Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Auftrags befindet sich eine Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen (KFZG) in Vernehmlassung. Sie sieht Kinderzulagen bzw. Ausbildungszulagen „in Höhe … nach den Mindestsätzen des Bundes“ (Art. 4 Abs. 3 E-KFZG) vor, d.h. CHF 200 bzw. CHF 250 monatlich bzw. CHF 2'400 bzw. CHF 3'000 jährlich pro Kind. Es wird zutreffen, dass die Teilrevision per 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Der Grosse Rat hat am 3. Dezember 2007 einen Antrag auf Direktbeschluss (Standesinitiative) mit 52:60 Stimmen „nicht erheblich“ erklärt. Mit diesem ist bezweckt worden, die Kinder- und Ausbildungszulagen über eine Teilrevision des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes von der Last der Einkommenssteuern zu befreien.
In der Debatte des Grossen Rates vom 3. Dezember 2007 zeigte sich, dass als Alternative zur Absicht gemäss besagtem Antrag auf Direktbeschluss zwei andere Massnahmen aus Gründen der Transparenz bevorzugt werden, nämlich: zum Einen die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Kinderzulagengesetz, wobei diese Zulagen im Vergleich zu heute unverändert der Belastung durch die Einkommenssteuern unterliegen sollten, und zum Anderen die Erhöhung der Abzüge für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Ausbildung gemäss kantonalem Steuergesetz. Die Zielrichtung, nämlich dass Familien mit Kindern aus sozial- und familienpolitischen Gründen in einem finanzpolitisch vertretbaren Rahmen dringend weiter zu entlasten seien, ist in der Ratsdebatte entsprechend unbestritten gewesen.
Die Abzüge gemäss kantonalem Steuergesetz für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Ausbildung sind anlässlich der Oktobersession 2006 des Grossen Rates durch Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (Art. 38 Abs. 1 lit. d StG) letztmals angepasst worden, nämlich neu: Kinder im Vorschulalter CHF 5'000 und Kinder in Ausbildung CHF 8'000. Die Teilrevision tritt per 1. Januar 2008 in Kraft.
Gestützt auf diese Ausgangslage lässt sich ein kombiniertes Vorgehen zur Teilrevision des Familienzulagengesetzes und zur Teilrevision des Steuergesetzes unter gleichzeitiger Abwägung der jeweiligen Auswirkungen auf die Sozial- und Familienpolitik begründen:
- Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Familienzulagengesetz begünstigt alle Familien mit Kindern gleich, d.h. proportional. Über 90% der Kinder leben in Familien mit niedrigem oder mit mittlerem Familieneinkommen. Es ist somit zu rechtfertigen, die notwendige und dringend gebotene zusätzliche Förderung von Familien mit Kindern zumindest teilweise über das Instrument der kopfweise ausgerichteten Zulagen zu finanzieren. Deren Finanzierung geht zulasten der Arbeitgebenden bzw. der Wirtschaft.
- Die Erhöhung der Abzüge gemäss Steuergesetz für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Ausbildung kommt ebenfalls allen Familien mit Kindern zugute, begünstigt die wirtschaftlich stärkeren Familien mit Kindern allerdings stärker. Dies deshalb, weil sie aufgrund der Steuerprogression gemessen in absoluten Beträgen überproportional entlastet werden. Diese Massnahme zur Förderung von Familien mit Kindern führt zu keiner Gelder-Umverteilung, erreicht die sozial- und familienpolitischen Ziele ergänzend zu den Kinder- und Ausbildungszulagen aber ebenfalls wirksam und insofern gerecht, als dass die Familien mit Kindern das Einkommen zur Deckung ihrer eigenen, infolge der Kinder erhöhten Ausgaben gezielt einsetzen können.
Die Unterzeichneten ersuchen die Regierung entsprechend,
- dem Grossen Rat Botschaft und Antrag zu beiden Anliegen zu unterbreiten, das erste im Zusammenhang mit einer Teilrevision zum Familienzulagengesetz und das zweite – nach Möglichkeit gleichzeitig mit eigener Botschaft und eigenem Antrag – mit einer Teilrevision zum Steuergesetz;
- dem Grossen Rat dabei insbesondere auch eine Auslegeordnung mit Berechnungsgrundlagen vorzulegen, welche nebst anderem davon ausgeht, die Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Familienzulagengesetz auf CHF 300 bzw. CHF 350 monatlich je Kind zu erhöhen und / oder die Abzüge für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Ausbildung um 25% zu erhöhen.
Chur, 6. Dezember 2007
Name: Cavigelli, Bucher-Brini, Koch, Arquint, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Blumenthal, Bondolfi, Butzerin, Caduff, Cahannes Renggli, Candinas (Rabius), Casty, Casutt, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dermont, Fasani, Federspiel, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Jaag, Jäger, Kleis-Kümin, Kollegger, Loepfe, Menge, Meyer Persili (Chur), Michel, Niederer, Noi-Togni, Parpan, Peyer, Pfenninger, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Righetti, Rizzi, Sax, Tenchio, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Zanetti, Brunold, Caluori, Candinas (Disentis), Cattaneo, Engler, Hauser, Mainetti
Session: 06.12.2007
Vorstoss: dt Auftrag