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Session: 09.12.2008
Ausgangslage:
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und der Gesundheitsdirektorenkonferenz hat Oncosuisse das Nationale Krebsprogramm für die Schweiz 2005 – 2010 entwickelt. Eine der Zielsetzungen ist, die Krebsfrüherkennung zu verbessern. Durch Früherkennungstests soll ein Tumor vor dem Auftreten von Symptomen erkannt werden. Mammografie im Rahmen eines qualitätskontrollierten Mammografie–Screening–Programms gehört zu einer der am besten erforschten bevölkerungsbezogenen Früherkennungsuntersuchungen. Die möglichst frühe Entdeckung von bösartigen Veränderungen im Brustgewebe der Frauen erlaubt weniger belastende Behandlungen und verbessert die Chancen auf Heilung. Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie kann die relative Sterblichkeit bei der Zielgruppe, d.h. Frauen zwischen 50 und 70 Jahren um ca. 20% senken. Der Brustkrebs stellt mit über 1400 Todesfällen pro Jahr ein wesentliches Problem der öffentlichen Gesundheit dar.

Die Reduktion der Sterblichkeitsrate ist jedoch nicht einziges Kriterium zur Beurteilung der Wirksamkeit eines solchen Programmes. Die Reduktion des Anteils fortgeschrittener Tumore und damit Verhinderung von ausgedehnten Operationen, intensiveren Chemotherapien und ausgedehnteren Bestrahlungen sind ebenfalls erwünschte Effekte.

Im Jahre 1999 hat der Bundesrat die Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie verabschiedet und seit 1. Juli 1999 sind Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Mammografie–Screening in der Grundversicherung kassenpflichtig. Sie sind an entsprechende Qualitätsanforderungen gebunden. Mit Änderung der Verordnung des Eidg. Dep. Inneren (EDI) über Leistungen in der oblig. Krankenpflegeversicherung vom 21. Nov. 2007 wurde die Leistungspflicht zwar verlängert, jedoch nicht definitiv, sondern nur um zwei Jahre - d.h. bis 31.12.2009. Gleichzeitig forderte das EDI die Kantone jedoch auf, solche qualitätskontrollierte Programme einzuführen.

Bereits in mehreren Kantonen der Schweiz, insbesondere in der Romandie, sind seit einigen Jahren Vorsorgeprogramme zur Früherfassung von Brustkrebserkrankungen eingeführt worden. Zurzeit haben Frauen in der Ostschweiz – mit Ausnahme vom Kt. St. Gallen ab 2009 – noch keinen Zugang zu solchen Programmen. Sie werden auf eigene Nachfrage oder Empfehlung ihres Hausarztes oder Gynäkologen zu einer Mammografie überwiesen. Dieses so genannte opportunistische Screening muss von den Krankenkassen nur dann vergütet werden, wenn eine Brustkrebserkrankung bei Mutter, Tochter oder Schwester aufgetreten ist.

Im Sinne der eigenverantwortlichen Vorsorge und der Chancengleichheit sollten auch in Graubünden alle Frauen der Altersgruppe 50 – 70 Jahren von den Vorteilen der medizinischen systematischen Vorsorge profitieren können, unabhängig von der familiären Vorbelastung, ihrem Wohnort und ihrer finanziellen Situation.

Auftrag:
Die Unterzeichneten laden deshalb die Regierung ein, ein qualitätskontrolliertes Brustkrebsvorsorgeprogramm für den Kanton Graubünden zu entwickeln und umzusetzen.

Chur, 9. Dezember 2008

Mani-Heldstab, Bühler-Flury, Darms-Landolt, Barandun, Berther (Disentis), Bezzola (Zernez), Bischoff, Bleiker, Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bundi, Butzerin, Cahannes Renggli, Campell, Casparis-Nigg, Castelberg-Fleischhauer, Casutt, Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christoffel-Casty, Dudli, Fasani, Federspiel, Felix, Feltscher, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Hasler, Heinz, Jaag, Jeker, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Kunz (Chur), Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Möhr, Nigg, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Pedrini, Perl, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Pfister, Plozza, Portner, Ragettli, Ratti, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thöny, Troncana-Sauer, Valär, Zanetti, Caluori, Cattaneo, Clalüna, Engler, Furrer-Cabalzar, Hartmann (Küblis), Hauser, Jecklin-Jegen, Kunz (Fläsch), Märchy-Caduff (Domat/Ems), Michel (Chur), Patt

Session: 09.12.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Vorsorgemammographien im Rahmen von qualitätskontrollierten Reihenuntersuchungen, das sogenannte MammographieScreening, werden für Frauen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren empfohlen, weil dann das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, am höchsten ist.

Gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung sind Vorsorgemammographien bei Frauen zwischen 50 und 70 Jahren durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu vergüten, wenn sie im Rahmen von qualitätskontrollierten kantonalen Programmen stattfinden. Die Krankenversicherer haben die direkten Kosten für die technische Leistung der Mammographie sowie die ärztliche Leistung der Befundung zu übernehmen. Die Kantone haben die nicht von den Krankenkassen getragenen Kosten für Programmlogistik, Qualitätsmanagement und Wirksamkeitskontrolle des Gesamtprogramms zu finanzieren. Der Bundesrat hat die bis 31. Dezember 2007 befristete Leistungspflicht der Krankenversicherer für die im Rahmen von kantonalen Programmen durchgeführte Screening-Mammographie am 21. November 2007 bis Ende 2009 verlängert. Während dieser Zeit sollen die Qualitätsvorgaben durch den Bund angepasst werden. Der Bund hat die Kantone aufgerufen, Mammographie-Screening-Programme einzuführen. Er hat damit zu erkennen gegeben, dass die Kostenübernahme für die Screening-Mammographie durch die Krankenversicherer auch nach 2009 weiterhin vorgesehen ist.

Sowohl die Qualität der Aufnahmen als auch die Qualität der Befunde hängen sehr stark von der spezifischen Erfahrung des medizinisch technischen Personals und besonders der Erfahrung des Radiologen oder der Radiologin ab. Hierbei spielt die Übung durch eine möglichst hohe Anzahl regelmässig gelesener Mammographien eine zentrale Rolle. Die Qualitätsvorgaben der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie an die Ärzte und Ärztinnen, die Mammographien durchführen und lesen, tragen diesem Aspekt Rechnung.

Die Regierung hat in der Fragestunde der Dezembersession 2007 festgehalten, dass sie bereit ist, die Frage der Einführung eines Mammographie-Screening-Programms in Graubünden gestützt auf die aktuell vorliegenden Erkenntnisse zu prüfen.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass Brustkrebsfrüherkennung durch Mammographie eines der wenigen Krebsfrüherkennungsverfahren ist, welche die Sterblichkeit nachweislich senken können. Voraussetzung ist, dass die Mammographie im Rahmen von durchgehend organisierten, qualitätsgesicherten Screening-Programmen erfolgt. Das Gesundheitsamt hat entsprechend die konzeptionellen Arbeiten für die Einführung des Mammographie-Screenings in Zusammenarbeit mit der Krebsliga Graubünden und dem Kantonsspital Graubünden aufgenommen. Die Regierung wird dem Grossen Rat die Bereitstellung der für die Durchführung des Mammographie-Screening-Programms notwendigen Mittel je nach Fortschreiten der Arbeiten im Budget 2010 oder allenfalls im Rahmen eines Nachtragskreditgesuches für das laufende Jahr beantragen. Die einmaligen Kosten sind auf 200'000 – 500'000 Franken zu veranschlagen, die wiederkehrenden Kosten auf 300'000 – 400'000 Franken pro Jahr. Genauere Angaben sind erst nach erfolgter Ausschreibung des Auftrages für den Aufbau und Betrieb des Mammographie-Screening-Programms für den Kanton möglich.

Die Regierung beantragt, den Auftrag zu überweisen.

Datum: 18. März 2009