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Session: 13.06.2007
Mit der Überweisung des Postulates Plouda wurde die Regierung 1998 beauftragt die Machbarkeit einer Bahnverbindung Scuol Landeck abklären zu lassen. Die Regierung wollte das Projekt einer Eisenbahnverbindung Scuol-Landeck nur im Sinne einer langfristigen Option weiterverfolgen und in einem späteren Zeitpunkt eingehend prüfen. Der damalige Vorsteher des Bau-Verkehrs- und Forstdepartements, Regierungsrat Luzi Bärtsch, wehrte sich in der Debatte gegen die Überweisung des Postulates und betonte der Grosse Rat könne wieder „in fünf oder zehn Jahren über diese Frage der Machbarkeitsstudie diskutieren.“ Das Postulat wurde damals gegen den Willen der Regierung mit 39 zu 37 Stimmen überwiesen. Geschehen ist aber trotzdem nichts.

Abklärungen zur Realisierbarkeit dieser Verbindung entsprechen heute, 9 Jahre später, nach wie vor einem Bedürfnis. Leistungsfähige Verkehrswege bilden die Grundlage für die Entwicklung der Standortsgunst jeder Regionen. Durch eine solche Zugsverbindung könnte ganz Südbünden, aber auch Teile Mittel- und Nordbündens eine bessere Verbindung zum östlichen Nachbarland Österreich und dadurch zum Südostdeutschen Raum und zu Ost- und Mitteleuropa erhalten. Wenn man die grosse Bedeutung der Grossagglomeration München für den Bündner Tourismus vor Augen hält, ist es wichtig sich mit diesem Projekt zu befassen. Die Engadinerlinie als auch die Vereina- und Prättigauerlinie der RhB würden durch diese inneralpine Verbindung Richtung Osten stark aufgewertet.

Durch das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden, das der Grosse Rat im April 2007 verabschiedete, wurde die erforderliche Rechtsgrundlage für die Förderung neuer Verkehrsverbindungen geschaffen. So heisst es im Artikel 17b: „Der Kanton kann die Planung neuer Verkehrsverbindungen fördern, wenn diese eine mindestens regionale Erschliessungsfunktion erfüllen und einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen versprechen. Für solche Vorhaben kann der Kanton die Zweckmässigkeit überprüfen lassen und Planungen in Auftrag geben.“ Bei den zur Verfügung stehenden Mittel handelt sich um die GKB-Agio-Mittel in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, welche gemäss Beschluss des Grossen Rates als Verpflichtungskredit für den Zeitraum 2007 2015 reserviert sind.
Ist die Regierung bereit die Zweckmässigkeit und die Machbarkeit einer Bahnverbindung vom Scuol nach Landeck zu überprüfen?

Chur, 13. Juni 2007

Name: Parolini, Pfäffli, Jäger, Arquint, Berther (Sedrun), Bezzola (Zernez), Bischoff, Blumenthal, Brandenburger, Brantschen, Bucher-Brini, Buchli, Campell, Candinas, Casparis-Nigg, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Dudli, Fallet, Felix, Feltscher, Frigg-Walt, Giovanoli, Hartmann (Champfèr), Jaag, Janom Steiner, Jenny, Keller, Koch, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Noi-Togni, Perl, Plozza, Portner, Ragettli, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch, Wettstein, Jecklin-Jegen, Pedrini (Soazza), Joos, Hauser, Kunz (Fläsch)

Session: 13.06.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Der Wunsch nach einer Bahnverbindung vom derzeitigen Endpunkt der Rhätischen Bahn in Scuol nach Landeck reicht weit zurück. Dass die Erbauer der Unterengadiner Linie der RhB 1914 bereits die Weiterführung Richtung Landeck geplant haben, zeigt das als Grenzbahnhof konzipierte grosse Aufnahmegebäude in Scuol wie auch die heute als Rangiergleis genutzte "Tirolerkurve“, welche weit über den Bahnhof hinaus führt.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht könnten durch eine inneralpine Zugsverbindung Scuol - Landeck ganz Südbünden, aber auch Teile Mittel- und Nordbündens eine bessere Anbindung zum östlichen Nachbarland Österreich und dadurch zum süddeutschen Raum und zu Ost- und Mitteleuropa erhalten. Die Grossagglomeration München hat für den Bündner Tourismus eine grosse Bedeutung.

Die Fortsetzung des Streckennetzes der Rhätischen Bahn zwischen Scuol und Landeck erfüllt somit ohne weiteres die Voraussetzungen, die das geltende Wirtschaftsentwicklungsgesetz für eine Zweckmässigkeitsüberprüfung stellt.

Sofern die Verantwortlichen des Landes Tirol für eine solche Überprüfung gewonnen werden können, ist die Regierung bereit, die angesprochene Eisenbahnverbindung in den Katalog der "Neuen Verkehrsverbindungen" aufzunehmen und einer Zweckmässigkeitsüberprüfung zu unterziehen.

Datum: 3. September 2007