Das Stimmrecht ist ein demokratisches Grundrecht. Es ermöglicht der Bevölkerung über politische Fragen und damit auch über die eigene Zukunft mit zu bestimmen. Eine Verweigerung des Stimmrechts für bestimmte Teile der Bevölkerung muss deshalb sehr sorgfältig begründet werden. Grundsätzlich ist das Stimmrecht jeder Person zuzugestehen, welche die Kriterien der "politischen Reife" erfüllt. "Politische Reife" wird als die Fähigkeit verstanden, die eigenen materiellen und ideellen Interessen im Rahmen der Gesellschaft zu erkennen und zu artikulieren. Dabei genügt es, wenn diese politische Reife nicht bei jedem einzelnen, sondern bei der Mehrheit einer Alterskategorie gegeben ist. Sowohl die Psychologie als auch der gesellschaftliche Alltag bescheinigen, dass Jugendliche im Alter von 16 Jahren diese Kriterien grundsätzlich erfüllen.
Mit 16 Jahren hat ein/e Jugendliche/r in der Regel die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und steht nun vor der Berufslehre oder einer weiterführenden Schule. Die Jugendlichen müssen bei der zu diesem Zeitpunkt fälligen Wahl eines Berufes schon ein hohes Mass an Selbstverantwortung beweisen. Auch die Wirtschaft behandelt Jugendliche in diesem Alter durchwegs als mündige Käuferinnen und Käufer. Schliesslich werden die Jugendlichen auch, gemäss dem Recht der Landeskirchen, in Glaubens- und Religionsfragen als volljährig betrachtet. Der Alltag der Jugendlichen zeigt also deutlich, dass 16-Jährige fähig sind, eigene Interessen zu verfolgen und für sich und ihr Umfeld Verantwortung zu übernehmen.
Eine Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre würde dieser veränderten Alltagswirklichkeit entsprechen. Vor allem aber würde es den Jugendlichen erlauben, bei den politischen Entscheiden, von denen sie besonders auf kantonaler und kommunaler Ebene oft sehr direkt betroffen sind, mit zu bestimmen und damit die eigene Zukunft auch aktiv zu gestalten. Die Möglichkeit der aktiven Partizipation der Jugendlichen trägt dazu bei, dass diese sich wieder vermehrt für politische Belange interessieren und auch bereit sind Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung zu übernehmen. Solches politisches Interesse und Engagement sind wiederum weitere Grundpfeiler der Demokratie.
Die Regierung wird somit eingeladen, dem Grossen Rat eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung mit dem Ziel zu unterbreiten, das Stimmrechtsalter 16 (ohne passives Wahlrecht) einzuführen.
Chur, 14. Februar 2007
Name: Zurfluh, Jäger, Bucher-Brini, Arquint, Baselgia-Brunner, Jaag, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Thöny, Trepp
Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Auftrag