Die SP-Fraktion ist erstaunt über den plötzlichen Wechsel der Zweckbestimmung des Ausreisezentrums Flüeli und über die überstürzte Übersiedlung der dortigen Bewohner in die Containersiedlung Waldau bei Landquart. Von der Regierung wurde bisher klar kommuniziert, dass es sich beim Flüeli ausschliesslich um ein Ausreisezentrum handle.
Die SP ist über die menschenverachtende, unseres Rechtsstaates unwürdige Hausordnung der Containersiedlung erschüttert. Darin werden Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit verletzt. Die Wächter von Waldau behaupten, dass es ein kreisamtliches Verbot gebe, die Siedlung zu betreten. Weder wurde jemals ein kreisamtliches Verbot verfügt, noch öffentlich ausgeschrieben, noch ist irgendwo in der Waldau eine Tafel aufgestellt, die das Betreten des Grundstückes verbietet.
Bei den Bewohnern dieses Zentrums handelt es sich um Menschen, die unsere Behörden aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, in ihr Heimatland zurückzuschaffen. Sie haben jedoch ein verfassungsmässiges Recht auf Nothilfe und medizinische Versorgung. Die Hausordnung befiehlt, dass die Bewohner ihre Container um 8h mit ihrer ganzen Habe zu verlassen haben und erst um 17h wieder einrücken dürfen. Für ihren ganzen Lebensunterhalt inklusive Essen erhalten sie 7Fr 30 Rappen pro Tag. Treffen sie später ein, erhalten sie keine Unterstützung mehr. Dieses Regime muss als schikanös bezeichnet werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich einige grundsätzliche Fragen.
1. Wurde die Gemeinde Valzeina über den Wechsel der Zweckbestimmung des Flüeli zu einem Durchgangszentrum vorgängig orientiert und in die Entscheidung miteinbezogen?
2. Wie können die zukünftigen Bewohner des Flüeli ihre Möglichkeiten bezüglich Arbeit und Schulung allfälliger sich dort befindenden Kinder wahrnehmen?
3. Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf die Gemeinde Valzeina zu? Werden diese vom Kanton übernommen?
4. Wo werden oder sollen sich die Bewohner der Containersiedlung Waldau tagsüber während des kommenden Winters aufhalten?
5. Weshalb können die bisherigen Bewohner des Flüeli nicht dort belassen werden, bis das Haus ausgelastet ist?
6. Wie können sie eine notwendige, allenfalls auch notfallmässig medizinische Behandlung erhalten, wenn lediglich eine nichtmedizinische Person im entfernten Flüeli darüber entscheiden kann, ob eine solche notwendig ist oder nicht? Wer übernimmt die Verantwortung für medizinische Zwischenfälle?
7. In der Presse wurde von der Fremdenpolizei angedeutet, dass die Hausordnung eventuell angepasst würde. Falls dem so ist, welche Anpassungen sind geplant?
8. Ist die Regierung bereit dafür zu sorgen, dass die Bewohner der Waldau auch im Winter tagsüber die Möglichkeit haben sich in geheizten Räumen aufzuhalten und Tnicht gezwungen sind mit ihrer gesamten Habe jeden Tag aufs Neue im Freien und in der Kälte umherzuwandern?
Chur, 22. Oktober 2008
Trepp, Bucher-Brini, Thöny, Arquint, Baselgia-Brunner, Frigg, Gartmann-Albin, Jäger, Menge, Meyer-Persili (Chur), Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Locher Benguerel, Michel (Chur)
Session: 22.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage