eine Vorlage zuhanden des Grossen Rates zu erarbeiten, um damit eine politische Diskussion zu ermöglichen. Diese hat insbesondere folgende Schwerpunkte zu beinhalten:
- Eruierung der Bedürfnisse der einzelnen Talschaften und Regionen bezüglich ihrer Erschliessung und Verkehrsanbindung.
- Festlegung derjenigen Strassen, die in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen.
- Priorisierung nach Entwicklung und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Regionen und Talschaften.
- Definition der zugelassenen Tonnagen für die einzelnen Strassen bzw. -Abschnitte.
- Festlegung von Ausbaustandards für die einzelnen Strassentypen.
Chur, 4. Dezember 2006
Name: Hanimann, Claus, Bachmann, Barandun, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Casparis-Nigg, Caviezel (Pitasch), Clavadetscher, Feltscher, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kessler, Krättli-Lori, Kunz, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Nick, Peer, Perl, Pfäffli, Ragettli, Rizzi, Thomann, Toschini, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Cattaneo, Gunzinger
Session: 04.12.2006
Vorstoss: dt Auftrag