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Session: 14.02.2007
Dem Kanton obliegt gemäss Art. 32 des Krankenpflegegesetzes die Aufgabe, durch Koordination, Aufsicht und Gewährung von Beiträgen an die im Rettungswesen tätigen Organisationen und Personen eine möglichst optimale und rasche Rettung von Verunfallten, Kranken oder sich in Gefahr befindenden Personen zu gewährleisten.

Die Aufgaben für die Durchführung der Personenrettung im Kanton werden bei Bedarf vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement in individuellen Leistungsaufträgen festgelegt und an anerkannte Institutionen vergeben. Den Leistungsauftrag für den Betrieb der Einsatzstelle des Sanitätsnotrufs 144 (ELS SNR 144) wurde dem Regionalspital Ilanz übertragen. Die Sanitätsnotruf Zentrale (SNZ) in Ilanz beschäftigt heute 9 Mitarbeiter / Innen und nahm im Jahr 2005 etwa 42'400 Anrufe entgegen. Im Bericht „Auswertung Sanitätsdienstliche Einsatzübungen, 2005“ erstellt am 18. Januar 2006 kommt das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement zu folgender Beurteilung der geleisteten Arbeit der SNZ 144:

„Das Aufgebot der Einsatzkräfte erfolgte durch die SNZ 144. Sie alarmierte die Rettungsdienste mittels Fahrbefehl, die Dienstärzte telefonisch und die Sanitäterinnen und Sanitäter der SSZ über die SMT-Anlage der Kantonspolizei. Das Aufbieten der Einsatzkräfte hat einwandfrei funktioniert. Die SNZ 144 und die NEZ haben von diesen Übungen ebenfalls profitieren und die Abläufe gegenseitig abstimmen können.“

Verschiedenen Medien konnte im Oktober 2006 entnommen werden, dass die Regierung die Integration der Sanitätsnotruf-zentrale in Ilanz in die neue Notruf- und Einsatzzentrale bei der Kantonspolizei (NEZ) in Chur durch eine externe Fachstelle prüfen lässt. In besagten Medien wird Regierungsrat Martin Schmid wie folgt zitiert: „Alle Blaulichtorganisationen und deren Einsätze von einem Ort aus zu koordinieren ist effizienter“.

Regionalpolitische Aspekte werden bei der Entscheidungsfindung keine erwähnt. Dies obwohl oben zitierter Bericht die einwandfreie Qualität der Arbeit der SNZ 144 in Ilanz bestätigt. Die Konzentration aller Blaulichtorganisationen in Chur bedeutet ein weiteres Mal den Verlust von Arbeitsplätzen in den Regionen.

Die Anfragenden bitten die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Was ist der aktuelle Stand der Abklärungen bezüglich Integration der SNZ in die NEZ?

2. Ziel des Rettungswesens ist jede verunfallte, kranke oder sich in akuter Gefahr befindenden Person raschmöglichst situationsgerechte Hilfe zu leisten. Kann die Regierung bestätigen, dass dieses Ziel durch die heutige Organisation des Rettungswesens zu jeder Zeit gewährleistet war und ist?

3. Welches Potenzial (insbesondere finanziell) ergibt sich für den Kanton durch die Integration der SNZ in die NEZ? Welche weiteren Überlegungen spielen bei der Überprüfung dieser Integration eine Rolle und wie werden diese bewertet und beim Entscheid mitberücksichtigt?

4. Welche weiteren Rettungsdienste sollen in die NEZ integriert werden?

Chur, 14. Februar 2007

Name: Caduff, Montalta, Arquint, Augustin, Berni, Berther (Sedrun), Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bundi, Candinas (Rabius), Casutt Renatus (Falera), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Farrér, Felix, Hardegger, Hasler, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peer, Pfister, Sax, Tenchio, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch (Klosters), Zanetti, Brunold, Candinas (Disentis), Casutt-Derungs Silvia (Falera)

Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung


1. Was ist der aktuelle Stand der Abklärungen bezüglich Integration der SNZ in die NEZ?

Im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Notruf- und Einsatzzentrale in Chur beauftragte der Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit im Herbst 2006 die Firma AWK-Group, Consulting und Engineering, Zürich, die Machbarkeit einer Zusammenführung der kantonalen Koordinationsstellen zu prüfen und die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung aufzuzeigen. Weiter beauftragte er das kantonale Hochbauamt zu untersuchen, ob die SNZ 144 in die neue NEZ räumlich integriert werden könne. Das Hochbauamt kommt in seinem Bericht vom 15. Februar 2007 zum Schluss, dass die Integration der Arbeitsplätze der SNZ 144 in die NEZ räumlich möglich ist. Für die Technik müsste im dritten Stock unmittelbar unter der Einsatzzentrale ein Büro aufgegeben werden, wobei davon ausgegangen wird, dass bei einer Integration der SNZ 144 weiterhin mit den bisherigen Applikationen gearbeitet würde. Die von der AWK-Group am 30. März 2007 abgelieferte Studie erachtet eine gemeinsame Zentrale in den Räumlichkeiten der NEZ als nicht empfehlenswert und empfiehlt, bis zur Umsetzung der Untervariante „gemeinsame Zentrale neue Räumlichkeiten“ am Status Quo festzuhalten. Entscheide bezüglich einer möglichen Zusammenlegung wurden bisher keine gefällt.

2. Ziel des Rettungswesens ist jeder verunfallten, kranken oder sich in akuter Gefahr befindenden Person raschmöglichst situationsgerechte Hilfe zu leisten. Kann die Regierung bestätigen, dass dieses Ziel durch die heutige Organisation des Rettungswesens zu jeder Zeit gewährleistet war und ist?
Seit der Inbetriebnahme der SNZ 144 und der Einführung des Dienstarztsystems ist das Rettungswesen im Kanton Graubünden leistungsfähiger und qualitativ besser geworden. Das Aufgebot der Rettungskräfte erfolgt beinahe ausschliesslich über die SNZ 144 und die Hilfsfrist bei Einsätzen der Dringlichkeitsstufe 1 liegt fast immer unter 15 Minuten, wobei bei rund 95 Prozent dieser Einsätze zudem ein ausgebildeter Rettungssanitäter HF am Einsatzort ist. Die heutige Situation ermöglicht es jedoch nicht, Synergien zwischen den beiden Zentralen zu nutzen und sie erhöht die Gefahr von Kommunikationsproblemen beziehungsweise erschwert in Krisensituationen den Informationsaustausch gegenüber der Variante einer Einsatz- und Notrufzentrale. Gleichzeitig wird in der Studie der AWK die teilweise Einzelbesetzung der SNZ 144 als kritisch beurteilt.

3. Welches Potenzial (insbesondere finanziell) ergibt sich für den Kanton durch die Integration des SNZ in die NEZ? Welche weiteren Überlegungen spielen bei der Überprüfung dieser Integration eine Rolle und wie werden diese bewertet und beim Entscheid mitberücksichtigt?
Eine gemeinsame Zentrale für verschiedene Organisationen bietet langfristig grosses Potential zur Nutzung von Synergien zwischen den Organisationen (Informationsfluss, Abdeckung von Spitzen) und führt zudem zu Verbesserungen der Dienstleistungen zu Gunsten unserer Bevölkerung und aller Organisationen. Gleichzeitig können die Synergien auch zu Kosteneinsparungen führen, indem beispielsweise die zu erwartende Zunahme der Anrufe mit dem gleichen Personalbestand aufgefangen werden kann. Dass diese Synergien in der Praxis tatsächlich auch erzielt werden können, zeigen die positiven Erfahrungen, die in anderen Kantonen mit gemeinsam betriebenen Zentralen (SG, SO, TG) gemacht wurden. Sie sind regionalpolitischen Überlegungen gegenüberzustellen.

4. Welche weiteren Rettungsdienste sollen in die NEZ integriert werden?
Im Sommer 2007 werden die Einsatzleiter des Regionskommandos III des Grenzwachtkorps in die NEZ integriert. Für das Feuerpolizeiamt werden von der NEZ aus die Feuerwehraufgebote erlassen. Mittelfristig sollen alle Subzentralen betreffend 118-Aufgebote in die NEZ integriert werden. Weitere Integrationen in die NEZ Chur sind im Moment nicht geplant. In jedem Fall wird eine nächste Generation der NEZ eine integrale Planung erfordern, so dass alle möglichen weiteren Partner integriert werden könnten. Dies gilt insbesondere auch für die Einsatzzentrale der Stadtpolizei Chur, sofern die Stadt Chur am Betrieb einer gemeinsamen NEZ interessiert wäre.

Datum: 08. Mai 2007