Entscheidend für eine professionelle und zielgerichtete Sozialarbeit sind, neben gut ausgebildeten, erfahrenen und motivierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die Anzahl und die Komplexität der Fälle, die eine Fachperson zu bearbeiten hat. Die Anforderungen und die Ansprüche an die Sozialarbeit sind in den letzten Jahren eher gestiegen. Auch in Graubünden haben die Fälle zudem spürbar zugenommen.
In verschiedenen Kantonen werden aktuell die Effizienz aber auch der mögliche Missbrauch im Bereich der Sozialhilfe stark diskutiert. Die Stadt Bern beispielsweise will die Kontrollen amtsintern ausbauen und dafür das Personal aufstocken. Die Anzahl Fälle (Dossiers) pro Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter soll 80 nicht übersteigen. Sonst seien intensivere Kontrollen und Abklärungen nicht möglich. In der Stadt Zürich kommen auf einen Sozialarbeiter rund 150 Fälle, also beinahe die doppelte Anzahl als in Bern. Die dort neu angestellten Sozialinspektoren haben bei 8450 Sozialhilfefällen in 21 von 100 auf Sozialmissbrauch verdächtigen Fällen, einen Missbrauch bestätigen können. Man schätzt dass die Missbrauchsquote in der Stadt Zürich etwa 4-5% beträgt.
In diesem Zusammenhang möchten die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen stellen:
1. Wie viele Klientinnen oder Klienten muss im Kanton Graubünden eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter bei den sozialen Regionaldiensten betreuen? Wie hat sich die Zahl der betreuten Klienten und Klientinnen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?
2. Ist die Anzahl der Sozialarbeiter und Sachbearbeiter derzeit genügend hoch, um die Beziehenden von Sozialhilfe auch kreativ zu betreuen und sie zusammen mit anderen allenfalls involvierten Stellen (möglichen Arbeitgebern, RAF, IV, Case-Managern, Ärzteschaft usw.) auf einem nachhaltigen Weg zur Reintegration und in die Selbständigkeit zu begleiten?
3. Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob man allenfalls mit mehr ausgebildetem Fachpersonal zu effizienteren und längerfristig sogar zu kostengünstigeren Lösungen kommen könnte?
4. Wie hoch waren in den letzten Jahren bei den regionalen Sozialdiensten die Personalfluktuation und die längeren krankheitsbedingten Absenzen?
5. Wie hoch schätzt die Regierung die Missbrauchsquote im Kanton Graubünden ein?
6. Prüft die Regierung die Möglichkeit, evtl. zusammen mit den Gemeinden auch in Graubünden Sozialinspektoren einzustellen? Falls ja, bis wann gedenkt sie dies zu realisieren? Falls nein, worin liegen ihre Bedenken?
Chur, 11. Februar 2008
Name: Trepp, Jäger, Baselgia-Brunner, Arquint, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Locher Benguerel, Monigatti
Session: 11.02.2008
Vorstoss: dt Anfrage