Das neue Bundesrecht verpflichtet die Kantone ab 2010 die Zusammensetzung, Zuständigkeit und Funktion der Vormundschaftsbehörden neu anzupassen. Dadurch werden an diese Behörden Minimalanforderungen gestellt. Die künftige Grösse und deren Besetzung ist mit einer Fachbehörde zu vergleichen und bedingt ein Einzugsgebiet von mindestens 15’000-20'000 Einwohnern. In einer für die Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden erstellten Studie spricht man sogar von einem Einzugsgebiet von 50'000 bis 100'000 Einwohnern. Die VB soll 9 bis 12 Mitglieder zählen. Die Mitglieder müssen sich aus folgenden Berufsdisziplinen zusammensetzen: Recht, Geriatrie, Kinder- und Erwachsenpsychiatrie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Bildungswesen, Finanz- und Rechnungswesen (Treuhand/Vermögensverwaltung), und interkulturelle Kompetenz. Mit diesen Anforderungen werden die Kosten des Vormundschaftswesens erheblich steigen. Wir haben im Zuge der Sparübungen den Kreisen im Jahre 2003 für Aufwendungen für das Vormundschaftswesen die Kantonsbeiträge gestrichen. Das war eine B2-Massnahme. Nach diesem Schritt haben einige Kreise die Amtsvormundschaften neu organisiert. Die fünf Kreise der Surselva verfügen ab 2007 über eine einzige Amtsvormundschaft sowie einer einzigen VB. Dadurch konnten aber die Kosten für die Kreise nicht reduziert werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesrechts muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten mit dieser professionellen Besetzung wieder massiv steigen werden. Auch ist es fraglich, ob in allen Regionen überhaupt noch in dieser Form Mandatsträger gefunden werden. Dank Schulung und Beratung der Behörden konnte die Qualität des Vormundschaftswesens in den letzten Jahren gesteigert werden. Unser Kanton verfügt heute über ein funktionierendes, auf unseren Kanton abgestimmtes Vormundschaftswesen. Entwicklungen zu einem überdimensionierten und hoch spezialisierten Vormundschaftswesen - wie es der Bund verlangt - sind durch die Bundesparlamentarier und die Regierung zu stoppen.
Ist die Regierung bereit, die Bundesparlamentarier auf diese kritischen Punkte aufmerksam zu machen.
Die Regierung wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Wie und zu welchem Zeitpunkt werden die Vormundschaftsbehörden orientiert und wie sieht der Zeitplan aus ?
2. Ist eine Besetzung der Vormundschaftsbehörden möglich, auch wenn das Präsidium nicht von einem Juristen wahrgenommen wird, nur mit einem Juristen als Behördemitglied denkbar?
3. Wie gross werden in Zukunft die Einzugsgebiete der VB in Graubünden sein (Anzahl Einwohnern) und wer wird die Kosten tragen?
4. Welche Massnahmen sieht die Regierung, um eine Kostensteigerung zu verhindern?
5. Auf welcher Ebene gedenkt die Regierung die Fachbehörden zu organisieren?
Chur, 22. April 2008
Name: Caviezel (Pitasch), Hardegger, Zanetti, Arquint, Augustin, Barandun, Berther (Disentis), Bezzola (Zernez), Bischoff, Blumenthal, Brandenburger, Brüesch, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Caduff, Candinas, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casutt (Falera), Cavigelli, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Fasani, Feltscher, Florin-Caluori, Geisseler, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Keller, Kessler, Krättli-Lori, Kunz (Chur), Märchy-Michel, Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Möhr, Nick, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Peer, Perl, Pfäffli, Pfister, Plozza, Ratti, Rizzi, Stoffel, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Tuor, Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Casutt-Derungs (Falera), Engler, Foffa, Furrer-Cabalzar, Kunz (Fläsch)
Session: 22.04.2008
Vorstoss: dt Anfrage