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Session: 10.06.2008
In den letzten Jahren haben Kriminalität und Aggressivität, besonders bei Jugendlichen, in unserem Land wie auch in unserem Kanton zweifellos eine enorme Zunahme erfahren. Auch in der Öffentlichkeit und in der Schule sind insbesondere die Anzahl der Körperverletzungen und der Drohungen beträchtlich gestiegen. Es fehlt an Respekt und Schutz des Lebens und der Unversehrtheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Verletzungen und Drohungen scheinen auch im Bildungsbereich immer mehr an der Tagesordnung zu sein. Wir gelangen deshalb mit folgenden Fragen an die Bündner
Regierung:

1. Gibt es in unserem Kanton eine systematische Statistik über die Körperverletzungen und Tötungsdelikte der letzten
10 Jahre, verteilt auf die verschiedenen Sachgebiete wie Öffentlichkeit, Schule, Haushalt etc.?

2. Welche Schlussfolgerungen kann man über die Entwicklung, die Schwere sowie die Gründe der Delikte und die Herkunft der Täter ziehen?

3. Welche Massnahmen wurden eingesetzt oder sind vorgesehen, um die Entwicklung dieses Phänomens zu beurteilen und um die Schäden oder eine Verschärfung in Zukunft zu verhindern?

4. Welche Vorkehrungen wurden gegenüber den erwachsenen, den minderjährigen und den ausländischen Aggressoren ergriffen?

5. Wie versucht man jene Personen zu schützen, die besonders gefährdet sind (Betagte, Kinder, Lehrer, Amtspersonen etc.)?

Chur, 10. Juni 2008

Name: Righetti, Keller, Pedrini (Roveredo), Augustin, Bondolfi, Cahannes Renggli, Dermont, Fallet, Kleis-Kümin, Parpan, Plozza, Portner, Quinter, Tenchio, Toschini, Tuor, Luzio, Pedrini (Soazza)

Session: 10.06.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

1. Die kantonale Kriminalstatistik gibt lediglich Auskunft über die Anzahl der Delikte gegen Leib und Leben wie Körperverletzungen oder Tötungen sowie über die ermittelte Täterschaft. Statistisch kann auch die Kriminalitätsbelastung der Gemeinden dargestellt werden. Die Kriminalstatistik erfasst dabei die Straftaten gemäss ihrer gesetzlichen Qualifikation, womit weder auf die individuelle Schwere einer Straftat eingegangen wird, noch auf die spezifische Tatörtlichkeit. Darüber gibt nur der einzelne Fall selber Auskunft. Eine Ausnahme bilden die Straftaten in Ehe- und Partnerschaft, wo sich der Tatbestand auf häusliche bzw. familiäre Verhältnisse bezieht.

2. Die Anzahl der Gewaltdelikte (insbesondere die vorsätzlichen Delikte gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die sexuelle Integrität) nahm in den vergangenen zwölf Jahren zu. 2007 verzeichnete man mehr als doppelt so viele Gewaltdelikte wie noch 1996. Die Schwere der Delikte ist statistisch nicht erfasst. Punktuell stellt jedoch die Kantonspolizei eine Zunahme der Intensität der Gewaltanwendung fest. Der Anteil ausländischer Täter an der ermittelten Täterschaft beträgt bei den Gewaltdelikten auch im langjährigen Vergleich etwa einen Drittel. Für alle Delikte beläuft sich der Anteil ausländischer Täter auf knapp über 50 Prozent.

3. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) startete – im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im Jahre 1999 die Kampagne „Gemeinsam gegen Gewalt“. Deren Ziel war es, möglichst viele Kinder und Jugendliche als Opfer oder Täter vor den Folgen von Gewalt zu schützen, indem auf die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule, Erzieherinnen und Erziehern sowie der Polizei hingewiesen wurde. 2006 beauftragte die KKJPD die SKP, einen Massnahmenplan „Jugend und Gewalt“ zu erarbeiten, mit dem die Öffentlichkeit über die Problematik vermehrt sensibilisiert werden soll.

4. Die ermittelte Täterschaft wird der Strafjustiz zugeführt, in deren Kompetenz die Aussprechung von Strafen und Massnahmen gemäss Strafgesetzbuch liegt.

5. Es bestehen keine generellen Massnahmen, bestimmte Bevölkerungsgruppen vor Gewaltdelikten zu schützen. Dies erfolgt situationsbezogen, wenn sich eine bestimmte Bedrohung manifestiert. Die Fachstelle Prävention der Kantonspolizei leistet generell und auf Anfrage hin Beratungsdienste. Gleichzeitig setzt sie auch die Kampagnen der SKP um.

Das Strafgesetzbuch trägt zudem gewissen besonders exponierten Bevölkerungsgruppen Rechnung, indem beispielsweise Körperverletzungen, die an Kindern oder wehrlosen Personen begangen werden, härter bestraft werden. Gleiches gilt für Delikte in Lebensgemeinschaften, die von Amtes wegen und nicht erst auf Strafantrag hin verfolgt werden, oder indem das Strafgesetzbuch Taten gegen Behörden und Beamte speziell unter Strafe stellt.

Datum: 11. September 2008