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Session: 21.10.2008
Die Konzentration des Treibhausgases CO2 ist in den letzten 50 Jahren um 20 Prozent angestiegen. Die von Menschen gemachte Zunahme an Treibhausgasen führt zu einer globalen Erwärmung. Für die kommenden 100 Jahre sagen die Klimamodelle einen weiteren erheblichen globalen Temperaturanstieg voraus. Weil sich die Wirkung zeitverzögert entfacht und das CO2 nur langsam abgebaut wird, ist die bereits verursachte Klimaänderung über Generationen hinweg nicht korrigierbar. Emissionsreduktionen können die erwartete Erwärmung dämpfen oder im Laufe dieses Jahrhunderts stoppen. Sofortige Massnahmen sind jedoch unerlässlich.

Die Folgen wie Dürre und Überschwemmungen werden immense Kosten verursachen. Schätzungen der Schadens- und Anpassungskosten weisen eine Grössenordnung von 5-20 Prozent des weltweiten BIP aus. Die Kosten zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen hingegen liegen um ein Mehrfaches darunter und werden mit rund 1 Prozent des weltweiten BIP angegeben.

Bund und Kantone haben die Sachlage erkannt und beschlossen, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Verschiedenste Massnahmenpakete sind hierzu bereits verabschiedet worden oder stehen in Diskussion.

Ein Aspekt wurde bis jetzt allerdings kaum betrachtet: Durch kantonale Gesetze und Verordnungen wird teilweise – direkt und indirekt – der Ausstoss von CO2 gefördert oder sogar subventioniert. Die Akademie der Wissenschaften Schweiz macht in Ihrer „Denk-Schrift Energie“ aus dem Jahre 2007 darauf aufmerksam und fordert „die Aufhebung von Gesetzen und Subventionen, welche den Treibhausgasausstoss fördern“ (S. 29). Es ist wahrscheinlich, dass auch im Kanton Graubünden derartige Gesetze und Verordnungen bestehen.

Falls tatsächlich solche Bestimmungen bestehen, wäre das nicht mehr zeitgemäss und würde den Klimazielen widersprechen. Es ist absurd, wenn die öffentliche Hand einerseits den CO2-Ausstoss einschränkt und andererseits subventioniert.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf:

1. die kantonalen Gesetze und Verordnungen auf Bestimmungen, die den CO2-Austoss fördern, zu überprüfen und aufzulisten;

2. Vorschläge zu deren Anpassung auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.


Chur, 21. Oktober 2008

Thöny, Feltscher, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Bezzola (Samedan), Buchli, Candinas (Rabius), Cavigelli, Clavadetscher, Dermont, Frigg, Giovanoli, Jäger, Jenny, Kleis-Kümin, Kollegger, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Niederer, Perl, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Rizzi, Toschini, Trepp, Furrer-Cabalzar, Grendelmeier, Hartmann (Küblis), Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 21.10.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Auch in unserem Kanton macht CO2 weitaus den grössten Teil der abgegebenen Treibhausgase aus. Bei sehr vielen menschlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wird fossile Energie verbraucht und CO2 ausgestossen. Gemäss dem vom Amt für Natur und Umwelt für das Jahr 2006 erstellten Emissionskataster für Schadstoffe sowie CO2 beträgt im Kanton Graubünden der Ausstoss von CO2 in die Umwelt etwa 2 Mio. Tonnen pro Jahr. Davon stammen rund 30 % von den Heizungen von Wohnbauten, rund 21 % vom Verkehr, rund 48 % aus industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie rund 1 % aus der Land- und Forstwirtschaft. Der grösste Teil des von Industrie und Gewerbe verursachten CO2-Ausstosses entfällt auf ganz wenige Betriebe wie das Zementwerk der Holcim, die KVA Trimmis (deren CO2-Ausstoss gilt zur Hälfte als biogen und zählt nicht für die Bilanzierung) sowie verschiedene weitere Quellen wie z.B. Asphaltmischwerke.

Im Kanton Graubünden gibt es in der Beurteilung der Regierung keine Gesetze und Verordnungen, welche direkt den CO2-Ausstoss fördern, indem sie z.B. Beiträge zur Verbilligung von Treibstoffen vorsehen. Hingegen bestehen verschiedene Gesetze und Verordnungen, in denen Massnahmen vorgesehen sind, die indirekt zu einem höheren CO2-Ausstoss führen oder zumindest führen können.

Die verschiedenen Gesetze und Verordnungen, die den CO2-Ausstoss indirekt erhöhen oder erhöhen können, haben ganz unterschiedliche Zielsetzungen. Der möglicherweise erhöhte CO2-Ausstoss ist dabei lediglich ein unerwünschter Nebeneffekt. Diesem soll nach Meinung der Regierung nicht durch die Anpassung der Vorschriften, die mit einer ganz anderen Zielsetzung erlassen wurden, begegnet werden, sondern durch Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie durch Anreize für Verhalten, welche den CO2-Ausstoss reduzieren.

Im Kanton Graubünden sind in der kantonalen Energiegesetzgebung Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz vorgesehen. Der Kanton fördert solche Massnahmen an bestehenden Bauten und haustechnischen Anlagen. Weiter kann der Kanton Massnahmen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern fördern. Für kantonseigene und vom Kanton subventionierte Bauten und Anlagen gelten besonders strenge Anforderungen an die Energieeffizienz. Das kantonale Recht enthält auch Anreize zur Reduktion des durch den Verkehr verursachten CO2-Ausstosses. So sieht das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 11. Juni 2008 (Inkrafttreten am 1. Januar 2009) für emissionsarme Motorfahrzeuge mit herkömmlichen oder alternativen Antriebssystemen eine Ermässigung der Verkehrssteuer von 60 bis 80 Prozent vor.

Aus diesen Gründen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den Auftrag abzulehnen.

7. Januar 2009