In den Diskussionen um die Berechtigung zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung wird oft auf mögliche Missbräuche hingewiesen. Dieser einseitige Fokus lässt vergessen, dass nach wie vor die überwiegende Zahl von GesuchstellerInnen keine Missbrauchsabsichten hegt, sondern aus psychischen oder physischen Gründen einen Anspruch für Rentenleistungen abklären lässt.
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass in einem Schadensfall eine betroffene Person durch eine Krankentaggeldversicherung während zweier Jahre den Lohnausfall gedeckt hat. Spätestens dann sollten die Leistungen der IV eintreten.
In der Realität sieht dies leider oft anders aus. Die Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch, oder die Lohnfortzahlung dauert keine zwei Jahre. Auch im Idealfall traf es leider bisher oft nicht zu, dass die IV mit ihren Abklärungen und einer allfälligen Rentenzusprache schon bereit war, wenn die betroffene Person auf Leistungen angewiesen wäre. Es entstand eine mehr oder weniger lang dauernde Leistungslücke, die zu oft nur mit Leistungen der Sozialhilfe gedeckt werden konnte. Auch 24 Monate nach dem Schadenfall lag oft kein IV-Entscheid vor. Bestenfalls wurde ein provisorischer Entscheid mitgeteilt. Auch ohne Einsprache dagegen dauerte es nochmals mehrere Monate, bis endlich die ersten Leistungen eintrafen, obwohl die betroffene Person bezugsberechtigt war. Von der Möglichkeit, Vorschussleistungen zu sprechen, wurde offenbar sehr selten Gebrauch gemacht.
Für alle Beteiligten effizienter, unbürokratischer und für die Betroffenen in einer ohnehin schon schwierigen Situation viel weniger belastend wäre es, wenn die IV schneller – und trotzdem fundiert und gründlich abgeklärt – zu einem Entscheid kommen könnte. Mit der 5. IV-Revision sollten auch die entsprechenden Instrumente geschaffen worden sein.
Die Unterzeichneten fragen deshalb die Regierung an:
1. Wie lange dauert durchschnittlich die Abklärung eines einzelnen Gesuchs in den vergangenen zwei Jahren, aufgeschlüsselt nach ganzer Rente, halber Rente und Viertelsrente?
2. Welche Akteure verursachen welche Verzögerungen?
3. Was wird unternommen, um nun mit den Bestimmungen der 5. IV-Revision Rentengesuche zügig und trotzdem seriös abklären zu können?
4. Welches ist die Zielfrist, in welcher ein Rentengesuch abschliessend beurteilt werden soll?
5. Verfügen die zuständigen Stellen über genügend Ressourcen, um die gesteckten Ziele tatsächlich auch zu erreichen?
6. Sind die zuständigen Stellen bereit, mehr Vorschussleistungen zuzusprechen, wenn sich abzeichnet, dass die Zielfrist im konkreten Fall nicht eingehalten werden kann?
7. Was geschieht mit den Gesuchen, die noch nach „altem“ System eingereicht wurden?
8. Ist die Regierung bereit, mit weiteren konkreten Massnahmen dafür zu sorgen, dass ein Verfahrenslauf inklusive definitivem Leistungszuspruch nach Ablauf der Wartefrist von 1 Jahr tatsächlich erledigt ist?
Chur, 21. April 2008
Name: Peyer, Baselgia-Brunner, Trepp, Arquint, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 21.04.2008
Vorstoss: dt Anfrage