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Session: 14.02.2007
Die schweizerische Militär- und Sicherheitspolitik ist im Wandel. Graubünden hat in den letzten Jahren die Zentralisierungstendenzen vorweg mit einem erheblichen Arbeitsplatzabbau bei den militärischen Betrieben und einer Konzentration der Truppen auf den verschiedenen Waffenplätzen zu spüren bekommen. Die Regierung hat sich in jüngster Vergangenheit wiederholt zum Armeestandort Graubünden bekannt, jedoch auch angekündigt, nach Rücksprache mit den Gemeinden eine Überprüfung der heutigen Standorte mit militärischer Infrastruktur vorzunehmen.

Die Regierung wird hiermit eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Welche kurz- und längerfristigen Ziele liegen der kantonalen Militärpolitik der Regierung zugrunde?

2. Wie beurteilt die Regierung das gegenwärtige Verhältnis zwischen dem Kanton Graubünden und der VBS-/Armeespitze hinsichtlich einer gemeinsamen kooperativen Zusammenarbeit, und wie lässt sich diese allenfalls verbessern?

3. Welchen volkswirtschaftlichen Primär- und Sekundärnutzen (unter Berücksichtigung direkter und indirekter Ausgaben) bringen die Truppenpräsenzen dem Kanton und den Gemeinden in Graubünden jährlich?

4. Besteht auf der Seite der Armee ein langfristiges Nutzungskonzept, welches die militärischen Anlagen im Kanton berücksichtigt? Wie sieht allenfalls dieses aus und welche Mitsprachemöglichkeiten haben dabei der Kanton und die Gemeinden?

5. Welche militärischen Standorte hält die Regierung in Graubünden für zukunftsfähig und wie gedenkt sie diese zu sichern oder zu realisieren? Dabei soll auch aufgezeigt werden, ob die vieldiskutierte Verlegung des Truppenübungsplatzes Chur/Rossboden an einen anderen Standort im Kanton (z.B. Hinterrhein) militärisch und politisch realisierbar ist.

6. Ist die Regierung bereit, konkrete Anstrengungen zu tätigen, Graubünden im Bereiche neuer Truppengattungen, neu zu schaffender (Schul- oder anderer) Kommandi oder dezentral führbarer militärischer Verwaltungseinheiten frühzeitig (bereits heute) als möglichen Standort zu empfehlen?

Chur, 14. Februar 2007

Rathgeb, Sax, Menge, Bezzola (Zernez), Bondolfi, Casutt, Christoffel-Casty, Hartmann (Champfèr), Keller

Antwort der Regierung

Die Regierung beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt

1. Die Regierung bekennt sich zu einer starken und modernen Armee. Diese muss aber als verbindende Organisation unseres Bundesstaates in der Bevölkerung verwurzelt sein. Gleichzeitig verfolgt die Regierung im Rahmen ihrer Militärpolitik folgende Ziele:

- Der Betrieb von Waffen- und Schiessplätzen durch die Armee steht im Einklang mit den Interessen der betroffenen Gemeinden.
- Für die Standortgemeinden von Waffen- und Schiessplätzen resultiert ein volkswirtschaftlicher Nutzen.
- Bei personellen Wechseln und bei der Besetzung von Kaderstellen berücksichtigt die Armee die regionale Verankerung der Bewerber.

2. Das Verhältnis kann heute als gut bezeichnet werden. Anlässlich einer Besprechung mit Korpskommandant Christophe Keckeis im vergangenen Februar wurde mit der Einsetzung einer aus Vertretern des Bundes, des Kantons und der involvierten Gemeinden bestehenden Arbeitsgruppe zur Begleitung der Anpassung der Nutzungskonzepte des Waffen- und Schiessplatzes Chur / Rossboden und des Schiessplatzes Hinterrhein eine wichtige Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gelegt.

3. Die nachstehenden Angaben der Armee beziehen sich auf den gesamten Kanton, da keine Erhebungen nach Gemeinden bestehen.
 

 

Ausgabenart

Ausgaben 2006
in Mio. Fr.
(ausbezahlt)
Ausgaben 2007
in Mio. Fr.
(Prognose)

Nettolöhne (ohne Spesenentschädigung) an Arbeitnehmer des VBS mit Dienstort im Kanton Graubünden
14.8 14.4

Ausgaben VBS Instandhaltung von Immobilien im Kanton Graubünden
0.9 0.5

Ausgaben VBS für Investitionen in Immobilien im Kanton Graubünden
8.8 14.6

Übrige Ausgaben im Kanton Graubünden (Abgaben für Energie, Mieten, Vergabe von Arbeiten an Private, Entschädigungen an Kanton, Gemeinden und Private)
4.0 4.0

Militärische Belegung im Kanton Graubünden (Belegungstage 2006: 350'882 / Prognose 2007: 352'000)
Ø Ausgaben pro Belegungstag rund Fr. 23.--
8.0 8.1

Ausgaben der AdA im Ausgang: Geleistete Dienstwochen: 2006: 58'480 / 2007: 58'745 (Schätzung)
2 x Ausgang/ Woche
Ø pro Ausgang: Fr. 35.-- (Basis: Rekr. Befragung)
4.0 4.1

Total (abgerundet)

40 45

4. Das Stationierungskonzept der Armee, welches im Juli 2005 kommuniziert wurde, definiert, welche Standorte durch die Armee weitergenutzt und welche aufgegeben werden.

Für die Standorte, welche die Armee weiter nutzen will, werden derzeit im Sinne einer Verfeinerung des Stationierungskonzeptes regionale Nutzungskonzepte erarbeitet. Der Chef der Armee hat sich bereit erklärt, die Anliegen von Kanton und Gemeinden, insbesondere im Fall des Nutzungskonzeptes Chur und des geplanten Nutzungskonzeptes Hinterrhein, eingehend zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde die in Ziffer 2 erwähnte Arbeitsgruppe engesetzt. Es ist vorgesehen, allfällige von der Arbeitsgruppe nicht behebbare Differenzen zwischen dem Bund und dem Kanton sowie den Gemeinden anlässlich einer weiteren Zusammenkunft mit dem Chef der Armee und noch vor den Sommerferien zu bereinigen. Der Kanton und die Gemeinden haben anschliessend im Rahmen der Anpassung des Sachplans Militär Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

5. Grundsätzlich ist aus Sicht der Regierung jeder Truppenübungsplatz zukunftsfähig, der von der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden getragen wird. Es ist somit kantonsintern in erster Linie eine Angelegenheit der Standortgemeinden, ob ein Truppenübungsplatz längerfristig beibehalten oder allenfalls neu realisiert wird. Der Kanton hat darauf nur beschränkt Einfluss. Dies gilt auch für eine allfällige Verlegung des Truppenübungsplatzes Rossboden nach Hinterrhein. Ob aus militärischer Sicht eine solche Verlegung denkbar ist, kann aus Sicht der Regierung nicht beantwortet werden, da mit dem Entwicklungsschritt 08/11 weitere Veränderungen innerhalb der Armee anstehen.

6. Ja, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Stationierungskonzept der Armee definiert ist, welche Standorte in den nächsten Jahren benötigt werden. Die Regierung ist zudem nur in der Lage, Empfehlungen im anvisierten Sinne abzugeben, wenn eine Gemeinde an einem Standort für militärische Anlagen und Infrastrukturen interessiert ist.

7. Mai 2007