Navigation

Inhaltsbereich

Session: 11.12.2008

Werden die Löhne und Einkommen an die Inflation angepasst, steigen diese nominal. Aufgrund dieser nominalen Einkommenserhöhung geraten die Steuerzahler in eine höhere Steuerprogression, was real zu einer höheren Steuerlast führt. Dieser Vorgang wird als kalte Progression bezeichnet: Obschon die Steuerzahler nominal nicht mehr Geld in der Tasche haben, müssen sie mehr Steuern bezahlen, womit sich ihre Einkommensbasis schmälert. Diese Steuererhöhung trifft alle Einkommensschichten.

Nach Art. 4 des Steuergesetzes wird die kalte Progression erst dann ausgeglichen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise im Juli eines Kalenderjahres vom Stand Ende Dezember 2005 um zehn Prozent oder ein Mehrfaches davon abweicht. Nach Auffassung der Unterzeichneten sind zehn Prozent Unterschied zu viel. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, unter Berücksichtigung der Praktikabilität der Steuererhebung Art. 4 StG dergestalt neu zu fassen und dem Grossen Rat als Gesetzesänderung vorzulegen, dass die Anpassung an die Teuerung rascher erfolgt. Nach Auffassung der Unterzeichneten sollte eine Anpassung erfolgen, wenn der Unterschied zu dem relevanten Landesindex 3% beträgt.

Chur, 11. Dezember 2008

Kunz (Chur), Dudli, Cahannes Renggli, Augustin, Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Bundi, Casparis-Nigg, Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Fasani, Felix, Gartmann-Albin, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Hasler, Jeker, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Loepfe, Märchy-Michel (Malans), Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Möhr, Nick, Niederer, Parolini, Parpan, Pedrini, Peer, Peyer, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Ragettli, Righetti, Rizzi, Stiffler, Tenchio, Thomann, Thöny, Toschini, Troncana-Sauer, Tscholl, Tuor, Valär, Caluori, Cattaneo, Clalüna, Engler, Furrer-Cabalzar, Hartmann (Küblis), Hauser, Kunz (Fläsch), Michel (Chur), Niederberger, Patt

Session: 11.12.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Im geltenden Recht wird die kalte Progression dann ausgeglichen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um 10 Prozentpunkte oder ein Mehrfaches davon angestiegen ist. Die Regierung erachtet eine Anpassung in kleineren Schritten für sinnvoll und wird dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung von Art. 4 Steuergesetz mit der nächsten Gesetzesrevision vorschlagen. Dabei soll eine Regelung getroffen werden, bei welcher die Interessen der Steuerpflichtigen, die Wirksamkeit der Massnahme und die Praktikabilität gleichermassen berücksichtigt werden. Die Indexanpassung soll rascher erfolgen als heute, sie soll aber erst dann erfolgen, wenn sie auch spürbare Auswirkungen bei den einzelnen Steuerpflichtigen zeigt. Eine jährliche Indexanpassung würde diese Bedingungen nicht erfüllen und insbesondere im Bereich der Quellensteuer zu unnötigen administrativen Mehrbelastungen bei den Arbeitgebern führen. Die im Auftrag vorgeschlagene Limite von 3 Prozentpunkten vermag demgegenüber den genannten Kriterien zu genügen.

Auf Bundesebene wird zurzeit ebenfalls eine raschere Indexanpassung diskutiert. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament vorzuschlagen, die bis Ende 2008 erreichte Teuerung vorzeitig für das Steuerjahr 2010 auszugleichen und künftig den Ausgleich der kalten Progression vorzunehmen, wenn die aufgelaufene Teuerung 3 Prozent erreicht hat.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen und dem Grossen Rat den Teuerungsausgleich bei einer Erhöhung des Landesindex der Konsumentenpreise um jeweils drei Prozent vorzuschlagen.

Datum: 25. Februar 2009