Die Verordnung über das Übertrittsverfahren in die Volksschul-Oberstufe (BR 421.200) regelt den Übertritt von der 6. Primarklasse sowie der Kleinklasse in die Volksschul-Oberstufe, den Übertritt von der 1. Realklasse in die 1. Sekundarklasse sowie den Eintritt in die 2. und 3. Sekundarklasse. In Art. 9 bis 12 dieser Verordnung sind die Modalitäten der Einsprache-beurteilung geregelt. Eltern, die mit dem Zuweisungsentscheid der Klassenlehrperson nicht einverstanden sind, können ihr Kind beim zuständigen Schulinspektorat zur Einsprachebeurteilung anmelden. Die Einsprachebeurteilung für Primar- oder RealschülerInnen beruht auf einem Beurteilungsgespräch und schriftlichen Prüfungen in Sprache und Mathematik.
Seit der Einführung dieses Verfahrens muss festgestellt werden, dass die Erfolgsquote der Einsprachebeurteilungen äusserst tief liegt, so dass der Aufwand wohl eindeutig als unverhältnismässig bezeichnet werden muss. Eine Prüfung, welche praktisch niemand besteht, ist grundsätzlich ein gutes Zeichen für die hohe Qualität der Zuweisungsentscheide der Klassenlehrpersonen, rüttelt letztlich aber trotzdem an der Glaubwürdigkeit der Schule insgesamt. Zudem wird dadurch bei den betroffenen Kindern und deren Familien einfach nur Frustration ausgelöst. Es scheint zudem, dass überproportional viele Familien ausländischer Herkunft eine Einsprachebeurteilung verlangen. Diese Familien verstehen entweder unser Schulsystem nicht oder haben generell einen anderen Bezug zum Staat und den möglichen Rechtsmitteln.
Immer mehr Gemeinden führen heute die Volksschul-Oberstufe nach dem Modell C. Dieser Oberstufen-Typus mit Niveaus in mindestens drei Pflichtfächern führt zu einer neuen kooperativen und deutlich durchlässigeren Volksschul-Oberstufe. Es ist somit heute weniger „matchentscheidend“ in welcher „Startposition“ eine Schülerin oder ein Schüler die Schulzeit in der Volksschul-Oberstufe beginnt. Der Übertritt von der Primarschule in die Volksschul-Oberstufe ist damit wohl vergleichbar mit einem Entscheid Promotion/Repetition.
In diesem Zusammenhang wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Wie viele Kinder haben in Graubünden in den letzten 5 Jahren eine Einspracheprüfung (Einsprachebeurteilung) absolviert? Wie viele davon haben die Prüfung bestanden/nicht bestanden?
2. Wie hoch war dabei der Anteil der ausländischen Kinder (bei den AbsolventInnen der Einspracheprüfung, resp. in der Primarschule allgemein?)
3. Teilt die Regierung die Auffassung, dass auch im Zusammenhang mit der neuen Situation mit dem Modell C auf die bisherige Form der Einspracheprüfung verzichtet werden sollte?
4. Welche Alternativen sind möglich?
Chur, 18. April 2007
Name: Jäger, Casparis-Nigg, Florin-Caluori, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Brandenburger, Bucher-Brini, Candinas (Rabius) Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Farrér, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hanimann, Jaag, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Mani-Heldstab, Menge, Meyer-Grass (Klosters) Michel, Niederer, Peer, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Rizzi, Thöny, Trepp, Vetsch (Pragg-Jenaz), Locher Benguerel
Session: 18.04.2007
Vorstoss: dt Anfrage