Gemäss Art. 20 der Polizeiverordnung vom 21. Juni 2005 (PolV; BR 613.100) bestimmt die Regierung die Voraussetzungen über die Aufnahme als Aspirantinnen oder Aspiranten in eine Polizeischule sowie das Rekrutierungsverfahren für die Bündner Kantonspolizei. Mittels eines Regierungsbeschlusses vom 21. Juni 2005 ist bestimmt worden, dass als Anforderung für den Polizeidienst das Schweizer Bürgerrecht verlangt wird.
Seit einigen Jahren gibt es Kantone, welche für die Aufnahme in ihre Kantonspolizeikorps das Schweizer Bürgerrecht nicht mehr zwingend vorsehen. Im Kanton Jura werden Personen mit ausländischer Herkunft zum Polizeidienst zugelassen, falls die über die Niederlassungsbewilligung C verfügen. Der Kanton Basel-Stadt ermöglicht Ausländerinnen und Ausländern die Aufnahme in den Polizeidienst, sofern sie die „nötige Beziehungsnähe aufweisen“. In der Praxis ist dies für Personen möglich, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, seit fünf bis zehn Jahren im Kanton wohnhaft sind, die Ortsprache sprechen, Ortskenntnisse haben und integriert sind. Im Kanton Schwyz können Nicht-Schweizerinnen und Nicht-Schweizer seit 2001 die polizeiliche Ausbildung absolvieren, falls sie „assimiliert“ sind. Im Kanton Genf können sich ausländische Kandidatinnen und Kandidaten für die Polizeischule bewerben.
Auch bei einzelnen städtischen Polizeikorps werden Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C in den Polizeidienst aufgenommen. Nachdem der Churer Gemeinderat am 13. September 2007 einen entsprechenden Vorstoss überwiesen hat, stehen die für die Stadtpolizei Chur reservierten Ausbildungsplätze an der Ostschweizer Polizeischule in Amriswil grundsätzlich auch für Aspirantinnen oder Aspiranten mit Niederlassungsbewilligung C offen.
Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen im Integrationsbereich liegt es durchaus im Interesse der Polizei, über Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund zu verfügen. Letztlich geht es primär darum, unabhängig von der Staatsbürgerschaft die geeignetsten Personen für den Polizeidienst rekrutieren zu können. Nachdem kürzlich schon die Militärdiensttauglichkeit als Aufnahmekriterium für die Kantonspolizei gestrichen worden ist, ersuchen die Unterzeichnenden die Regierung folgende Frage zu beantworten:
Ist die Regierung bereit, den genannten Beschluss vom 21. Juni 2005 auch insofern zu modifizieren, dass zukünftig geeignete Bewerberinnen oder Bewerber mit Niederlassungsbewilligung C in den kantonalen Polizeidienst aufgenommen werden können?
Chur, 29. August 2008
Jäger, Hartmann (Chur), Meyer Persili (Chur), Arquint, Baselgia-Brunner, Brüesch, Candinas, Claus, Feltscher, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Kessler, Kollegger, Kunz, Menge, Nick, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Sax, Thöny, Trepp, Wettstein, Fischer, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel, Mainetti
Session: 29.08.2008
Vorstoss: dt Anfrage