Im Kanton erteilen verschiedene Schulen der Sekundarstufe II Romanisch- und Italienischunterricht. Dieser verursacht im Vergleich mit anderen Schulen Mehrkosten, die durch die Kantonspauschale pro Schüler nicht berücksichtigt werden. Die Pauschale ist für alle betreffenden Schulen gleich hoch, unabhängig davon, ob Romanisch und Italienisch unterrichtet wird oder nicht.
Sinkende Schülerzahlen und Kostendruck drängen die Schulen dazu, den Romanisch- und Italienischunterricht abzubauen. Er droht, den Sparanstrengungen zum Opfer zu fallen.
Dies bringt vor allem für die Ausbildung künftiger Lehrpersonen grosse Probleme, denn an der PH wird eine genügend hohe Sprachkompetenz vorausgesetzt und nur noch didaktischer Unterricht erteilt. Würde in Zukunft aber die Ausbildung in Romanisch und Italienisch statt mit der Matura bereits mit der 9. Klasse abgeschlossen, so wären genügende Vorkenntnisse im Romanischen immer weniger gegeben.
So droht zukünftig ein Mangel an romanischen Lehrpersonen. Ohne eine Lehrerschaft mit hoher Sprachkompetenz ist die romanische Volksschule aber gefährdet. Aus diesem Grund sind Massnahmen zur Aufrechterhaltung von romanischem und italienischem Unterricht (unter anderem auch für die Matura Bilingua) erforderlich.
Gemäss Bundesverfassung und kantonaler Verfassung unterstützen Bund und Kanton Massnahmen, um die romanische und die italienische Sprache zu erhalten und zu fördern. Der Sprachenartikel ruft nun nach der entsprechenden Umsetzung auch in der Sekundarstufe II.
Es wäre gerechter und unserer Minderheitensprachen dienlich, wenn die effektiven Mehrkosten für Romanisch und Italienisch den Schulen vom Kanton separat entschädigt würden. Damit könnte, was den Sprachenunterricht anbelangt, der Stand gewährleistet werden, welcher vor Jahren am Lehrerseminar bestand. Die Schulen würden dadurch keinen wirtschaftlichen Profit erzielen, sondern wären besser in der Lage, den sprachpolitisch geforderten Romanisch- und Italienischunterricht anzubieten.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung deshalb, so bald als möglich Vorschläge für gesetzliche Anpassungen für eine aufwandbasierte Finanzierung des Romanisch- und Italienischunterrichts in der Sekundarstufe II vorzulegen, welche der besonderen Förderabsicht gemäss Sprachgesetz gerecht werden und dazu beitragen, dessen Durchführung im Schulalltag zu stützen.
Chur, 23. April 2008
Name: Bezzola (Samedan), Berther (Disentis), Baselgia-Brunner, Arquint, Bezzola (Zernez), Bischoff, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Candinas, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Conrad, Darms-Landolt, Fallet, Fasani, Giovanoli, Hartmann (Champfèr), Jäger, Jenny, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters-Dorf), Noi-Togni, Parolini, Peer, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfister, Portner, Ragettli, Thomann, Toschini, Troncana-Sauer, Wettstein, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 23.04.2008
Vorstoss: dt Auftrag